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Private Krankenversicherung
Wichtige Unterschiede zwischen GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung unterscheiden sich in einigen Bereichen. Die wichtigsten Unterschiede zu kennen ist nützlich für jeden, dem die eigene Gesundheit und das eigene Geld etwas bedeuten.

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist für viele Menschen Pflicht. Alle Personen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, dürfen stattdessen eine private Krankenvollversicherung abschließen. Um von einer PKV zurück in eine GKV wechseln zu dürfen muss das Alter des Versicherten weniger als 55 Jahre betragen und sein Einkommen wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken sein.

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge, die Versicherte in der GKV zahlen müssen, beträgt einen bestimmten Anteil ihres Arbeitsentgelts bis zu der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. In der GKV sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. Mit zunehmendem Alter und durch die Geburt von Kindern kann eine gesetzliche Krankenversicherung günstiger werden als eine private Krankenversicherun mit ähnlichen Leistungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in den meisten Bereichen schlechtere Leistungen als die privaten Krankenversicherungen. Einiges wird von der GKV im Gegensatz zur PKV nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt. Dazu gehören beispielsweise Sehhilfen, Zahnersatz und nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel. Spezielle Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten können durch eine gesetzliche Krankenversicherung kaum berücksichtigt werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können jederzeit beschränkt, einzelne Leistungen ganz gestrichen und die festgelegten Beiträge erhöht werden. Die GKV bildet keine Rückstellungen, mit denen die laufend steigenden Kosten verringert werden könnten. Für gesetzlich Versicherte Patienten gilt das Sachleistungsprinzip, wobei dem Patienten eine Sachleistung gewährt wird und die Bezahlung über die Krankenkassen an die Leistungserbringer erfolgt.

Als Voraussetzung für eine private Krankenversicherung muss die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, die sich privat versichern darf, gegeben sein. Angestellte müssen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld einen Verdienst von mehr als 50.850,- Euro pro Jahr haben. Beamte, Beihilfeberechtigte, Selbständige, Freiberufler, Gründer einer Ich-AG, Ärzte im Praktikum und teilweise auch Studenten dürfen in eine private Krankenvollversicherung wechseln.

Es besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherten, Auskünfte über Vorerkrankungen, Unfälle und Behandlungen in den vergangenen Jahren werden verlangt. Alle Gesundheitsfragen müssen vom Antragsteller wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei falschen Angaben oder dem Verschweigen von Erkrankungen kann das Versicherungsunternehmen auch rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.

Die Höhe der Kosten einer privaten Krankenvollversicherung ist unabhängig vom Arbeitsentgelt des Versicherten. Die Beiträge basieren auf dem Alter, dem Geschlecht, dem Beruf und der Gesundheit des Versicherten. Durch diese Berücksichtigung des jeweiligen Versicherungsrisikos können private Krankenversicherungen vor allem für junge Menschen und Alleinstehende mit gutem Einkommen günstiger sein und gleichzeitig höhere Leistungen bieten als gesetzliche Krankenkassen.

Ein eventueller Prämienanstieg in späteren Jahren kann durch eine Verringerung der in der privaten Krankenvollversicherung normalerweise höheren Leistungsansprüche abgemildert werden. Außerdem besteht für die private Krankenversicherungsunternehmen die Pflicht, Rückstellungen für ihre Versicherten zu bilden und diesen im Rentenalter einen der GKV bei Kosten und Leistungen gleichwertigen Tarif anzubieten.

Privatversicherte werden häufig bei niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus bevorzugt behandelt und profitieren z.B. von schnelleren und längeren Termine, kürzeren Wartezeiten in der Arztpraxis sowie der Verschreibung teurerer Behandlungen und Medikamente. In der PKV gibt es freie Arztwahl inklusive der Behandlung durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten, freie Krankenhauswahl mit Betreuung durch den Chefarzt, vollständige Deckung von Zahnbehandlungen und Zahnersatz, volle Kostenübernahme von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Kostenerstattung von Brillen und Kontaktlinsen.

Manche private Krankenversicherungen haben allerdings geschlossene Hilfsmittelkataloge, wodurch nur die Kosten für vertraglich als erstattungsfähig vereinbarte Hilfsmittel erstattet werden müssen. PKV Tarife enthalten außerdem häufig eine Beitragsrückerstattung in Höhe mehrerer Monatsbeiträge, falls im Laufe des jeweiligen Jahres keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden. In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, wobei Versicherte ihre Rechnungen entweder direkt selbst bezahlen und sie sich später von ihren Versicherungen erstatten lassen oder die Leistungserbringer direkt mit der Versicherung abrechnen.

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