Beste Private Krankenversicherung
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Einzel- und Mehrbettzimmer
Einbettzimmer, Zweibettzimmer und Mehrbettzimmer
Die allgemeinen Krankenhausleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sehen im Falle eines stationären Krankenaufenthalts für die Versicherungsnehmer standardmäßig die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vor.
Im Gegensatz hierzu haben Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) bei stationärem Krankenhausaufenthalt in der Regel Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Dies bietet dem Betroffenen eine Vielzahl von Vorteilen, welche bei der Genesung von großer Bedeutung sind.
Beispielsweise nach einer schweren Operation brauchen Patienten viel Ruhe. Diese bleibt ihnen oftmals verwehrt, da Zimmernachbarn Besuch empfangen, telefonieren, das Licht brennt oder der Fernseher läuft. Häufig sind Patienten nicht in der Lage das Bett zu verlassen. Ein Großteil der Körperpflege muss im Bett stattfinden und auch die Nutzung einer "Bettpfanne" ist häufig nicht zu vermeiden. In solch intimen Momenten empfinden es viele Menschen als sehr unangenehm, mit einer fremden Person gemeinsam auf dem Zimmer zu liegen. In vielen Fällen kommt es vor, dass Zimmernachbarn sich als unsympathisch empfinden, was für den gemeinsamen Aufenthalt und die Genesung ebenfalls nicht förderlich ist.
Als Versicherter in der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich den Krankenhausalltag frei zu gestalten. Der Patient kann ohne Rücksichtnahme auf mögliche Zimmernachbarn telefonieren, Fernsehen, Besuch empfangen oder Schlafen. Die Intimsphäre des Patienten wird in jeder Situation gewahrt. Durch diese enormen Vorteile gegenüber der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, sind die idealen Voraussetzungen für eine schnelle Genesung des Patienten gegeben.
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