Posts Tagged ‘Gesundheitspolitik’

Immer noch viele Menschen ohne Krankenversicherung

Monday, July 11th, 2011

Trotz der im Jahre 2006 eingeführten Versicherungspflicht, haben mehr als 40.000 Bundesbürger in Deutschland immer noch keine Krankenversicherung. Vor der Einführung der Versicherungspflicht gab es in Deutschland etwa 200.000 Menschen ohne Versicherungsschutz. Nach in Kraft treten hat sich ein Großteil der Betroffenen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (ca. 150.000) und ein Teil entschied sich für die private Krankenversicherung (PKV). Die übrigen Bürger blieben ohne Krankenversicherungsschutz. Laut Caritasverband steigt in einigen Regionen Deutschlands die Zahl derer die keine Krankenversicherung besitzen.

Im Zuge der Änderungen in der Gesundheitsreform wurden die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, Versicherungsnehmern den so genannten Basistarif anzubieten. Die Leistungen dieses Tarifs sind vergleichbar mit denen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Aufnahme in diesen Tarif ist keine Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung erforderlich. Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet jeden Antragssteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand im Basistarif aufzunehmen. Die kosten des Basistarifs orientieren sich an der Höchstgrenze der Beitrags in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und liegen derzeit bei etwa 500 Euro im Monat. Derzeit sind etwa 9.000 Menschen im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert.

Bei der Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung, steht eine Vielzahl an Angeboten verschiedener Versicherer zur Verfügung. Um bei der Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen und Leistungen der Versicherungen nicht der Überblick zu verlieren, bietet sich ein private Krankenversicherung online Vergleich an. Damit lässt sich schnell und kostenlos ermitteln welche Tarife der PKV in Frage kommen. Erst nach sorgfältiger Prüfung sollte ein Wechsel der Krankenversicherung durchgeführt werden.

Neuer Gesundheitsminister Daniel Bahr

Friday, May 13th, 2011

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Bildquelle: Bahr MdB / Frank Ossenbrink

Nach dem Wechsel von Philipp Rösler (FDP) an die Spitze des Wirtschaftsministeriums ist Daniel Bahr (FDP) seit 12. Mai 2011 neuer Bundesminister für Gesundheit. Doch wer ist Daniel Bahr und wofür steht er? Eine kleine Presseschau:

Die Tagesschau stellt fest: “Seit 2002 aber macht Bahr nur noch eins: Politik. Und kämpft sich immer weiter nach oben. Mit langem Atem und Stehvermögen. In seiner Freizeit läuft er schon mal einen Marathon. Im Bundestag verschafft er sich in der Zeit der großen Koalition Respekt auch über die eigenen Reihen hinaus: Und zwar als liberaler Gegenspieler von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sein Lieblingsthema: Der ungeliebte Gesundheitsfonds, es ist das schwarz-rote Prestigeprojekt überhaupt.”

In den T-Online Nachrichten heißt es über Daniel Bahr: “Kritiker geißeln ihn als Ideologen, der das Ende der gesetzlichen Krankenversicherung im Schilde führe. Bahr sieht sich als Kämpfer für mehr Wettbewerb. Ärzteschaft und Kassen lobten seine Beförderung ins Ministeramt bereits.”

Spiegel Online beschreibt seinen Werdegang so: “Der 34-Jährige ist bereits seit neun Jahren Berufspolitiker. Er hat vor dem Einzug ins Parlament nie wirklich gearbeitet – sieht man einmal von der Lehre bei der Dresdner Bank ab. Beruflich sozialisiert wurde Bahr vor allem im Bundestag. Als Chef der Jungen Liberalen war er nie groß mit inhaltlichen Vorstößen aufgefallen. Deshalb machten ihm seine Förderer klar, dass er sich unbedingt auf einem Gebiet spezialisieren musste. Bahr wählte die Gesundheitspolitik, auch weil er damit sein Lieblingsthema Generationengerechtigkeit konkreter angehen konnte. 2005 wurde er gesundheitspolitischer Sprecher, lieferte sich öffentlich scharfe Wortgefechte mit der SPD-Ministerin Ulla Schmidt. Nach dem schwarz-gelben Wahlsieg 2009 stieg er fast folgerichtig zum Staatssekretär auf. Die Beförderung auf den Chefposten kommt nun eigentlich etwas früh.”

Focus Online fasst die umfangreichen Herausforderungen zusammen: “Wer als deutscher Gesundheitsminister bestehen will, muss es nicht nur mit knapp 70 Millionen Kassenpatienten, gut 150 Krankenkassen, etwa 137 000 Vertragsärzten und 59 000 Apothekern aufnehmen, sondern auch diverse andere Interessenverbände auf Abstand halten. Ob Pharmalobby, Zahntechniker, Heilpraktiker-Verbände oder Pflegekräfte: Sie alle fordern mit Verve ihren Anteil an den 240 Milliarden Euro, die in Deutschland jährlich für die Gesundheit ausgegeben werden – das sind rund elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts.”

Private Krankenversicherung – Wechsel nach Tariferhöhung

Thursday, December 2nd, 2010

Stethoskop

Gesundheitsreform schwächt GKV - Bild: Birgit Reitz-Hofmann

Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) fürchten bevorstehende Erhöhungen Ihrer Beiträge. Bei einer Erhöhung der Beiträge haben Versicherte jedoch die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und in eine andere Gesellschaft zu wechseln oder eine Beschwerde einzureichen.

Einige der privaten Krankenversicherungen erhöhen 2011 ihre Beiträge. Fachleute gehen davon aus, dass die Versicherten die anstehenden Beitragserhöhungen nicht ohne weiteres hinnehmen werden und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Weiterhin wird 2011 aufgrund der Änderungen der Gesundheitsreform erwartet, dass die Anzahl der privat versicherten stark ansteigt. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, welche die privaten Krankenversicherungen stärken.

Es werden z.B. die Arzneimittelrabatte welche bisher den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorbehalten waren, nun auch den privaten Krankenversicherern zugänglich gemacht. Des Weiteren wird der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch den Wegfall der 3-Jahresfrist stark vereinfacht. Arbeitnehmer können nun bereits ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln, sofern Sie in 2010 ein Jahresgehalt von 49.950 Euro erwirtschaftet haben. Zudem wird den gesetzlichen Krankenkassen untersagt Zusatzversicherungen anzubieten. Trotz der dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen und Kostenreduzierungen bei der PKV, werden einige Versicherer ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöhen.

Wer mit den Erhöhungen nicht einverstanden ist, kann sich beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung beschweren. Zudem haben alle Versicherungsnehmer, deren Tarife erhöht werden, die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und die Versicherung oder den Tarif zu wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich von den Änderungen der Gesundheitsreform benachteiligt. Beitragserhöhungen, Zusatzbeiträge und die deutlich vereinfachte Möglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, könnten einen enormen Verlust an Mitgliedern mit sich bringen. “Die Anbebung der Beitragssatzes um 0,6 % sei nicht erforderlich gewesen, wenn man sich vorab auf ein engagiertes Sparpaket geeinigt hätte” argumentierte der GKV-Spitzenverband.

Quelle: www.gesundial.de

PKV – Versicherungspflichtgrenze auf ein Jahr verkürzt

Monday, November 15th, 2010
Wechsel

Wechsel in die PKV wird einfacher

Dank der neuen Gesundheitsreform können viele Arbeitnehmer ab 2011 in die private Krankenversicherung wechseln.

Die geplante Gesundheitsreform bringt einige wichtige Änderungen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer mit sich. Derzeit ist ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben die Möglichkeit sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Aktuell müssen Arbeitnehmer allerdings drei Jahre in Folge mindestens 49.950 Euro verdienen um die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV zu haben. Berücksichtigt werden hier nur regelmäßge Gehaltszahlungen, sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt.

Zahlungen aus geleisteten Überstunden oder Feiertagszuschlägen werden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass ein solcher Wechsel eine solide Grundlage haben sollte und das Einkommen nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft über der Grenze liegt.

Die Gesundheitsreform 2011 sieht vor die derzeit bestehende Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach Inkrafttreten dieser Verkürzung hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, der ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Erstmalig in der Geschichte der privaten Krankenversicherungen wird die Versicherungspflichtgrenze zudem gesenkt – von 49.950 Euro auf 49.500 Euro im Jahr. Durch die bevorstehenden Änderungen haben nun deutlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchzuführen.

GKV: Hohe Strafe bei Zusatzbeitrag Zahlungsverzug

Thursday, August 19th, 2010

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig verstärkt einkommensunabhängig berechnet und die umstrittenen Zusatzbeiträge mit Hilfe hoher Säumniszuschläge eingetrieben werden.

Da sich die zunächst geplante, vom Einkommen des Versicherten unabhängige Kopfpauschale vor allem wegen ihrer “fehlenden sozialen Gerechtigkeit” auf starke Kritik stieß und nicht durchsetzen ließ, soll ein derartiger Umbau der Beitragsberechnung nun durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze erfolgen.

Schon seit einigen Monaten stellen verschiedene Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Rechnung. Einige Kassen haben jedoch bisher nur geringen Erfolg dabei, diese Zahlungen von ihren Versicherten zu einzutreiben.

Deshalb planen Politiker und Krankenkassen jetzt die Einführung hoher Gebühren bzw. Strafen für gesetzlich Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben: Drei monatliche Zusatzbeiträge müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich an die Krankenkasse überwiesen werden.

Das sind je nach Krankenkasse mindestens 30 und höchstens 120 Euro, bei einer Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrags oder dem geplanten Wegfall der Obergrenze könnten diese “Säumniszuschläge”  sogar noch teurer für die Versicherten werden.

Geldstrafen gegen “zivilen Ungehorsam” von Kassenpatienten?

Es scheint als wolle man,  nachdem die zunächst geplante Kopfpauschale nicht durchsetzbar war, jetzt auf Nummer sicher gehen: Sollen die zukünftig von ihrem Einkommen unabhängigen Beiträge, die gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse zahlen müssen, auf keinen Fall am Ende doch noch durch zivilen Ungehorsam von Kassenpatienten scheitern? Die Höhe dieser “Säumniszuschläge” liegt jedenfalls deutlich über den üblichen Zinsen oder den in anderen Fällen erlaubten Mahngebühren.

Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.

Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden.  Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, Jr. [Quelle: Wikipedia]

Eine kleine kommentierte Presseschau mit Ausschnitten aktueller Zeitungs-Artikel zu den geplanten Säumniszuschlägen:

Den Anfang machte vor einer Woche, am 12.08.10, die Deutsche Apotheker Zeitung mit der Schlagzeile

Zusatzbeitrag: Rösler will säumige Versicherte bestrafen

GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den Einheitsbeitrag “bestraft” werden. Das geht aus dem “Diskussionsentwurf” zum GKV-Finanzierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verschickt wurde. Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren.

Nach ein paar Tagen relativer Ruhe in den Mainstream-Medien berichtete als nächstes Focus Online am 16.08. über die Pläne, die inzwischen nicht mehr den Weg über die Arbeitgeber vorsahen:

Gesundheit: Politik fordert Säumnis-Zuschlag bei Krankenkassen

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition hätten am Montag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings verwarfen sie zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Focus Money Online konnte am folgenden Tag bereits konkret vermelden, dass für säumige gesetzlich Krankenversicherte zwischen 30 und 120 Euro zusätzlich fällig werden sollen:

Kassen-Zusatzbeitrag: Strafgeld für säumige Zahler

Höchstens soll dieser Säumniszuschlag so hoch wie drei monatliche Zusatzbeiträge sein, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Rund eine Million Versicherte verweigert laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die Zahlung der Zusatzbeiträge ohne großen bürokratischen Aufwand sichergestellt wird.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte den Koalitionsfraktionen vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Danach sollen die Kassen künftig von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Bisher ist der Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen, auf maximal ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro im Monat ohne Einkommensprüfung begrenzt. Gewerkschaften und Ärztevertreter bekräftigten ihre Kritik an den Reformplänen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete am 17. und 18.08. zum selben Thema:

Zusatzbeiträge der Kassen: Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP [bei ihren] Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten.

Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Im zweiten Artikel werden dann weitere interessante Aspekte der von CDU/CSU und FDP vorbereiteten Änderungen im Gesundheitssystem angesprochen. Geplant sind auch eine Erhöhung der Ärztehonorare und ein Verbot für gesetzliche Krankenkassen, ihren Versicherten Tarife mit Chefarztbehandlung, besserer Krankenhaus-Unterbringung und Übernahme ähnlicher “Mehrkosten” anzubieten:

Säumige Kassenpatienten: Mindestens 30 Euro Strafe

Die Regierungskoalition ist sich einig: Gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Kassen die Zusatzbeiträge vorenthalten, sollen mit der Zahlung von mindestens 30 Euro bestraft werden. Unterdessen sollen die Ärztehonorare trotz Sparpaket im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen. Heute sind Versicherte zwar auch zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet, die Kassen haben aber kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, die angekündigte klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einzufügen. Ziel ist offenbar, der gesetzlichen Versicherung Tarife zu untersagen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung enthalten oder die Mehrkosten eines Kostenerstattungstarifs decken, wie sie zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg anbietet. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen konzentrieren.

Der CDU-Gesundheitsfachmann Jens Spahn sprach von einer guten Grundlage für die weiteren Beratungen.

Die Frage ist vielleicht nur: Gut für wen? Cui bono? Vermutlich werden sich die Politiker einigen können, viele GKV-Kunden aber wohl über die verschärften Sanktionen, die ihnen drohen, wenig begeistert sein.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 18.08. mit Hinweis auf die schon bisher bestehenden Sanktionsmaßnahmen:

Zusatzbeitrag: Wer zu spät zahlt, den bestraft die Kasse

Bislang haben die Krankenkassen wenig Möglichkeiten, die Zahlung der Beiträge zu erzwingen: Anders als früher dürfen sie säumigen Mitgliedern nicht mehr einfach den Versicherungsschutz kündigen. Sie dürfen lediglich den Schutz auf das medizinisch Notwendigste reduzieren. Außerdem können sie ein normales Mahnverfahren einleiten, bei dem auch schon jetzt geringe Säumniszuschläge möglich sind.

Für Gesundheitsminister Rösler ist das Strafgeld auch deshalb wichtig, weil er das Instrument der Zusatzbeiträge mit der Gesundheitsreform ausweiten will. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Beitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Die Arbeitnehmer müssen diesen Anteil alleine tragen.

In einigen Berichten ist auch schon von bis zu 225 Euro Säumniszuschlag für “Gutverdiener” die Rede, was aber laut einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 18.08. durch das Gesundheitsministerium dementiert wurde — Die Strafe ist nach oben offen und kann zur Pfändung von Gehalt, Konto und Sachwerten führen:

Ministerium weist Bericht über Säumniszuschlag von 225 Euro zurück

Die maximale Höhe des geplanten Säumniszuschlags für gesetzlich Kranken­versicherte lasse sich nicht pauschal benennen, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin zu einem Bericht der „Rheinischen Post“. Eine Obergrenze wie die in dem Bericht genannten 225 Euro gebe es nicht.

Die [Säumniszuschläge] soll künftig jeder Versicherte zahlen müssen, der ein halbes Jahr nicht den Zusatzbeitrag gezahlt hat. Der Patient behält seinen Versicherungsschutz [...] Allerdings drohen, wenn die am Dienstag vereinbarten Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt würden, Inkasso- oder sogar Pfändungsverfahren.

Auf Versicherungsseite.de gibt es “konstruktive Kritik” für gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlen:

Säumniszuschlag erst ab Gültigkeit der neuen Gesundheitsreform

Eigentlich ist dieser Schritt absolut notwendig. [...] Säumige Versicherte schaden ganz eindeutig der Versichertengemeinschaft. [...] Es ist sowieso etwas unverständlich warum manche Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mit Erhebung des Zusatzbeitrags haben die meisten Versicherten (die sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben) ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.  [...] Der Protest gegen den Zusatzbeitrag durch Wechsel der Krankenkasse hat mehr Stil, als einfach den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

So kann man die Frage, wem der geplante Säumniszuschlag nutzt, auch aus der anderen Richtung betrachten: Wem schadet eine weit verbreitete “Verweigerung” der Zahlung des einkommensunabhängigen Krankenkassen-Zusatzbeitrages?

Zwingt sie die anderen gesetzlich Versicherten dazu, noch höhere Zusatzbeiträge zu bezahlen? Oder werden dadurch die Politiker dazu gebracht, andere Lösungen für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden?

Egal ob er abschreckend genug wirkt oder nicht: Der jetzt geplante Zusatzbeitrag-Säumniszuschlag wird wohl, falls er tatsächlich rechtsgültig beschlossen wird, den Krankenkassen einiges an neuen Einnahmen bescheren und die “Kopfpauschale Light” der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge fester im deutschen Gesundheitssystem verankern.

Keine Homöopathie für Kassenpatienten?

Thursday, July 15th, 2010

Für manche ist es Aberglaube, Esoterik, Einbildung, Scharlatanerie oder Humbug. Für andere ist es die funktionierende sanfte Alternative zur Schulmedizin und Chemie der Pharma-Konzerne. Ist Homöopathie so umstritten, weil Ihr Nutzen nicht belegt ist oder weil finanzielle Interessen der Gesundheits-Industrie gegen sie stehen?

Die seit vielen Jahren geführte Diskussion um den Nutzen von Homöopathie kocht im Rahmen der Überlegungen zur Verbesserung der Finanzen von Krankenkassen jetzt wieder hoch: Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sparen, darum sollen Kassenpatienten in Zukunft homöopathische Behandlungen aus eigener Tasche zahlen.

Eine kommentierte Presseschau mit bisherigen Stellungnahmen und unterschiedlichen Standpunkten zum Thema in verschiedenen Medien:

Das Nachrichtenmagazin Spiegel, dessen aktueller Artikel einer der Auslöser der momentane Diskussion ist, titelte bereits vor 5 Jahren “eindeutig”…

26.08.2005, Spiegel.de

Medizinische Studie: Homöopathie beruht auf Einbildung

Die Präparate seien nicht besser als Scheinmedikamente ohne jeden Wirkstoff, erklärt ein Schweizer Forscherteam. Ein Team um Matthias Egger von der Universität Bern hat jetzt 110 Homöopathie- mit 110 Schulmedizin-Studien verglichen. Die Forscher verglichen den jeweiligen Wirkstoff mit einem Placebo, einem Scheinmedikament ohne Wirkstoff. Zudem vergaben sie allen Studien eine Note, in die Teilnehmerzahl und Qualität der Studie einflossen.

In den “großen, besseren” Untersuchungen erwiesen sich nur die Schulmedizin-Präparate als hilfreich. Es gab demnach keine Hinweise darauf, dass die Homöopathie besser war als das wirkstofffreie Scheinmedikament. Oder anders ausgedrückt: Die Wirkung der homöopathischen Präparate basierte, sofern vorhanden, auf Einbildung.

Aktuell schlägt ein Artikel des Spiegel hohe Wellen, in dem die Streichung der Kostenübernahme für Homöopathie gefordert wird:

10.07.2010, Spiegel.de

Kürzungsforderung: Krankenkassen sollen sich Homöopathie sparen

Nachdem für die meisten Wissenschaftler erwiesen ist, dass die Homöopathie auf einem Placeboeffekt beruht, fordert die SPD nun, die Alternativmedizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. “Man sollte den Kassen schlicht verbieten, die Homöopathie zu bezahlen”, sagte Karl Lauterbach, SPD-Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestags, dem SPIEGEL.

Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, hält die jetzige Situation für “extrem unbefriedigend”. Es gebe nach Hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis für die Homöopathie.

Jürgen Windeler, der zum 1. September seinen Job als Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) antritt, nennt die Homöopathie im SPIEGEL ein “spekulatives, widerlegtes Konzept”. Bis heute sei nicht erwiesen, dass die Methode einen medizinischen Nutzen habe. “Dazu muss man auch gar nicht mehr weiterforschen, die Sache ist erledigt”, sagt der künftige oberste Medizinprüfer im Land.

Mitte Mai sprach sich die britische Ärztevereinigung British Medical Association offiziell gegen den Einsatz homöopathischer Mittel im öffentlichen Gesundheitssystem aus. Hunderte britische Ärzte forderten, die Stoffe aus dem Katalog der von Gesundheitsbehörden bezahlten Mittel zu nehmen. Homöopathie sei nichts als “Hexenhandwerk”, sagte ein Vertreter der Standesorganisation.

Die Grünen sind gegen eine Streichung der Kostenübernahme homöopathischer Behandlungen. Offenbar nicht wegen ihrer Wirksamkeit, sondern weil sie billig sind und natürliche Wirkstoffe auch in der Schulmedizin verwendet werden:

12.07.2010, Welt.de

Gesundheitspolitik: Grüne gegen Verbot von Homöopathie auf Kassenkosten

Die Grünen lehnen eine Herausnahme von Naturheilverfahren aus der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Fraktionschefin Renate Künast sagte der „Berliner Zeitung“: „Die pauschale Kritik an der Homöopathie verkennt, dass selbst die Schulmedizin in vielen Fällen auf die industrielle Nachahmung von Heilmitteln zurückgreift, die es in der Natur kostenlos gibt.“

Die Kosten für Homöopathie stünden in keinem Verhältnis zu den gigantischen Summen, die für Schulmedizin ausgegeben würden.

Falls es finanzielle Interessen sind, die den Widerstand gegen homöopathische Heilmethoden begründen, könnte man erwarten, dass der vorgeschlagene Stopp der Kostenübernahme für Homöopathie von der Pharma-Industrie befürwortet wird. Deren schulmedizinische Medikamente sind ja die “Alternative” und deutlich teurer als die leichter herstellbaren homöopathischen. Doch anscheinend sind die Arzneimittelhersteller für die Beibehaltung der Kostenübernahme für homöpathische Behandlungen:

12.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Homöopathie-Erstattung: BAH und BPI kritisieren Lauterbach

Sowohl der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) als auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sehen in homöpathischen Präparaten eine sinnvolle Alternative für Patienten und Ärzte.

Die Erfahrungen betroffener Patienten würden aus der Debatte komplett außen vor gelassen, kritisierte Professor Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Krankenkassen führten die Wahlleistungen in ihrem Katalog, weil Zehntausende von Patienten mit der Homöopathie gute Erfahrungen gemacht hätten.

Die Ausgaben der Kassen für homöopathische Arzneimittel seien im Verhältnis der Gesamtausgaben absolut zu vernachlässigen, sagte Sickmüller. Bis auf wenige Ausnahmen müssten Patienten solche Präparate außerhalb von Wahltarifen selbst zahlen.

Dass die homöopathischen Ärzte nichts von den aktuellen Plänen und dem kritischen Bericht im Spiegel halten, war voraussehbar. Aber haben sie gute Argumente? Der Deutsche Zentralverein bezieht Stellung in einer aktuellen Pressemitteilung:

13.07.2010, OpenPR.de

Gesundheit & Medizin: Der SPIEGEL und die Homöopathie

Pressemitteilung von: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte

Der SPIEGEL behauptet in der Titelgeschichte vom 12.7.2010, dass der Nutzen von Homöopathie nicht belegt sei, und dass es sich um eine Scheintherapie handele.

Wir stellen dazu fest, dass

  • die ganz überwiegende Zahl von Doppelblindstudien zu diesem Thema eine Wirkung der Homöopathie belegt
  • die Metaanalyse von Shang et al diesen Befund nicht widerlegt. Dahinter steckt ein grundsätzlicher Denkfehler: Wenn homöopathische Mittel bei Diarrhoen wirksam sind in einer Doppelblindstudie, wird das nicht dadurch widerlegt, dass das Mittel Arnica bei der Behandlung von Muskelkater bei Marathonläufern statistisch nicht signifikant wirksam ist. Metaanalysen sind dann sinnvoll, wenn Studien mit vergleichbarer Indikation und Methodik verglichen werden. Abgesehen davon hat diese Metaanalyse selbst methodische Fehler; konkret wurde ihr unter anderem vorgeworfen, dass die Auswahlkriterien für Studien im Nachhinein festgelegt wurden, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
  • die Versorgungsforschung zeigt, dass die Homöopathie in der Praxis effektiv und kostengünstig ist. (Charité-Studie, PEK Schweiz)
  • demnach der Vorwurf einer Placebobehandlung nicht haltbar ist.

Dass homöopathische Mittel in ihrer Wirkung deutlich über Placebo hinausgehen, zeigt sich auch bei der Behandlung schwerer, akuter Erkrankungen; wie z. B. Lungenentzündung und eitrige Mandelentzündungen. Homöopathische Ärzte behandeln diese ebenfalls. Im Vergleich zu konventionellen Kollegen haben sie dabei zwischen 0,1 und 1% der Antibiotikaverschreibungen.

Auch homöopathische Ärzte geben Antibiotika, wenn sie kein passendes homöopathisches Mittel finden. Entweder sind also 99% der Antibiotikagaben in der konventionellen Praxis überflüssig – oder wir haben es hier doch mit einem sehr wirksamen „Placebo“ zu tun.

Ihren großen Durchbruch hatte die Homöopathie im 19. Jahrhundert als sich zeigte, dass die Mortalität unter konventioneller Behandlung über 50% lag – unter homöopathischer Behandlung um die 5%. (vgl. www.organon2010.de Menüpunkt: Infektionskrankheiten)

Ausgaben für homöopathische Arzneimittel und homöopathische ambulante Versorgung:

  • Ausgaben für Arzneimittel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 2009: 28 Milliarden Euro (etwa 17 % der Gesamtausgaben der GKV)
  • Ausgaben für homöopathische Arzneimittel im Bereich GKV 2009: 25 Millionen – also etwa 1 Promille (Quelle: BPI Pharma-Daten 2009)
  • Gesamtausgaben für ambulante Versorgung zulasten GKV 2009: 26 Milliarden Euro – (etwa 15 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – Quelle KBV)
  • Ausgaben für homöopathische ambulante Versorgung im Bereich GKV: ca. 7 Millionen Euro/Q  – also etwa 1 Promille (Quelle: Zahlen von GKV-Kassen)

Etwa 140.000 Ärzte sind gegenwärtig in vertragsärztlichen Praxen in Deutschland niedergelassen; etwa 7.000 Ärzte haben eine Zusatzbezeichnung Homöopathie – also etwa 5 Prozent.

Auch wenn über die Nützlichkeit von Homöopathie verschiedene Meinungen existieren, lässt sich das finanzielle Einsparpotenzial offenbar konkret einschätzen und ist nur sehr gering. Falls es überhaupt vorhanden ist, denn wenn stattdessen schulmedizinische Methoden angewendet werden, könnte das deutlich teurer für die Krankenkassen werden – ein Punkt der in der bisherigen Diskussion des Themas offenbar nicht (oder nur selten) zur Sprache kommt.

Bei Apotheke-Adhoc.de wird erläutert, dass es nur noch ein geringes Einsparpotenzial durch das Streichen homöopathischer Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt, weil diese Leistungen 2004 bereits größtenteils aus dem Leistungskatalog gestrichen wurden.

Die im dortigen Artikel genannten GKV-Ausgaben für Homöpathie von 28 Millionen Euro “vor vier Jahren” scheinen jedoch unter den in der obigen Pressemitteilung genannten aktuellen Ausgaben zu liegen. Ebenfalls irritierend sind die Jahres-Angaben im Artikel, denn wenn die Präperate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, warum konnten dann bei Sicht aus 2010 “vor vier Jahren [homöopathische] Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden” und jetzt nicht mehr? Vielleicht haben die “Apotheker” sich nur verwirrend ausgedrückt oder da tatsächlich ein paar Zahlen durcheinander gebracht:

13.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Leistungskatalog GKV: Keine Kosten durch Homöopathie

Die Zahlen des Arzneimittelverordnungsreports aus dem Jahr 2008 lassen kaum Einsparpotenzial vermuten. Nach Angaben des Bundgesundheitsministeriums (BMG) liegt der Anteil an den GKV-Arzneimittelausgaben bei 0,06 Prozent.

Vor vier Jahren sah die Situation anders aus. Weil damals homöopathische, anthroposophische und biochemische Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden konnten, lagen die GKV-Ausgaben in diesem Bereich bei 28 Millionen Euro.

Seit die Präparate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, ist eine Verordnung nur noch eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für die Behandlung von Kindern unter zwölf Jahren sowie für Indikationsgebiete, bei denen Homöopathika zum Therapiestandard zählen.

Im Rahmen des Wettbewerbs haben die Kassen jedoch die Möglichkeit, Homöopathie als Leistung anzubieten.

Andreas Mihm sieht in seinem Kommentar in der FAZ einen Placebo-Effekt nicht nur in der Homöopathie, sondern auch in der Politik:

13.07.2010, FAZ.net

Gesundheit: Eine Placebo-Debatte

Viele Menschen schwören auf die heilsame Wirkung von Homöopathie. Schade, dass die sich so schwer belegen lässt. Deshalb verweigert die gesetzliche Krankenversicherung mit gutem Grund in aller Regel die Übernahme der Kosten für mondphasengerecht gerührte und geschüttelte Kügelchen.

Die Kasse soll zahlen, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachweisbar ist. Doch die Deutschen lieben die sanfte Medizin der Homöopathen. Einige Kassen haben sich das Interesse an Naturmedizin zu eigen gemacht und bieten ihren Versicherten – gegen Zuzahlung – eigene Wahltarife oder Versorgungsverträge an, in denen die Erstattung von Homöopathiekosten enthalten ist. Für die Kassen ist das ein Kundenbindungsprogramm, weil Versicherte sonst zur Konkurrenz wechseln würden.

Solche Programme sind so lange in Ordnung, wie sie nicht von anderen Versicherten quersubventioniert werden. Viel einsparen ließe sich mit einem völligen Verbot übrigens nicht. Daher lenkt die Diskussion lediglich ab von den wichtigen gesundheitspolitischen Themen und vermittelt denen, die sie führen, ein gutes Gefühl. Eine echte Placebo-Debatte.

In der Blogosphäre wird momentan ebenfalls kontrovers zum Thema Homöopathie diskutiert und Stellung bezogen, z.B. bei PsychoPhysik.com (“Wer vom Konzept der Homöopathie spricht, muss das Ähnlichkeitsprinzip prüfen und nichts anderes.”) [1] [2] [3] und Denker.net (“unwissenschaftlicher Nonsense und sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung ebensowenig erstattet werden wie Seancen, Pendeln, Fernstreicheln oder Schamanentum”) [4].

Interessant ist auch die umgekehrte Frage in einem Kommentar bei FreieWelt.net: “Warum soll der Anhänger der Homöopathie eine Kasse mitfinanzieren, die mit Kanonen (Antibiotika) auf Spatzen schießt?” [5].