Beste Private Krankenversicherung
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LVM Krankenversicherung
LVM Krankenversicherung AG
Kolde-Ring 21
D-48151 Münster
Tel. 0251/7020, Fax 0251/702-1099
www.lvm.de
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LVM-Krankenversicherung für Existenzgründer

Als Unternehmer treffen Sie Entscheidungen selbst. Auch bei Ihrem Krankenschutz brauchen Sie sich nichts vorschreiben zu lassen.

Ihnen ist ein günstiger Beitrag zunächst wichtiger als ein "Erster-Klasse-Schutz"?

Gerade als Existenzgründer brauchen Sie einen vernünftigen und bezahlbaren Krankenschutz, den Sie später hochwertig erweitern können. Sparen Sie Beiträge durch: * Einen intelligent gesteuerten, kostenbewussten Krankenschutz mit klar abgegrenzten ambulanten Heilbehandlungen, die jeder versichert haben sollte

* Krankenhausleistungen wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht
* Schutz für Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen,
   der sich am Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert

Sicherheit für die Zukunft durch Anwartschaft
Entwickelt sich Ihr Unternehmen positiv, können Sie den größer gewordenen finanziellen Spielraum für einen umfassenderen Krankenschutz verwenden, wenn Sie weiterhin gesund bleiben.
Sie können sich aber auch schon bei Vertragsbeginn die Option auf höherwertigen Versicherungsschutz durch eine Anwartschaft sichern: Schon für wenige Euro zusätzlich garantiert Ihnen die LVM-Krankenversicherung, dass Sie später in den gewünschten, umfassenderen Schutz wechseln können. Egal, ob Sie dann gesund sind oder nicht.

Einkommenssicherung durch Krankentagegeld
Wenn Sie als Chef durch Arbeitsunfähigkeit ausfallen, ist Ihr Einkommen und somit auch Ihr Unternehmen gefährdet. Deshalb sollte jeder Selbstständige sein Einkommen zusätzlich durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.
LVM-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Beamte, Richter und Polizisten mit Beihilfe.

Die LVM-Krankenversicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz zu niedrigen Beiträgen ergänzend zum Beihilfeanspruch an.

Unsere Leistungen:
Im Krankheitsfall gewährt der Dienstherr seinen Beamten - und unter bestimmten Voraussetzungen auch ihren Familienangehörigen - eine prozentuale Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten absichert.
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Familienstand. Sie variiert teilweise von Bundesland zu Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Der dann noch verbleibende, zum Teil erhebliche Kostenanteil sollte durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Aber: die Reformen des öffentlichen Gesundheitswesens haben auch die Beihilfeansprüche nicht vor Kürzungen und Einsparungen verschont: Oftmals ist die Rechnung höher als der "beihilfefähige Betrag", den die Beihilfestelle anerkennt.
Eine einfache, vom Rechnungsbetrag ausgehende prozentuale Erstattung reicht in diesen Fällen für eine vollständige Gesamterstattung nicht mehr aus. Deshalb bieten wir die Grundtarife für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich um einen Ergänzungstarif erweitert an, der auch nicht-beihilfefähige Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil:
Durch diese Tarifstruktur hat LVM-Kranken umfassende Sicherheit geschaffen. Auch künftige Kürzungen der Beihilfe werden so in den meisten Fällen durch unsere Ergänzungstarife aufgefangen.
Sie sehen: unsere Tarifstruktur bietet Ihnen klare Vorteile.

* Optimalschutz oder Komfortschutz?
Sie haben die Wahl: Mit dem Komfortschutz sind im allgemeinen zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent aller Krankheitskosten abgesichert, sofern die Tarife EB bzw. EWB mitversichert sind. Selbstverständlich mit privatärztlichen Leistungen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung. Im Krankenhaus können Sie als Wahlleistung ein Zweibettzimmer in Anspruch nehmen. Der Optimalschutz übernimmt darüber hinaus die Kosten für die Unterbringung in einem Einbettzimmer.

* Heilpraktikerkosten
In einigen Bundesländern ist die Behandlung durch Heilpraktiker nicht beihilfefähig. Auch hier springt der Ergänzungstarif ein.

* Krankenhaustagegeld
Zahlung eines Tagegeldes bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.

* Kurtagegeld
Zahlung eines frei verfügbaren Tagegeldes ohne Kostennachweis für jeden Tag einer ambulanten oder stationären Kur. Die Kur kann zwischen 14 und 28 Tagen dauern. Die Kosten eines Kuraufenthaltes werden von der Beihilfe nur anteilig übernommen. Wir empfehlen daher den zusätzlichen Abschluss eines Kurtagegeldtarifes (KURT).

* Pflegezusatz-Tagegeldversicherung
Als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung können Sie ein Pflegegeld zwischen 300 und 3.000 Euro pro Monat mit uns vereinbaren. Es wird dann gezahlt, wenn auch in der Pflegepflichtversicherung eine Leistungspflicht besteht. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Sie beträgt in

Pflegestufe I : 20 Prozent
Pflegestufe II : 60 Prozent
Pflegestufe III :100 Prozent


des vereinbarten Tagessatzes.
Die Pflegekosten steigen stetig. Um diese Mehrkosten abzudecken, haben Sie das Recht auf dynamische Anpassung des Tagessatzes.
LVM-Krankenvollversicherung für Arbeitnehmer
Die private LVM-Krankenversicherung besteht aus 3 frei wählbaren Bausteinen, die Sie miteinander kombinieren können: für ambulante Behandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte sowie zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen.

Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung Für die ambulante Heilbehandlung haben Sie 2 Tarife zur Wahl.

* Sie möchten optimale Leistungen bei ambulanten Behandlungen: Tarif A

Unsere Leistungen
Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kosten einer ambulanten Heilbehandlung.
Dazu zählen Arztleistungen wie Beratungen, Untersuchungen und Hausbesuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Heilpraktikerbehandlungen, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und ambulante Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr.

Brille / Kontaktlinsen
Sie erhalten die Kosten für medizinisch notwendige Brillengläser und Kontaktlinsen zu 100 Prozent erstattet, für Brillengestelle erhalten Sie max. 100 Euro.
Wir erstatten die entstehenden Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte bzw. bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Sie haben freie Arzt- und Heilpraktikerwahl.

Beitragsrückerstattung (BRE)
Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält bereits für das erste Versicherungsjahr 4 Monatsbeiträge des Ambulant-Tarifs zurück.
Liegt der Vertragsbeginn innerhalb des Jahres, erhalten Sie -Leistungsfreiheit vorausgesetzt- die Beitragsrückerstattung anteilig. Haben Sie in einem Jahr aus dem Ambulant-Tarif Leistungen erhalten, entfällt für dieses Jahr die Beitragsrückerstattung. Folgen darauf erneut leistungsfreie Jahre, so beträgt die Beitragsrückerstattung für das erste Versicherungsjahr einen Monatsbeitrag, für das zweite Versicherungsjahr 2 Monatsbeiträge, für das dritte Versicherungsjahr 3 Monatsbeiträge und für das vierte Versicherungsjahr wieder 4 Monatsbeiträge. Diese Beitragsrückerstattung können wir bereits jetzt für das Jahr 2010 zusagen.
Durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von wahlweise 230 Euro, 560 Euro, 1.050 Euro oder 1.750 Euro pro Kalenderjahr können Sie Ihren Beitrag erheblich senken. Alternativ bieten wir Ihnen auch eine prozentuale Selbstbeteiligung von 20 Prozent (maximal 1.750 Euro pro Jahr) an.

* Sie möchten nur für Leistungen zahlen, die Ihnen wirklich wichtig sind? Sie haben Interesse an kostensteuernden Regeln für einen günstigen Beitrag? Tarif AP

Unsere Leistungen
Erster Ansprechpartner im Krankheitsfall ist zumeist der Hausarzt. Beim LVM-Tarif AP übernimmt er deshalb eine zentrale, steuernde Funktion: Bei Krankheiten, die er selbst nicht behandeln kann, überweist er Sie an einen Facharzt. Ohne Überweisung durch einen Primärarzt erstatten wir Ihnen bei Behandlungen durch Fachärzte 70 Prozent der Kosten.
Arznei- und Verbandmittel ersetzen wir bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000 Euro zu 70 Prozent, den darüber hinausgehenden Betrag erstatten wir zu 100 Prozent.
Der Vorteil für chronisch Kranke: Ist dieser zu übernehmende Eigenanteil einmal angefallen, ersetzen wir im jeweiligen Folgejahr die erstattungsfähigen Aufwendungen bereits ab einem Betrag von mehr als 1.500 Euro zu 100 Prozent; Ihr Eigenanteil beträgt bei Arznei- und Verbandmitteln dann maximal nur 450 Euro. Diese Regel gilt, bis in einem Kalenderjahr die erstattungsfähigen Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel den Betrag von 1.500 Euro unterschreiten.
Heilmittel z. B. Inhalationen, Bäder, medizinische Packungen, physikalische Behandlungen, Reizstrombehandlungen übernehmen wir zu 70 Prozent.
Hilfsmittel, z. B. Bandagen, orthopädische Schuhe*, Hörgeräte*, Rollstühle, erstatten wir zu 70 Prozent. Auch hier haben wir das Kostenrisiko für Sie begrenzt: Liegt der Rechnungsbetrag für ein Hilfsmittel über 500 Euro, beträgt Ihr Eigenanteil maximal 150 Euro. Denn wir ersetzen Ihnen die 500 Euro übersteigenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent, wenn wir vorab eine Kostenübernahme geprüft und schriftlich zugesagt haben oder Ihnen das Hilfsmittel vermitteln oder beschaffen.
* Für diese Hilfsmittel gelten Sonderregelungen (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen).

Sehhilfen
Innerhalb eines Zeitraums von 3 aufeinander folgenden Jahren übernehmen wir insgesamt maximal 120 Euro der Aufwendungen für Brillen (inklusive Reparaturen), Kontaktlinsen und Sehschärfenbestimmungen durch Optiker.

Tarifbezogene Selbstbeteiligung
Der insgesamt erstattungsfähige Betrag pro Kalenderjahr wird je nach gewählter Selbstbehaltstufe um 300 Euro (Tarif AP300) oder 600 Euro (Tarif AP600) gekürzt. Liegt der Versicherungsbeginn innerhalb eines Jahres, fällt die Selbstbeteiligung im ersten Jahr nur zeitanteilig an.
Ihr Vorteil: Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen
Auch das gehört für uns zu einem intelligenten und leistungsgerechten Tarifsystem:
Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält bereits für das erste Versicherungsjahr 6 Monatsbeiträge des Ambulant-Tarifs zurück. Liegt der Vertragsbeginn innerhalb des Jahres, erhalten Sie - Leistungsfreiheit vorausgesetzt- die Beitragsrückerstattung anteilig. Haben Sie in einem Jahr aus dem Ambulant-Tarif Leistungen erhalten, entfällt für dieses Jahr die Beitragsrückerstattung. Folgen darauf erneut leistungsfreie Jahre, so beträgt die Beitragsrückerstattung für das erste Versicherungsjahr 3 Monatsbeiträge, für das zweite Versicherungsjahr 4 Monatsbeiträge, für das dritte Versicherungsjahr 5 Monatsbeiträge und für das vierte Versicherungsjahr wieder 6 Monatsbeiträge.
Eine Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen können wir bereits jetzt für das Jahr 2010 zusagen.

Für stationäre Krankenhausbehandlungen stellt Ihnen die LVM-Krankenversicherung
3 Tarife zur Wahl.

Alle 3 Tarife beinhalten freie Krankenhauswahl (auch Spezialklinik) und Krankenrücktransport aus dem Ausland.

Der LVM-Optimalschutz (Tarif S1) bietet Ihnen darüber hinaus alle Wahlleistungen: * Behandlung durch den Chefarzt oder eine Kapazität Ihres Vertrauens, Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

* Unterbringung und Verpflegung im Einbett- oder Zweibettzimmer - Sie zahlen keine
   Eigenbeteiligung und genießen Komfort und persönlichen Service
* Bei Verzicht auf ein Einbett- und Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung
   zahlen wir Ihnen ein Tagegeld von 48 Euro; bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich
   20 Jahre 32 Euro

Der Tarif für kostenbewusste Privatpatienten (Tarif S2) ist etwas preisgünstiger als der LVM-Optimalschutz. Er umfasst die gleichen Leistungen mit folgenden Abweichungen:

* Versichert ist ausschließlich das Zweibettzimmer
* Die Selbstbeteiligung von 15 Euro täglich in den ersten 7 Tagen können Sie durch ein
   Krankenhaustagegeld auffangen, ab dem achten Tag im Krankenhaus erhalten Sie
   das versicherte Tagegeld ausgezahlt
* Bei Verzicht auf ein Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung zahlen wir
   ein Tagegeld von 48 Euro, bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 20 Jahre 32 Euro

Der Tarif für Preisorientierte (Tarif S3) ist die Grundversion. Er beinhaltet die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie Mehrbettzimmer, Behandlung durch den dienst habenden Arzt oder Belegarzt, allerdings ohne Zuzahlung.

Beim Zahnarzt und Kieferorthopäden
Wählen Sie auch hier unter 3 Tarifen. Der Unterschied besteht in der Höhe der Kostenerstattung:
Im Standard-Tarif Z 100/50 etwa erstatten wir die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen zu 100 Prozent und für Zahnersatz bzw. Zahn- und Kieferregulierung zu 50 Prozent. Wer mehr Leistung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie wünscht, wählt den Top-Tarif Z 100/80. Wer stärker preisorientiert ist und auf seine Selbstverantwortung vertraut, wählt den kostengünstigen Tarif Z 75/50.

Zahnärztliche Behandlungen
Zahnarzthonorare erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ) für ein umfassendes Spektrum medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen. Außerdem fördern wir Ihre Zahngesundheit, indem wir auch die Kosten für prophylaktische Maßnahmen, wie z. B. die professionelle Zahnreinigung, erstatten.

Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen
Bei Zahnersatz erstatten wir auch die Kosten für hochwertige Versorgungen, wie z. B. metallfreie Kronen und Brücken sowie Implantate. Wenn Sie uns vor einer Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan vorlegen, informieren wir Sie schon vorab über die voraussichtliche Höhe der Kostenerstattung.
Für alle Zahntarife gilt: Nur in den ersten 4 Jahren gelten Höchstgrenzen in der Erstattung. Ab dem fünften Versicherungsjahr und bei unfallbedingten Behandlungen leisten wir den vollen, im Tarif vereinbarten Prozentsatz.

Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Sie erhalten eine mindestens 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Im Anschluss daran verhindert das Krankentagegeld die ansonsten entstehende Einkommenseinbuße. Ab dem 43. Kalendertag (Ende der Lohnfortzahlung) hat der Versicherungsnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. zur freiwilligen Rentenversicherung allein zu zahlen. Sie sollten daher bei der Höhe des Verdienstausfalls berücksichtigt werden. Aus der Krankentagegeldversicherung übernimmt LVM-Kranken kostenlos die Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung.

Krankenhaustagegeld
Zahlung eines Tagegeldes bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.

Pflegezusatz-Tagegeldversicherung
Als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung können Sie ein Pflegegeld zwischen 300 und 3.000 Euro pro Monat mit uns vereinbaren. Es wird dann gezahlt, wenn auch in der Pflegepflichtversicherung eine Leistungspflicht besteht. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Sie beträgt in

Pflegestufe I : 20 Prozent
Pflegestufe II : 60 Prozent
Pflegestufe III :100 Prozent

des vereinbarten Tagessatzes. Die Pflegekosten steigen stetig. Um diese Mehrkosten abzudecken, haben Sie das Recht auf dynamische Anpassung des Tagessatzes.

Kuren
Bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag werden die Kosten einer stationären Kur oder einer Rehabilitationsmaßnahme in der Regel von den Rentenversicherungsträgern übernommen.
Sie können den Eigenanteil durch den LVM-Kurtagegeldtarif absichern.