Mit einem Antrag im Bundesrat wollen 8 Bundesländer, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist, die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kippen.
In dem Antrag von Brandenburg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden unter anderem eine gleichmäßige Finanzierung der Gesundheitskosten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert und „unsoziale Kopfpauschalen“ abgelehnt. [Quelle: Aerzteblatt.de/DAPD]
Die Bundesregierung hatte Ende September umstrittene Neuregelungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes (Kabinettsbeschluss des GKV-Finanzierungsgesetzes, GKV-FinG) von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).
Krankenversicherung 2011
Kernpunkte sind die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent ab dem Jahr 2011, umfangreiche Sparmaßnahmen sowie die Einführung von Zusatzbeiträgen allein für die Versicherten. Diese können die Krankenkassen in Zukunft theoretisch in unbegrenzter Höhe verlangen. Damit sei der Einstieg in ein System einkommensunabhängiger Beiträge erreicht, betonte Rösler. [Quelle: Aerzteblatt.de]
Private Krankenversicherungen erhalten auf Wunsch der Koalition ein Monopol auf privat zu versichernde Zusatzleistungen. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, mit den Privaten im Wettbewerb zu stehen.
Angestellte, die gut verdienen, werden künftig wieder schon nach einem Jahr (anstatt nach drei Jahren) Wartezeit zu einem privaten Versicherer wechseln und so der Solidargemeinschaft den Rücken kehren dürfen. Außerdem sollen im kommenden Jahr Besserverdiener bereits ab einem Jahresbrutto von 49.500 Euro das Solidarsystem der Kassen verlassen können. Derzeit liegt die Grenze bei 49.950 Euro. [Quelle: Focus.de]
Kopfpauschale mit Sozialausgleich
Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ zwei Prozent des Brutto-Einkommens übersteigt. Für einzelne Versicherte kann der Zusatzbeitrag also durchaus höher als zwei Prozent liegen, wenn seine Krankenkasse einen Beitrag benötigt, der über dem Durchschnitt der anderen Kassen liegt. Bei Kassen mit vielen älteren oder gering verdienenden Mitgliedern wird dies erfahrungsgemäß am ehesten der Fall sein.
Gesundheitsminister Rösler hat wiederholt erklärt, man könne ja die Kasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag zu hoch werde. Er verschwieg, dass Versicherte in solchen Fällen für mindestens drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Die bislang üblichen Wechselmöglichkeiten entfallen.
Auch Arbeitslose müssen die Kopfpauschale entrichten, wenn sie Arbeitslosengeld I erhalten, also in der Regel weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) soll die Kopfpauschale wie der Sozialausgleich aller Versicherten aus Steuermitteln bestritten werden.
Wer den Zusatzbeitrag nicht bezahlt, muss mit einer Strafe rechnen. Das Gesetz erlaubt den Krankenkassen, einen „Säumniszuschlag“ von mindestens 30 Euro zu erheben. Die Höchststrafe liegt beim Dreifachen des Zusatzbeitrages, das sind bis zu 225 Euro.
Vorbild Niederlande?
Angeblich soll die Einführung der Kopfpauschale für mehr Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen. Nach den neoliberalen Vorstellungen des FDP-Gesundheitsministers sollen dadurch die Ausgaben begrenzt werden. Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie ein Blick über die Landesgrenze belegt.
In den Niederlanden, wo die Finanzierung der Gesundheitsausgaben schon vor vier Jahren auf Kopfpauschalen umgestellt worden ist, sind die Ausgaben dennoch stärker gewachsen als in Deutschland. Die Krankenversicherungen in den Niederlanden reagierten darauf mit steigenden Kopfpauschalen. Inzwischen sind 80 Prozent der Versicherten auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie sich die Prämien anders nicht leisten können.
Ärzte und Krankenhäuser müssen sparen
Der Entwurf der Bundesregierung sieht außerdem für Kliniken und Ärzte verdeckte Kürzungen vor, die vor allem zu Lasten der Beschäftigten in den Kliniken und der Patienten gehen werden. Da auch die Ausgaben bei so genannten „extrabudgetären Leistungen“ gedrosselt werden, sind Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und die Rationierung von medizinischen Leistungen vorprogrammiert.
Denn zu den „extrabudgetären Leistungen“ zählen beispielsweise Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ambulantes Operieren und die Dialyse. Auch bei den Zahnärzten sollen die Preissteigerungen 2011 um 20 Millionen Euro und 2012 um 40 Millionen Euro gekürzt werden. [Quelle: wsws.org]
Mediziner fordern Korrektur

Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bund Bundesverbandes (Bildquelle: marburger-bund.de)
Der Marburger Bund appelliert als Interessenvertreter der Mediziner an die Bundesregierung, Korrekturen im GKV-Finanzierungsgesetz vorzunehmen: “Die in der GKV-Finanzierungsreform vorgesehene Halbierung der Grundlohnrate für die Jahre 2011 und 2012 als Obergrenze für den Anstieg der Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ist willkürlich und unangemessen” sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, gestern vor der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum GKV-Finanzierungsgesetz. [Quelle:
verbaende.com]
Neue Belastungen für Kassenpatienten erwartet
Nach einer aktuellen Umfrage messen die Deutschen der anstehenden Gesundheitsreform hohe Bedeutung zu, obwohl sie deren Inhalte kaum kennen. Von 270 Befragten gaben 53 Prozent an, die Inhalte der Reform gar nicht oder nur teilweise zu kennen.
Dennoch trauten sie sich zu, die Effektivität der geplanten Maßnahmen zu bewerten. Nicht überraschend fällt die Einschätzung der Befragten darüber aus, welche Gruppen am stärksten von der Reform belastet werden. Erwartungsgemäß stehen hier die gesetzlich Versicherten an erster Stelle. [Quelle: pharmazeutische-zeitung.de]