
Implantate
In einigen Situationen kann aufgrund der Beschaffenheit des Zahnraumes nicht mit Prothesen oder Kronen gearbeitet werden. In solchen Fällen wird in der Zahnheilkunde auf Implantate zurück gegriffen.
Hierbei implantiert der Zahnarzt oder Kieferchirurg dem Patienten eine Art künstliche Wurzel aus einer Titanlegierung in den Kieferknochen. Diese müssen dann einige Monate Einheilen und mit dem Kieferknochen verwachsen. Anschließend wird vom Zahnarzt ein Silikonabdruck zu Erstellung des Zahnersatzes genommen und in ein Dentallabor gesandt. Der fertige Zahnersatz wird anschließen einzementiert oder eingeschraubt, was eine Kontrolle durch den Zahnarzt vereinfacht.
Zahnersatz
Bei Kronen, Teilkronen und Inlays handelt es sich eigentlich nicht um Zahnersatz, da diese einen Zahn nicht vollständig ersetzen, werden aber aufgrund des Herstellungsverfahrens trotzdem dazugerechnet.
Zahnbehandlung
Auch bei der Zahnbehandlung gibt es deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen
Krankenversicherung
(GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die
gesetzlichen Krankenkassen bieten eine Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Zahnärztlichen Leistungen ausschließlich für kassenzugelassene Zahnbehandlungen an.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Versicherte in der privaten Krankenversicherung erhalten in der Regel höhere Kostenerstattungen beim Zahnarzt als Kassenpatienten. Für zahnärztliche Behandlungen können Honorare bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet werden.