Posts Tagged ‘GKV’

Krankenkassen wimmeln Senioren ab

Tuesday, May 10th, 2011

Nach der Insolvenz der City BKK haben Versicherte der pleite gegangenen gesetzlichen Krankenkasse Schwierigkeiten, eine neue Kasse zu finden.

Die Financial Times Deutschland berichtet in einem aktuellen Artikel, dass die Hanseatische Krankenkasse (HEK) vor allem ältere ehemalige Mitglieder der City BKK abwimmelt, obwohl sie gesetzlich verpflichtet ist, sie aufzunehmen:

“Niemand darf abgelehnt werden. Alle bisherigen Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Dies gilt auch für mitversicherte Angehörige.”

Die Hamburger Verbraucherschutzzentrale hat die HEK wegen des Vorwurfs, statt der teuren alten und kranken Mitglieder nur junge und gesunde haben zu wollen, schon länger im Visier:

“Wir haben schon öfters gehört, dass Ältere und sehr Kranke bei dieser Kasse nicht willkommen sind”, sagte der Leiter für Patientenschutz, Christoph Kranich, der Financial Times Deutschland.

Die Abschreckung teurer Versicherter liege jedoch in der Logik des Gesundheitssystems, das auf mehr Wettbewerb unter den Kassen setze. Spiegel Online kommentiert: “Für die Betroffenen muss es ein Alptraum sein”.

Er habe Beschwerden über elf Versicherer vorliegen, die Interessenten mit “merkwürdigen Behauptungen” abzuwimmeln versuchten, sagte City-BKK-Sprecher Torsten Nowak dem Berliner “Tagesspiegel”.

Die City BKK hatte ihre Insolvenz mit der ungünstigen Versichertenstruktur begründet. Ihr fehle es an jungen und gesunden Mitgliedern und die vorhandenen verursachten überdurchschnittliche Kosten.

Die HEK weißt die Vorwürfe zurück: “Wenn es im Einzelfall zu missverständlichen Äußerungen gekommen sein sollte, dann tut es uns leid”, sagte der stellvertretende Vorsitzende Torsten Kafka.

Quellen: Spiegel.de, FTP.de

GKV – Wichtiges Urteil zur Kostenerstattung

Monday, February 28th, 2011

Das Sozialgericht in Detmold hat aktuell über zwei Fälle entschieden, in denen strittig war ob die Krankenkenkasse die geforderten Leistungen zu erbringen hat oder nicht. In diesem Fall war man sich uneinig darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Magenverkleinerung zu tragen hat.

Bei den aktuellen Fällen handelte es sich um eine übergewichtige Frau, mit einem Gewicht von etwa 130 Kilogramm und einem BMI (Body Maß Index) von 44, welche die Zahlung einer Magenoperation eingeklagt hatte. Die Frau ist hatte diesem Weg gewählt, da eindeutig eine krankhafte Adipositas vorlag und sie laut eingener Angaben bereits eine Vielzahl an Diäten durchgeführt, sowie Präparate zu Gewichtsreduzierung genutzt hatte. Auch der behandelnde Arzt befürwortete eine Magenverkleinerung bei der Patientin. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse riet zu einer Ernährungsberatung, so wie zu einer Psychotherapie und lehnte den Antrag ihrer Versicherungsnehmerin ab.

Sozialgericht gibt Krankenversicherung Recht

Die Richter vom Sozialgericht Detmold in NRW stimmten der Argumentation der Krankenkasse in vielen Teilen zu. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse lediglich Leistungen, die wirtschaftlich, gesundheitlich sinnvoll und zielführend sind. Auch nach erfolgter Magenoperation sei eine grundlegende Veränderung des Verhaltens der Patienting notwendig. Damit diese Veränderungen erfolgreich vorgenommen werde können, muss vor einer derartigen Operation ein Basisprogramm aus Ernährungsberatung, Selbsthilfegruppen und Sport durchgeführt werden. Es könne auch durch ambulante und stationäre Therapien, eine Geweichtsabnahme herbeigeführt werden. Eine solche Magenoperation sei daher der letzte Ausweg und in diesem Falle aufgrund des fehlenden Willens zur Lebensveränderung nicht angebracht.

Rollstuhlfahrer hat Anspruch auf Rollstuhlbasketball

In einem weiteren Fall klagte ein querschnittsgelähmter Rollstuhlfahrer auf einen Zuschuss zur Finanzierung von Rollstuhlbasketball. Der Mann konnte die Richter des Sozialgerichtes in Detmold davon überzeugen, dass der Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse dauerhaft entrichtet werden muss.

Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung müssen oft für ihre Leistungen eintreten. In diesen Fällen gibt es eine Schlichtungsstelle speziell für die private Krankenversicherung – den PKV Obmudsmann, welcher versucht eine gütliche Einigung herbeizuführen (weitere Informationen unter www.pkv-ombudsmann.de).

GKV Zusatzbeiträge trotz Hartz IV

Wednesday, February 2nd, 2011

Bisher mussten Empfänger von Hartz IV Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse komplett selbst bezahlen. In besonderen Härtefällen wurden die Zusatzbeiträge von den Arbeitsagenturen übernommen. Seit 1. Januar 2011 haben sich die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich verändert.

Nun ist für gesetzlich versicherte Leistungsempfänger, nicht mehr nur der tatsächliche Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse von Bedeutung, sondern auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr von der Bundesregierung auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Bei Hartz-IV-Empfängern übernimmt der Gesundheitsfonds der Bundesregierung die Zahlung an die Krankenkasse.

Ist der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag der Krankenkasse höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, erhält die Krankenkasse keinen Ausgleich für die entstandene Differenz. Für das Jahr 2011 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von null Euro beschlossen, was dazu führt, dass die Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, keinen Anteil vom Gesundheitsfonds erhalten.

Im Zuge der aktuell Gesundheitsreform 2011 wird es den Krankenkassen ermöglicht, diese ausstehende Differenz durch eine entsprechende Satzungsänderung von betroffenen Versicherungsnehmern einzufordern. Damit sind Leistungsempfänger verpflichtet, den Fehlbetrag aus eigener Tasche zu zahlen.

GKV und PKV: Was ändert sich für Versicherte?

Monday, November 15th, 2010

Der deutsche Bundestag beschloss am Freitag die umstrittene Gesundheitsreform zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Was ändert sich für die Versicherten?

Arbeitnehmer: Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Die Krankenkassenbeiträge für rund 71 Millionen Versicherte steigen zum Jahreswechsel von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2 Prozent ihres Bruttolohns zukünftig 0,3 Prozent mehr als bisher.

Dadurch steigen die Einnahmen der Krankenkassen um gut 6 Millarden Euro. Außerdem können sie einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe einfordern anstatt wie bisher höchstens 37,50 Euro oder 1 Prozent des Einkommens des Versicherten.

Einkommen Arbeitnehmer-Anteil Mehrkosten Maximaler Zusatzbeitrag
500,00 41,00 1,50 10,00
1000,00 82,00 3,00 20,00
1500,00 123,00 4,50 30,00
2000,00 164,00 6,00 40,00
2500,00 205,00 7,50 50,00
3000,00 246,00 9,00 60,00
3500,00 287,00 10,50 70,00

Für die neue Kopfpauschale wird es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben wenn die jeweilige Krankenkasse mehr  als 2 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aller Beschäftigten benötigt.

Arbeitgeber: Beitrag wird eingefroren

Der Anteil der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag steigt um ebenfalls 0,3 auf 7,3 Prozent und wird dann eingefroren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr zahlen als Arbeitgeber und zukünftige Beitragssteigerungen durch die Arbeitnehmer allein getragen oder durch Steuerzuschüsse finanziert werden müssen.

Arbeitslose: ALG I und ALG II

Die Empfänger von ALG I müssen den Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Für ALG II Empfänger wird er dagegen aus Steuern finanziert.

Leichterer Wechsel in die PKV

Wer ein Jahreseinkommen von mehr als 50000 Euro hat, kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste für einen Wechsel in die PKV diese Pflichtversicherungsgrenze in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Zusatzbeiträge muss man während der Frist nicht zahlen.

Zusatzversicherungen weiter erlaubt

Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen, entgegen den ursprünglichen Plänen der Koalition, weiterhin Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer anbieten.

Strafzuschläge

Zahlt ein Kassenmitglied über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger seine Zusatzbeiträge nicht, kann die Krankenkasse einen Verspätungszuschlag einfordern: maximal die Summe der letzten drei Zusatzbeiträge, mindestens jedoch 30 Euro sind zulässig. Solange die Zusatzbeiträge und Verspätungszuschläge nicht gezahlt sind, besteht auch kein Anspruch auf den Sozialausgleich.

Wann kommt die nächste Reform?

Bundesgesundheitsminister Rösler verkündet, dass die Finanzierung der Krankenkassen mit dem neuen System auf Jahre hinaus gesichert ist. Ähnliche Prognosen früherer Amtsinhaber haben allerdings nicht lange gehalten. Die Opposition hat schon angekündigt, die Reform nach 2013 rückgängig zu machen.

Noch zu stoppen?

SPD, Grüne und Linkspartei lehnen das schwarz-gelbe Modell ab und setzen statt dessen auf eine Bürgerversicherung: Alle Bürger sind in einem einheitlichen System versichert, wobei sie auf alle Einkunftsarten — also auch auf Mieteinnahmen, Pachten oder Kapitalerträge — Beiträge entrichten müssen.

Quellen:
BZ-Berlin, Wedel Schulauer Tageblatt, Frankfurter Rundschau, Bild, Welt, Stuttgarter Zeitung

Rösler will an Praxisgebühr festhalten

Friday, November 5th, 2010

Philip Roesler

Bundesgesundheitsminister Philip Rösler (FDP) Bildquelle: faz.net

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat vor an der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal festzuhalten.

„Die Praxisgebühr bringt den gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich 1,5 Milliarden Euro“, erklärte Rösler beim vierten „Wortwechsel“ des Deutschen Ärzteblattes am 2. November vor etwa 500 Ärzten sowie Medizinstudenten an der Berliner Charite. „Angesichts der Finanzsituation kann ich nicht versprechen, dass wir darauf verzichten werden.“ sagte der Bundesgesundheitsminister.

Die Praxisgebühr wurde 2004 von Röslers Amtsvorgängerin Ulla Schmidt (SPD) eingeführt. Eine an der Podiumsdiskussion teilnehmende Hausärztin erwähnte dass der Einzug der Praxisgebühr seit ihrer Einführung für Ärzte und Ärztinnen einen großen Mehraufwand bedeuten. „Für uns ist das ein durchlaufender Posten, der viel Zeit unserer Mitarbeiter in Anspruch nimmt“, kritisierte sie.

Philip Rösler wies auf die Möglichkeit hin, den Ablauf unbürokratischer zu regeln, indem die Praxisgebühr über die Versichertenkarte abgerechnet wird. „Es gibt Modelle, die Gebühr über die elektronische Gesundheitskarte automatisch einziehen zu lassen – ähnlich wie man auch im Internet spezielle Dienste abrechnen kann“, erklärte Rösler. Mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bespreche er derzeit die Möglichkeiten. Um ein derartiges Verfahren erfolgreich einzuführen sei allerdings eine flächendeckende Verbreitung der elektronischen Gesundheitskarte und deren Akzeptanz bei den Arztpraxen.

Gesundheitsreform soll gestoppt werden

Wednesday, October 27th, 2010

Mit einem Antrag im Bundesrat wollen 8 Bundesländer, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist, die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kippen.

In dem Antrag von Brandenburg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden unter anderem eine gleichmäßige Finanzierung der Gesundheitskosten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert und „unsoziale Kopfpauschalen“ abgelehnt. [Quelle: Aerzteblatt.de/DAPD]

Die Bundesregierung hatte Ende September umstrittene Neuregelungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes (Kabinettsbeschluss des GKV-Finanzierungsgesetzes, GKV-FinG) von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).

Krankenversicherung 2011

Kernpunkte sind die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent ab dem Jahr 2011, umfangreiche Sparmaßnahmen sowie die Einführung von Zusatzbeiträgen allein für die Versicherten. Diese können die Krankenkassen in Zukunft theoretisch in unbegrenzter Höhe verlangen. Damit sei der Einstieg in ein System einkommensunabhängiger Beiträge erreicht, betonte Rösler. [Quelle: Aerzteblatt.de]

Private Krankenversicherungen erhalten auf Wunsch der Koalition ein Monopol auf privat zu versichernde Zusatzleistungen. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, mit den Privaten im Wettbewerb zu stehen.

Angestellte, die gut verdienen, werden künftig wieder schon nach einem Jahr (anstatt nach drei Jahren) Wartezeit zu einem privaten Versicherer wechseln und so der Solidargemeinschaft den Rücken kehren dürfen. Außerdem sollen im kommenden Jahr Besserverdiener bereits ab einem Jahresbrutto von 49.500 Euro das Solidarsystem der Kassen verlassen können. Derzeit liegt die Grenze bei 49.950 Euro. [Quelle: Focus.de]

Kopfpauschale mit Sozialausgleich

Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der „durchschnittliche Zusatzbeitrag“ zwei Prozent des Brutto-Einkommens übersteigt. Für einzelne Versicherte kann der Zusatzbeitrag also durchaus höher als zwei Prozent liegen, wenn seine Krankenkasse einen Beitrag benötigt, der über dem Durchschnitt der anderen Kassen liegt. Bei Kassen mit vielen älteren oder gering verdienenden Mitgliedern wird dies erfahrungsgemäß am ehesten der Fall sein.

Gesundheitsminister Rösler hat wiederholt erklärt, man könne ja die Kasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag zu hoch werde. Er verschwieg, dass Versicherte in solchen Fällen für mindestens drei Jahre an ihre Kasse gebunden sind. Die bislang üblichen Wechselmöglichkeiten entfallen.

Auch Arbeitslose müssen die Kopfpauschale entrichten, wenn sie Arbeitslosengeld I erhalten, also in der Regel weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) soll die Kopfpauschale wie der Sozialausgleich aller Versicherten aus Steuermitteln bestritten werden.

Wer den Zusatzbeitrag nicht bezahlt, muss mit einer Strafe rechnen. Das Gesetz erlaubt den Krankenkassen, einen „Säumniszuschlag“ von mindestens 30 Euro zu erheben. Die Höchststrafe liegt beim Dreifachen des Zusatzbeitrages, das sind bis zu 225 Euro.

Vorbild Niederlande?

Angeblich soll die Einführung der Kopfpauschale für mehr Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen. Nach den neoliberalen Vorstellungen des FDP-Gesundheitsministers sollen dadurch die Ausgaben begrenzt werden. Doch das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wie ein Blick über die Landesgrenze belegt.

In den Niederlanden, wo die Finanzierung der Gesundheitsausgaben schon vor vier Jahren auf Kopfpauschalen umgestellt worden ist, sind die Ausgaben dennoch stärker gewachsen als in Deutschland. Die Krankenversicherungen in den Niederlanden reagierten darauf mit steigenden Kopfpauschalen. Inzwischen sind 80 Prozent der Versicherten auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie sich die Prämien anders nicht leisten können.

Ärzte und Krankenhäuser müssen sparen

Der Entwurf der Bundesregierung sieht außerdem für Kliniken und Ärzte verdeckte Kürzungen vor, die vor allem zu Lasten der Beschäftigten in den Kliniken und der Patienten gehen werden. Da auch die Ausgaben bei so genannten „extrabudgetären Leistungen“ gedrosselt werden, sind Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung und die Rationierung von medizinischen Leistungen vorprogrammiert.

Denn zu den „extrabudgetären Leistungen“ zählen beispielsweise Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ambulantes Operieren und die Dialyse. Auch bei den Zahnärzten sollen die Preissteigerungen 2011 um 20 Millionen Euro und 2012 um 40 Millionen Euro gekürzt werden. [Quelle: wsws.org]

Mediziner fordern Korrektur

Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bund Bundesverbandes (Bildquelle: marburger-bund.de)

Der Marburger Bund appelliert als Interessenvertreter der Mediziner an die Bundesregierung, Korrekturen im GKV-Finanzierungsgesetz vorzunehmen: “Die in der GKV-Finanzierungsreform vorgesehene Halbierung der Grundlohnrate für die Jahre 2011 und 2012 als Obergrenze für den Anstieg der Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ist willkürlich und unangemessen” sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, gestern vor der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum GKV-Finanzierungsgesetz. [Quelle: verbaende.com]

Neue Belastungen für Kassenpatienten erwartet

Nach einer aktuellen Umfrage messen die Deutschen der anstehenden Gesundheitsreform hohe Bedeutung zu, obwohl sie deren Inhalte kaum kennen. Von 270 Befragten gaben 53 Prozent an, die Inhalte der Reform gar nicht oder nur teilweise zu kennen.

Dennoch trauten sie sich zu, die Effektivität der geplanten Maßnahmen zu bewerten. Nicht überraschend fällt die Einschätzung der Befragten darüber aus, welche Gruppen am stärksten von der Reform belastet werden. Erwartungsgemäß stehen hier die gesetzlich Versicherten an erster Stelle. [Quelle: pharmazeutische-zeitung.de]

Teure Vorkasse-Tarife der GKV

Tuesday, October 26th, 2010

Vorkasse-Tarife der gesetzlichen Krankenkassen mit Nachteilen und Mehrkosten behaftet

Bei Vorkasse-Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen zahlt der Versicherte wie in der privaten Krankenversicherung seine Arzt- und Krankenhausrechnung zunächst aus eigener Tasche und bekommt den Betrag dann vom Versicherer erstattet.

Der Gesundheitsminister Philip Rösler (FDP) möchte dieses Prinzip in der GKV künftig stärker durchsetzen. Versicherte sollen dadurch eine bessere Übersicht über Ihre Krankheitskosten erhalten. Verbraucherschützer warnen jedoch: “Was sich auf den ersten Blick harmlos anhört, ist für die Versicherten bei näherem Hinsehen höchst folgenreich.”

Der Grund ist, dass Ärzte dann wie bei Privatpatienten höhere Sätze abrechnen, die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur die normalen Preise erstatten. Die Patienten bleiben auf einer Differenz von mehr als 50% sitzen.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, hat vorgeschlagen, anstelle der Vorkasse eine Patientenquittung für einen verbesserten Überblick einzuführen.

[Bildquelle: ksta.de]

Private Krankenversicherung: Gescheitert und beschenkt?

Tuesday, September 21st, 2010

Anne Will diskutierte über Zweiklassenmedizin (Bild: NDR)

Am Wochenende gab es in der ARD eine Talkshow zum Thema “Solidarität ade – Fördert Schwarz-Gelb die Zwei-Klassen-Medizin?”. Über die anstehende Gesundheitseform diskutierten Karl Lauterbach (SPD), Jens Spahn (CDU), Ines Pohl, Roland Tichy und Volker Leienbach mit Anne Will. Eine Aufzeichnung der gesamten Sendung kann man hier in der ARD Mediathek sehen.

Gibt es eine Zweiklassenmedizin? Joachim Mohr schreibt dazu in seiner Kolumne bei Spiegel Online:

Was für eine Frage! Na klar, die gibt es! Und zwar schon lange! Wer anderes behauptet, der sollte schnellstens einen Arzt aufsuchen. Was mich so sicher macht? Ich habe als Kranker eine ziemlich große Karriere hingelegt. [...]

Sicher, wenn Sie in Deutschland mit Blaulicht in die Notaufnahme rauschen, ist es egal, ob Sie Kassen- oder Privatpatient sind – Sie werden gleich gut verarztet. [...] Sobald es sich nicht um einen brenzligen Fall handelt, sondern um irgendetwas zwischen Asthma, Bandscheibenvorfall und Blasenentzündung, sind Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ohne jeden Zweifel nur zweite Wahl. [...] Das belegen Studien, das habe auch ich bei Arztbesuchen unzählige Male am eigenen Leib erfahren. [Quelle: Spiegel]

Dass es eine Zweiklassenmedizin bereits gibt, kann kaum bezweifelt werden. Nicht ohne Grund fühlen sich laut einer noch unveröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung 90% der Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten benachteiligt. Die Frage ist also eher, ob ein solcher Zustand gewünscht oder akzeptabel ist und ob man ihn ändert bzw. wie.

Private Krankenversicherung: Neid auf ein gescheitertes Modell?

Wolfgang Wagner fordert in seinem Leitartikel in der Frankfurter Rundschau, gesetzliche und private Krankenversicherung in ein gemeinsames System zu überführen:

Privat oder Kasse? Millionen Mal wird diese Frage auch heute Patienten wieder gestellt werden. Es ist die Frage, die in Deutschland am Anfang jeder medizinischen Behandlung steht. Die Antwort entscheidet darüber, wann ein Kranker einen Arzttermin bekommt, welche Tabletten er schluckt oder ob er Massagen erhält. Neidisch blicken viele Kassenmitglieder auf die Erste-Klasse-Patienten, die in Kliniken oder Praxen dezent ins Nebenzimmer begleitet werden, damit ihre Vorzugsbehandlung nicht so sehr auffällt. [...]

Das Modell der privaten Krankenversicherung (PKV) ist gescheitert. [...] Jeder versucht, das meiste für sich herauszuholen − dieses Prinzip konnte auf Dauer nicht gutgehen. Das fängt beim Versicherten an: Es ist einfach zu verlockend, als junger Mensch wenig für den Krankenschutz zu zahlen und dann noch die sündhaft teure Brille erstattet zu bekommen. Die Versicherung zahlt, also nimmt man es auch. [...]

Stattdessen ist es nun höchste Zeit, die Trennung zwischen privatem und gesetzlichem System aufzuheben. [...] Das Überführen der beiden Systeme in ein gemeinsames, auf Solidarität angelegtes ist kompliziert und ein langer Prozess. Aber er muss begonnen werden. [Quelle: FR Online]

Sind die jüngsten Pläne der Regierungskoalition (wir berichteten unter der Überschrift “Neue Gesundheitsreform: Private Krankenversicherung profitiert”) ein Schritt zur Vereinheitlichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Konkurrenzverbot für Krankenkassen, Reisefreiheit für Kassenpatienten

Zunächst scheint es eine Umverteilung (Analysten nennen einen Umfang von ca. 1 Milliarde Euro) von der GKV zur PKV zu sein. Die Grenze zwischen den beiden Systemen wird neu gezogen, die Regeln für Grenzübertritte werden (klar zugunsten der PKV) geändert und Kooperationen erlaubt bzw. vorgeschrieben:

Krankenkassen dürfen keine Wahltarife mehr anbieten sondern müssen sich auf eine einheitliche Versorgung beschränken. Gesetzliche Versicherte können schneller bzw. bei geringerem Einkommen in eine Privatversicherung wechseln. Und private Krankenversicherungen profitieren von günstigen Preisen für Arzneimitteln, die von Krankenkassen mit den Pharmakonzernen ausgehandelt werden.

Doch genau an dieser Stelle scheint auch eine Vereinheitlichung bzw. Angleichung von GKV und PKV zu beginnen. Der stellvertretende Chefredakteur der Ärzte Zeitung, Helmut Laschet, ist eine der bisher wenigen Stimmen, die darauf hinweisen:

[Die private Krankenversicherung] kassiert – gegen eine Management-Gebühr – alle Kostenvorteile, die der Bundesausschuss und der GKV-Spitzenverband erarbeiten, wohlgemerkt nach den Prinzipien der Kassenmedizin. Damit nivelliert sich die Arzneiversorgung in der PKV.

Und der nächste Schritt? Der könnte die Ärzte treffen. Die GOÄ-Novelle steht an. Und dabei haben die Sparkommissare in Bund und Ländern ein gewichtiges Wort mitzureden. Auch das könnte die PKV Profil kosten. [Quelle: Ärzte Zeitung]

Werden die geplanten Reformen, falls sie durchgesetzt werden, wirklich die zukünftige Versorgungsqualität in der PKV verringern bzw. auf das Niveau der GKV angleichen? Und wäre das im Interesse der privaten Versicherer und privat Versicherten?

Zweifelsohne müssen nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen sondern auch die Versicherungsunternehmen sparen und können nicht langfristig jedem Versicherten alles medizinisch machbare unabhängig von den Kosten bezahlen. Sonst würden ihre Beiträge für fast alle unbezahlbar.

Existenzgrundlage und Stärke der PKV sind ihre höheren Leistungen

Andererseits kann den Versicherungsunternehmen auch nicht daran gelegen sein, ihre Leistungen denen der Krankenkassen zu sehr anzugleichen, weil sie dadurch ihre Existenzgrundlage verlieren würden. Günstige Monatsbeiträge sind für viele ihrer Kunden angenehm, jedoch nicht das wichtigste.

Denn obwohl sie teilweise auch günstiger sind als gesetzliche Krankenversicherungen liegt die eigentliche Stärke der PKV in ihren höheren Leistungen für die Versicherten: Der größeren Auswahl an besonders qualifizierten Ärzten, neueren und umfangreicheren Behandlungen sowie teureren Medikamenten.

Falls die PKV zu viel von der GKV “geschenkt” bekommt — nicht nur günstigere Arzneipreise sondern auch geringere Aufnahmehürden, finanzschwächere Versicherte, restriktivere Leistungskataloge und Gebührenordnungen etc. — dann könnte ihr das sehr schlecht bekommen.

Manche Kritiker meinen, dass die aktuellen Reformpläne direkt aus der Feder von Lobbyisten der PKV stammen. Wenn diese Reformen jedoch tatsächlich auch erste Schritte zur einer fortschreitenden Angleichung der privaten an die gesetzliche Krankenversicherung sind, wird sich das scheinbare Geschenkpaket für private Krankenversicherungen womöglich (zumindest aus Sicht der PKV) noch als Büchse der Pandora herausstellen.

Mit dem Öffnen der Büchse der Pandora brach nach der griechischen Mythologie alles Schlechte über die Welt herein, doch sie brachte auch die Hoffnung. Zuvor hatte die Menschheit keine Übel, Mühen oder Krankheiten gekannt. Heute ist das „Öffnen der Büchse der Pandora“ der Inbegriff für das Stiften nicht wiedergutzumachenden Unheils. [Quelle: Wikipedia]

Veröffentlicht am 21. September 2010 im Beste Private Krankenversicherung Nachrichten Blog.
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Neue Gesundheitsreform: Private Krankenversicherung profitiert

Sunday, September 19th, 2010
Krankenversicherung

Zur Zeit häufen sich die Meldungen über Pläne der Regierungskoalition, von denen private Krankenversicherungen und Privatversicherte profitieren.

CDU/CSU und FDP bereiten diverse Änderungen im Gesundheitswesen vor, die offenbar größtenteils zu Lasten von Krankenkassen und Kassenpatienten gehen werden.

Eine kommentierte Presseschau mit Zitaten aus aktuellen Zeitungsbeiträgen und online veröffentlichten Artikeln:

Die Bundesregierung rüttelt erneut an der strikten Trennung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen  (GKV) und privaten Krankenversicherern (PKV). Künftig sollen offenbar alle Versicherungsanbieter für neue Medikamente denselben Preis zahlen. Bislang handelt der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen mit den Herstellern die Konditionen aus, die aber nur für seine Mitglieder und nicht für die privaten Versicherer gelten.

Es ist nicht die erste Neuerung der vergangenen Wochen, welche den privaten Krankenversicherern zugutekommt. Zuvor hatten die Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition angedacht, dass gesetzliche Krankenkassen künftig keine Zusatzleistungen wie Einbettzimmertarife oder Chefarztbehandlung anbieten dürften. Außerdem sollten junge Gutverdiener bereits nach einem Jahr Wartezeit in eine PKV wechseln können; bislang beträgt die Frist drei Jahre. Diesen Zeitpunkt zu wählen, ist für die gesetzliche Konkurrenz besonders schlecht. Denn die ist gezwungen, zum gleichen Zeitpunkt die Beiträge kräftig anzuheben. Für potentielle Kunden bietet sich also ein doppelter Anreiz für einen Wechsel.

Die privaten Krankenversicherer locken mit niedrigen Prämien Gutverdiener aus den Krankenkassen an. Jetzt will die Regierungskoalition die privaten Versicherer beschenken. SPD, Grüne und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verurteilten das Vorhaben als Zumutung für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach von einer Klientelpolitik zu Lasten der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weil nun viele Gutverdienende in die PKV wechselten, werde der Beitrag für die GKV steigen. Die Grünen-Politikerin Biggi Bender sagte: “Für die PKV lacht die Sonne. Den Schaden haben die GKV-Versicherten.” [Quelle: Süddeutsche]

Reform gegen Preisgestaltung der Pharmakonzerne?

Anders als zahlreiche Kritiker und Kommentatoren sieht die FDP die geplanten Änderungen nicht als Geschenk an die Private Krankenversicherung sondern als Werkzeug gegen unnötige Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen von Pharmakonzernen:

Damit wolle man verhindern, dass die Pharmaindustrie sich die Summen bei den Privaten wiederhole, die sie bei den Gesetzlichen als Rabatt gewähren müsse, sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Ulrike Flach. [Quelle: RP Online]

Geschenk doch noch in Rechnung gestellt

Nachdem schnell scharfe Kritik darüber laut wurde, dass die geplanten Reformen einseitig zugunsten der PKV gehen, hat die Regierungskoalition ihre Pläne noch in einem Detail geändert:

Die privaten Krankenversicherer (PKV) müssen an die gesetzlichen Kassen zahlen, wenn sie die gesenkten Arzneimittelpreise übernehmen wollen. Darauf einigten sich am Montag die Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition. Konkret geht es dabei um die Kosten,  die anfallen, wenn der Nutzen eines Medikaments untersucht wird. Diese Erhebung dient nach dem von FDP und Union geplanten System als Voraussetzung, um den Preis der Arznei verhandeln zu können. Nach Angaben aus der Koalition sollen die Privaten etwa zehn Prozent der Summe übernehmen, die für die Prüfungen anfallen. [Quelle: Süddeutsche]

Neuer Grenzverlauf: Einseitig durchlässig?

GKV und PKV sollen zwar künftig die gleichen Preise für Arzneimittel bezahlen und verstärkt zusammenarbeiten, jedoch als getrennte Systeme bestehen bleiben:

Bestimmte Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten “analog angewandt werden”, sagte Sprecher Christian Lipicki. Dies bedeute aber nicht, dass die Trennung zwischen beiden Systemen aufgeweicht werde. Beide Systeme blieben getrennt bestehen, sagte Lipicki am Montag in Berlin und bestätigte damit einen Bericht der “Financial Times”. [Quelle: RP Online]

Es wird offenbar weiterhin eine Trennung zwischen GKV und PKV geben, die Grenze aber nicht für beide Seiten gleich strikt gelten:

Die Gesundheitspolitiker der CDU wollen die Grenzen zwischen GKV und PKV zugunsten der Privatversicherer neu ziehen: Einerseits sollen dabei die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden, Wahltarife mit PKV-Charakter anzubieten. Anderseits befürworten Jens Spahn, Karin Maag und Dr. Rolf Koschorrek in einem gemeinsamen Positionspapier den Ausbau der Kooperation von GKV und PKV beim Vertrieb von Zusatzversicherungen und beim gemeinsamen Einkauf von Leistungen wie Hilfsmittel und über Arzneimittelrabattverträge.

Verzichten sollen nach dem Willen der drei CDU-Politiker die gesetzlichen Kassen künftig auf Wahltarife zur Chefarztbehandlung, für Auslandskrankenversicherung, für Ein/Zweibettzimmer und Zahnersatz. Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung, Zahnersatz etc. sollten “ausschließlich privaten Krankenversicherern” vorbehalten bleiben. [Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung]

Angeblicher Nutzen für Kunden von PKV und GKV

Laut FDP soll das Verbot für Krankenkassen, Wahltarife anzubieten, die gesetzlich Versicherten schützen:

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), sagte der “Ärzte Zeitung”, es gehe primär darum, die Tarifangebote von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sauber voneinander zu trennen. Gesetzlichen Kassen [war es bisher] erlaubt, ihren Versicherten Tarife anzubieten, die ihnen beispielsweise im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ermöglichen. “Wir sehen hier eine Vermischung gerade aus Sicht der Versicherten, die in den Wahltarifen weniger Schutz haben als in privaten Versicherungen, weil für sie das Versicherungsvertragsgesetz nicht gilt”, sagte Bahr. [Quelle: Ärztezeitung]

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Cornelia Yzer, kritisiert die Reformpläne als Systembruch:

Es sei natürlich problematisch, wenn die PKV jetzt ein Gleichziehen in der Preispolitik mit der GKV fordere und auf der anderen Seite aber Schutzzäune gegen die gesetzlichen Krankenkassen hochziehen wolle. „Da stellen sich verfassungsrechtliche Fragen, die gelöst werden müssen“, sagte Yzer.

Yzer wies die Vermutung zurück, dass bei Arzneimitteln für Privatpatienten und GKV-Versicherte erhebliche Preisunterschiede bestünden: „Die gibt es nicht.“ Die Arzneimittelpreisverordnung regele für alle Versicherten die Arzneimittelpreise gleichermaßen. Unterschiede bestünden nur, „wenn Rabatte ausgehandelt wurden“. Die PKV habe seit langem selbst Rabattverhandlungen mit den Herstellern führen können. Dies aber nicht getan. [Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung]

Kostenbegrenzung für Arbeitgeber und PKV gegen das Defizit der GKV?

Gesundheitsminister Rösler versucht Skeptiker und Kritiker zu beschwichtigen:

Auf dem 1. Berliner Forum für Wirtschaft und Gesundheit, veranstaltet von der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), sagte Rösler: “Lassen Sie sich nicht blenden durch die kurzfristigen Reformmaßnahmen für 2011.”

Als Rechtfertigung verwies Rösler auf das erwartete Defizit der gesetzlichen Krankenkasse im kommenden Jahr in Höhe von mindestens zehn Milliarden Euro. Leicht falle es einem liberalen Minister nicht, “eher dirigistische Maßnahmen” wie Zwangsrabatte und Preisstopp im Arzneimittelsektor vorzuschreiben. Das sei aber kurzfristig akzeptabel, weil die Bundesregierung zugleich strukturelle Änderungen durchsetze, sagte Rösler.

Vor allem werde der Arbeitgeberbeitrag dauerhaft festgeschrieben und damit die Kostendynamik im Gesundheitswesen von den Lohnkosten abgekoppelt. [Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung]

Ob diese Ausführungen Arbeitnehmer, Kassenpatienten und deren Interessenvertreter überzeugen bleibt wohl fraglich. Der angedachte Sozialausgleich für einkommensschwache gesetzlich Versicherte scheint jedenfalls noch keine konkrete Form angenommen zu haben:

Um die umstrittenen Zusatzbeiträge plus Sozialausgleich für Kassenpatienten ringt die Koalition weiter. Der Chef der CSU- Landesgruppe im Bundestag, Hans-Peter Friedrich, sagte, Detailfragen müssten noch geklärt werden. Laut Entwurf sollen die Kassen die Daten sammeln und dem Arbeitgeber mitteilen, welches Einkommen er beim Sozialausgleich zugrundelegen soll. Die Auskunftspflicht der Arbeitnehmer zu ihre Einnahmen soll erweitert werden.

Die Arbeitnehmer sollen Kostensteigerungen bei Gesundheit künftig allein über nach oben offene Zusatzbeiträge schultern und unter Umständen einen Sozialausgleich bekommen. Für 2011 wird damit noch nicht gerechnet, weil zunächst der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen und das erwartete 11-Milliarden-Defizit der Kassen mindern soll. [Quelle: Focus]

Politiker wollen Arzneimittel zukünftig selbst bewerten

Das Magazin Focus berichtet auch von weitergehenden Plänen der Koalition:

Um die Arzneimittelpreise weiter zu senken, will die schwarz-gelbe Bundesregierung sich künftig zudem stärker in die Bewertung neuer Medikamente einmischen und dem Einfluss von Ärzten und Krankenkassen entziehen. Demnach soll das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung die Kriterien festlegen, nach denen sich der zusätzliche Nutzen bemisst, den ein neues Arzneimittel bietet. Diese Kriterien sind wichtig, entscheidet der Zusatznutzen doch künftig über die Preise, die die Hersteller für ihre neuen Medikamente verlangen können.

Bislang war die Aufgabe der Kosten-Nutzen-Bewertzng neuer Arzneimittel beim Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen verortet – auch, weil man bei der Bewertung nicht auf medizinischen und gesundheitsökonomischen Sachverstand verzichten wollte. Das soll sich nun offenbar ändern.

In Koalitionskreisen hieß es, künftig sollten weichere Kriterien wie die Patientenzufriedenheit eine größere Rolle in der Nutzenanalyse spielen. Ob Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) dem folgt, sei zwar noch offen. Allerdings hätten die Fraktionen ihre Wünsche bereits in einem Änderungsantrag abgestimmt. Darin sei auch eine Klausel enthalten, die es den Konzernen erlauben würde, ganz aus dem Regime der Nutzenanalysen auszusteigen. So sollen Arzneimittel „mit nur geringer wirtschaftlicher Bedeutung“ von dem Kontrollregime ganz befreit werden. Die Einschätzung, wie stark sich ein Medikament verkauft, solle der Hersteller liefern, heißt es in dem Antrag, der der Zeitung vorliegt. [Quelle: Focus]

Reformplan aus der Feder der Pharmakonzerne?

FR Online weiß zu berichten, woher die Pläne der Koalition stammen. Interessanterweise nämlich offenbar von jenen, die durch in Deutschland stark überhöhte Arzneipreise große Gewinne machen:

Die Pharmaindustrie schröpft das deutsche Gesundheitssystem mit stark überhöhten Preisen, sagen Analysten. Neun Milliarden Euro ließen sich sparen, wenn Arznei hier so teuer wie in Schweden wäre. Der neue Arzneiverordnungsreport hat ergeben, dass die Pharma-Industrie das deutsche Gesundheitssystem in weit stärkerem Maße als bisher bekannt mit stark überhöhten Medikamenten-Preisen schröpft.

Der Herausgeber des Arzneiverordnungsreports, Ulrich Schwabe, betonte, trotz einiger Eingriffe der Politik seien Arzneimittel in Deutschland immer noch deutlich teurer als in anderen europäischen Staaten. Die Versicherung der Pharmaindustrie, dass die Mittel hier nicht teurer angeboten würden als in anderen Industriestaaten, sei falsch und „manipuliert“. Denn Länder mit sehr niedrigen Preisen wie Frankreich, Spanien oder Italien seien in Vergleichsstudien des deutschen Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller einfach weggelassen worden. Würde man die Generika-Preise in Deutschland nun auf das schwedische Niveau absenken, so könnte die gesetzliche Krankenversicherung laut Report 4,1 Milliarden Euro sparen.

Thema bei der Vorstellung des Reports war auch die vergangene Woche bekanntgewordene erfolgreiche Beeinflussung der Koalition durch die Pharmaindustrie. Wie berichtet, hatten sich Union und FDP auf den Vorschlag des Verbandes der forschender Arzneimittelhersteller geeinigt, die Kriterien für die Nutzenbewertung von patentgeschützten Medikamenten nicht dem unabhängigen Bundesausschuss zu überlassen, sondern durch die Regierung selbst zu bestimmen. Das erregte den Verdacht, Schwarz-Gelb wolle die Kriterien pharmafreundlich gestalten. [Quelle: FR Online]

Widerstand der Gewerkschaften

Vertreter der Arbeitnehmer warnen vor den geplanten Änderungen und schlagen Alternativen vor:

Versicherte sollen künftig alle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen selber schultern. Die Arbeitgeber werden von der paritätischen Finanzierung entbunden. Nun zurrt das Gesundheitsministerium die letzten Details der Reform fest. Der Deutsche Gewerkschaftsbund läuft Sturm dagegen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

Das ist völlig inakzeptabel. Die Beschäftigten und Rentner müssen schon seit 2005 jedes Jahr 15 Milliarden Euro mehr zahlen als die Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeberbeitrag nun auch noch eingefroren wird, wird diese Schieflage zu einer richtig dicken Belastungswelle für 90 Prozent der Bevölkerung.

Das Versprechen von „mehr Netto vom Brutto“ würde sich mit den Plänen von Minister Rösler ins Gegenteil verkehren. Die soziale Schieflage in Deutschland würde sich deutlich verschärfen und genau gegen diese Schieflage werden wir im Herbst kämpfen. Wir haben ein breites Bündnis „Köpfe gegen die Kopfpauschale“ initiiert und werden öffentlich Druck gegen diesen Systembruch machen.

Wenn die gesetzliche Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert wird, ist die Versorgung gesichert und den Menschen bleibt die Kopfpauschale erspart. Mittel- und langfristig wollen wir eine Bürgerversicherung, zu deren Finanzierung nicht nur die Löhne, sondern auch die Kapitaleinkünfte und die privaten Krankenversicherungskonzerne einbezogen werden sollen. [Quelle: FR Online]

Kopfpauschale durch die Hintertür

Sind die jüngsten Reformpläne weitere Schritte auf dem Weg, doch noch die stark umstrittene “Kopfpauschale” einzuführen?

Beobachter sprechen bereits von einem systematischen Ausbluten der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Die Bürger sollen sich zukünftig mehr privat absichern und nur noch eine Basis-Grundversorgung von der GKV erhalten. Denn den Kassen bleibt zukünftig nichts anderes mehr übrig, als Leistungen immer weiter einzuschränken. Darüberhinaus gehende Leistungen sollen nur noch zusätzlich privat versichert werden können. Das ist, wie einige Sozialverbände zu Recht kritisieren, eine Kopfpauschale durch die Hintertür. [Quelle: Heilpraxisnet.de]

Widerstand gibt es jedenfalls von vielen Seiten, so auch von Fritz Kuhn, dem stellvertretender Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN:

Die schwarz-gelbe Regierung hat sich offenbar zum Ziel gesetzt, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so viele Steine in den Weg zu legen, wie nur irgend möglich. Diese Pläne sind ein Schlag ins Gesicht aller gesetzlich Versicherten. Wir werden uns dieser systematischen Beschneidung der Finanzierungsgrundlagen der GKV entgegen stellen. [Quelle: Gesundheit Adhoc]

Wechselwelle zur PKV wird erwartet

Krankenkassen und gesetzlich Versicherte gewinnen den Eindruck:

Die Private Krankenversicherung ist offenkundig das Hätschelkind der Bundesregierung. Während die Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung ihren Mitgliedern verstärkt Zusatzbeiträge abknöpfen und bereits zugesagte Steuerzuschüsse immer wieder aufs Neue erbetteln müssen, bekommen die Privaten momentan einige Geschenke – ganz so, als wäre es schon Weihnachten und hätte die Diskussion um die Abschaffung der PKV nie gegeben. [Quelle: Neues Deutschland]

Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, findet:

Es ist ein Skandal, wie die Bundesregierung Gutverdienende und gesunde Versicherte nahezu dazu drängt, sich aus der Solidargemeinschaft in die Private Krankenversicherung zu flüchten Der Paritätische rechnet damit, dass mit der Neuregelung über 360.000 besonders gesunde und einkommensstarke Versicherte jährlich in die PKV wechseln werden. [Quelle: Der Paritaetische]

Reformnutzen auch für Privatversicherte mit geringerem Einkommen

Währenddessen weist Minister Rösler darauf hin, dass nicht nur gut verdienende Menschen privat krankenversichert sind:

In den vergangenen Jahren sei es für die privaten Krankenversicherungen zu hohen Steigerungen der Arzneimittelausgaben gekommen, sagte der Sprecher von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) am Montag in Berlin. Die Union habe darauf gedrängt, sie zu entlasten. Die Regelung, die beim Medikamenteneinkauf für die Kassen gelte, solle deshalb „analog“ für die privaten Versicherungen gelten. Das sei „im Sinne derjenigen, die in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind – das sind nicht nur Gutverdiener“.

Während das Arzneimittelgesetz schon im Bundestag ist, will das Kabinett die Gesundheitsreform erst am 22. September beschließen. [Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung]

Folgen schlimmer als eine Zwei-Klassen-Gesellschaft?

Sollte sich an der jetzt von der schwarz-gelben Bundesregierung verfolgten Gesundheitspolitik nichts ändern, prophezeite der Gesundheits-Experte Karl Lauterbach (SPD) weitaus Schlimmeres als eine Zwei-Klassen-Gesellschaft:

„Wir sind am Vorabend der Drei-Klassen-Versorgung.“ Und so sieht die – mögliche – Drei-Klassen-Versorgung nach Angaben von Lauterbach aus: Ganz unten stehe der ländliche Raum, wo es große Lücken geben werde, dann komme die Versorgung in den Städten für die gesetzlich Versicherten, und über allem thronten die Privatversicherten: „Für die wird es immer eine Bedarfsdeckung geben.“

Wenn die Privaten jetzt auch noch bei den Arzneimittelpreisen mit den Gesetzlichen gleichgestellt würden, sei der letzte Vorteil der GKV beseitigt worden. Da die private Assekuranz bei der Bundesregierung all ihre Wünsche habe durchsetzen können, plädiere er dafür, dass ein Verbandsvertreter endlich auch ganz offiziell das Amt des Gesundheitsministers übernehme. [Quelle: Siegener Zeitung]

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GKV: Hohe Strafe bei Zusatzbeitrag Zahlungsverzug

Thursday, August 19th, 2010

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig verstärkt einkommensunabhängig berechnet und die umstrittenen Zusatzbeiträge mit Hilfe hoher Säumniszuschläge eingetrieben werden.

Da sich die zunächst geplante, vom Einkommen des Versicherten unabhängige Kopfpauschale vor allem wegen ihrer “fehlenden sozialen Gerechtigkeit” auf starke Kritik stieß und nicht durchsetzen ließ, soll ein derartiger Umbau der Beitragsberechnung nun durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze erfolgen.

Schon seit einigen Monaten stellen verschiedene Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Rechnung. Einige Kassen haben jedoch bisher nur geringen Erfolg dabei, diese Zahlungen von ihren Versicherten zu einzutreiben.

Deshalb planen Politiker und Krankenkassen jetzt die Einführung hoher Gebühren bzw. Strafen für gesetzlich Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben: Drei monatliche Zusatzbeiträge müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich an die Krankenkasse überwiesen werden.

Das sind je nach Krankenkasse mindestens 30 und höchstens 120 Euro, bei einer Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrags oder dem geplanten Wegfall der Obergrenze könnten diese “Säumniszuschläge”  sogar noch teurer für die Versicherten werden.

Geldstrafen gegen “zivilen Ungehorsam” von Kassenpatienten?

Es scheint als wolle man,  nachdem die zunächst geplante Kopfpauschale nicht durchsetzbar war, jetzt auf Nummer sicher gehen: Sollen die zukünftig von ihrem Einkommen unabhängigen Beiträge, die gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse zahlen müssen, auf keinen Fall am Ende doch noch durch zivilen Ungehorsam von Kassenpatienten scheitern? Die Höhe dieser “Säumniszuschläge” liegt jedenfalls deutlich über den üblichen Zinsen oder den in anderen Fällen erlaubten Mahngebühren.

Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.

Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden.  Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, Jr. [Quelle: Wikipedia]

Eine kleine kommentierte Presseschau mit Ausschnitten aktueller Zeitungs-Artikel zu den geplanten Säumniszuschlägen:

Den Anfang machte vor einer Woche, am 12.08.10, die Deutsche Apotheker Zeitung mit der Schlagzeile

Zusatzbeitrag: Rösler will säumige Versicherte bestrafen

GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den Einheitsbeitrag “bestraft” werden. Das geht aus dem “Diskussionsentwurf” zum GKV-Finanzierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verschickt wurde. Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren.

Nach ein paar Tagen relativer Ruhe in den Mainstream-Medien berichtete als nächstes Focus Online am 16.08. über die Pläne, die inzwischen nicht mehr den Weg über die Arbeitgeber vorsahen:

Gesundheit: Politik fordert Säumnis-Zuschlag bei Krankenkassen

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition hätten am Montag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings verwarfen sie zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Focus Money Online konnte am folgenden Tag bereits konkret vermelden, dass für säumige gesetzlich Krankenversicherte zwischen 30 und 120 Euro zusätzlich fällig werden sollen:

Kassen-Zusatzbeitrag: Strafgeld für säumige Zahler

Höchstens soll dieser Säumniszuschlag so hoch wie drei monatliche Zusatzbeiträge sein, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Rund eine Million Versicherte verweigert laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die Zahlung der Zusatzbeiträge ohne großen bürokratischen Aufwand sichergestellt wird.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte den Koalitionsfraktionen vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Danach sollen die Kassen künftig von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Bisher ist der Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen, auf maximal ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro im Monat ohne Einkommensprüfung begrenzt. Gewerkschaften und Ärztevertreter bekräftigten ihre Kritik an den Reformplänen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete am 17. und 18.08. zum selben Thema:

Zusatzbeiträge der Kassen: Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP [bei ihren] Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten.

Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Im zweiten Artikel werden dann weitere interessante Aspekte der von CDU/CSU und FDP vorbereiteten Änderungen im Gesundheitssystem angesprochen. Geplant sind auch eine Erhöhung der Ärztehonorare und ein Verbot für gesetzliche Krankenkassen, ihren Versicherten Tarife mit Chefarztbehandlung, besserer Krankenhaus-Unterbringung und Übernahme ähnlicher “Mehrkosten” anzubieten:

Säumige Kassenpatienten: Mindestens 30 Euro Strafe

Die Regierungskoalition ist sich einig: Gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Kassen die Zusatzbeiträge vorenthalten, sollen mit der Zahlung von mindestens 30 Euro bestraft werden. Unterdessen sollen die Ärztehonorare trotz Sparpaket im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen. Heute sind Versicherte zwar auch zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet, die Kassen haben aber kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, die angekündigte klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einzufügen. Ziel ist offenbar, der gesetzlichen Versicherung Tarife zu untersagen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung enthalten oder die Mehrkosten eines Kostenerstattungstarifs decken, wie sie zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg anbietet. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen konzentrieren.

Der CDU-Gesundheitsfachmann Jens Spahn sprach von einer guten Grundlage für die weiteren Beratungen.

Die Frage ist vielleicht nur: Gut für wen? Cui bono? Vermutlich werden sich die Politiker einigen können, viele GKV-Kunden aber wohl über die verschärften Sanktionen, die ihnen drohen, wenig begeistert sein.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 18.08. mit Hinweis auf die schon bisher bestehenden Sanktionsmaßnahmen:

Zusatzbeitrag: Wer zu spät zahlt, den bestraft die Kasse

Bislang haben die Krankenkassen wenig Möglichkeiten, die Zahlung der Beiträge zu erzwingen: Anders als früher dürfen sie säumigen Mitgliedern nicht mehr einfach den Versicherungsschutz kündigen. Sie dürfen lediglich den Schutz auf das medizinisch Notwendigste reduzieren. Außerdem können sie ein normales Mahnverfahren einleiten, bei dem auch schon jetzt geringe Säumniszuschläge möglich sind.

Für Gesundheitsminister Rösler ist das Strafgeld auch deshalb wichtig, weil er das Instrument der Zusatzbeiträge mit der Gesundheitsreform ausweiten will. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Beitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Die Arbeitnehmer müssen diesen Anteil alleine tragen.

In einigen Berichten ist auch schon von bis zu 225 Euro Säumniszuschlag für “Gutverdiener” die Rede, was aber laut einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 18.08. durch das Gesundheitsministerium dementiert wurde — Die Strafe ist nach oben offen und kann zur Pfändung von Gehalt, Konto und Sachwerten führen:

Ministerium weist Bericht über Säumniszuschlag von 225 Euro zurück

Die maximale Höhe des geplanten Säumniszuschlags für gesetzlich Kranken­versicherte lasse sich nicht pauschal benennen, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin zu einem Bericht der „Rheinischen Post“. Eine Obergrenze wie die in dem Bericht genannten 225 Euro gebe es nicht.

Die [Säumniszuschläge] soll künftig jeder Versicherte zahlen müssen, der ein halbes Jahr nicht den Zusatzbeitrag gezahlt hat. Der Patient behält seinen Versicherungsschutz [...] Allerdings drohen, wenn die am Dienstag vereinbarten Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt würden, Inkasso- oder sogar Pfändungsverfahren.

Auf Versicherungsseite.de gibt es “konstruktive Kritik” für gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlen:

Säumniszuschlag erst ab Gültigkeit der neuen Gesundheitsreform

Eigentlich ist dieser Schritt absolut notwendig. [...] Säumige Versicherte schaden ganz eindeutig der Versichertengemeinschaft. [...] Es ist sowieso etwas unverständlich warum manche Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mit Erhebung des Zusatzbeitrags haben die meisten Versicherten (die sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben) ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.  [...] Der Protest gegen den Zusatzbeitrag durch Wechsel der Krankenkasse hat mehr Stil, als einfach den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

So kann man die Frage, wem der geplante Säumniszuschlag nutzt, auch aus der anderen Richtung betrachten: Wem schadet eine weit verbreitete “Verweigerung” der Zahlung des einkommensunabhängigen Krankenkassen-Zusatzbeitrages?

Zwingt sie die anderen gesetzlich Versicherten dazu, noch höhere Zusatzbeiträge zu bezahlen? Oder werden dadurch die Politiker dazu gebracht, andere Lösungen für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden?

Egal ob er abschreckend genug wirkt oder nicht: Der jetzt geplante Zusatzbeitrag-Säumniszuschlag wird wohl, falls er tatsächlich rechtsgültig beschlossen wird, den Krankenkassen einiges an neuen Einnahmen bescheren und die “Kopfpauschale Light” der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge fester im deutschen Gesundheitssystem verankern.