Posts Tagged ‘Gesundheit’

Bankraub statt Krankenversicherung

Wednesday, June 22nd, 2011

R. J. Verone, ohne Krankenversicherung -- Gefängnis als einzige Chance auf Behandlung

Herr Verone wusste, dass er medizinische Hilfe benötigt. Er spürte den Klumpen an der Brust, seine zwei kaputten Bandscheiben schmerzten unerträglich und sein linker Fuß machte Probleme. Er wusste, dass er als 59-jähriger Arbeitsloser ohne Ersparnisse und ohne Krankenversicherung in den USA keine angemessene ärztliche Versorgung bekommen kann.

Also fasste er einen Plan. Er verkaufte er seine Möbel, kündigte seine Wohnung und verbrachte ein paar Tage in einem Hotel, bevor er am 9. Juni in einem Taxi zu einer Bank fuhr.

Der Bankangestellten gab er einen Zettel: “Dies ist ein Banküberfall. Bitte geben Sie mir nur einen Dollar.” Dann sagte er: “Ich werde mich dort drüben hinsetzen und auf die Polizei warten.”

James Verone setzte sich, die Bank alarmierte die Polizei, die Beamten kamen und nahmen ihn fest. Er hatte sein Ziel erreicht.

Er wollte nicht möglichst viel Geld für gute Ärzte rauben: “Ich bin reingegangen und ich wollte ins Gefängnis.”

Häftlinge werden kostenlos medizinisch versorgt. James Verone hofft auf mindestens drei Jahre Haft.

Er sei kein politischer Mensch, hat aber eine Meinung zum Thema soziale Gesundheitsversorgung: Wenn es so etwas in den USA gäbe, würde er vermutlich nicht durch eine Trennwand in einem orangefarbenen Overall mit der Presse sprechen. “Wenn man seine Gesundheit nicht hat, hat man gar nichts.”

US-Präsident Barack Obama setzte im vergangenen Jahr eine Gesundheitsreform durch, doch laut einer aktuellen Umfrage sind noch immer etwa 16 Prozent der Amerikaner ohne Krankenversicherung.

Quellen:
Spiegel Online
PolitBloggger.eu

Interview (auf Englisch):

Sprossen als Quelle der Ehec Epidemie identifiziert

Sunday, June 5th, 2011

Bildquelle: Grace Winter / pixelio

Nach neuesten Erkenntnissen scheint es wahrscheinlich, dass Sprossen die Quelle der Ehec-Epidemie mit bisher 18 Toten in Deutschland sind.

Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Sonntag aus Behördenkreisen. Eine Firma im Kreis Uelzen steht angeblich in Verbindung mit den zuletzt in Lübeck aufgetretenen Erkrankungen.

Bis Sonntag Nachmittag wurde der EHEC-Erreger in Sprossen allerdings labortechnisch nicht nachgewiesen, die Ergebnisse der Untersuchen betreffen soweit nur die Handelswege.

„Wir haben ein Produkt identifiziert, das an alle großen Ausbruchsherde von Ehec-Erkrankungen geliefert worden ist“, sagte Gert Hahne, der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums.

Quelle: FAZ

EHEC Infektionswelle: Suche nach Quelle und Heilung

Tuesday, May 31st, 2011

Die Infektionsquelle ist noch aktiv und unbekannt. Der lebensgefährliche Darmkeim EHEC HUSEC041 (O104:H4) verbreitet sich weiter.

Er ist aktuell deutschlandweit für mindestens 1400 Erkrankungen — etwa 350 davon mit der schweren Verlaufsform HUS, “hämolytisch-urämisches Syndrom” — und 15 Todesfälle verantwortlich.

Laut Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist die Infektionsquelle noch immer “aktiv”. Bahr rechnet mit steigenden Infektionszahlen und rief die Bürger zu weiterhin “größter Vorsicht” auf. Die Einhaltung von Hygienevorschriften sei der beste Schutz vor einer Ansteckung.

Die Krankheit hat eine Inkubationszeit von etwa 8 Tagen, so dass Erkenntnisse über den Verbreitungsgrad immer mindestens eine Woche rückblickend sind.

 

Quelle im Süden, Verbreitung in Norden?

Die meisten Infektionen gab es in Norddeutschland, speziell in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachen. Sachsen und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer ohne gemeldeten EHEC Fall.

Nachdem ursprünglich Bio-Gurken aus Spanien Verdacht kamen, die gesuchte Quelle der Infektionswelle zu sein, wurde dieses inzwischen widerlegt. Zwar wurde auf den Gurken EHEC-Erreger nachgewiesen, allerdings nicht des Stamms Typ O104, der die aktuellen Erkrankungen ausgelöst hat.

Anders als es oft interpretiert wurde, warnte das Robert Koch Institut jedoch nicht ausdrücklich vor Gemüse aus Norddeutschland, sondern vor dem Verzehr roher Tomaten, Salatgurken und Blattsalate “insbesondere in Norddeutschland”.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung “empfiehlt derzeit weiterhin vorsorglich Tomaten, Salatgurken und Blattsalate nicht roh zu verzehren. Diese Hinweise, die insbesondere auf in Norddeutschland erhältliche Ware abzielen, haben weiterhin Bestand, solange die Ermittlungen des Ausbruchsgeschehens andauern”.

 

EHEC Symptome

EHEC produziert Giftstoffe, die im Darm freigesetzt werden, wodurch es zu blutigen Durchfallerkrankungen kommen kann. Typische Symptome sind Übelkeit, Erbrechen und leichter, wässriger Durchfall. Bei schwerem Krankheitsverlauf treten blutiger Stuhl und schmerzhafte Bauchkrämpfe auf.

Durch die EHEC-Gifte kann es zu Blutarmut, Gefäßschädigungen und Nierenfunktionsstörungen kommen, die besonders bei Kindern unter Umständen tödlich verlaufen.

 

Hoffnung durch neues Medikament

Die schwersten Fälle von Ehec-Infektionen werden jetzt mit einer experimentellen Behandlung bekämpft. Nach ersten Versuchen zeigen sich die Mediziner optimistisch, dass der schon seit 2007 auf dem Markt befindliche Wirkstoff Eculizumab auch gegen den gefährlichen Darmkeim hilft. Eculizumab greift in das Immunsystem ein und hemmt die Zerstörung von Blutzellen.

Das renommierte Fachblatt “New England Journal of Medicine” veröffentlichte kürzlich einen Artikel über die experimentelle Therapie, die zunächst bei nur 3 Patienten eingesetzt wurde. Ihr neurologischer Zustand sei nach der Behandlung wieder völlig normal gewesen, die Nieren hätten einwandfrei gearbeitet.

 

Kein Wundermittel

Der sogenannte Antikörper Eculizumab wird seit knapp einer Woche in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingesetzt, wo etwa 50 EHEC-Patienten die schwere Verlaufsform HUS haben.

Der Direktor der Abteilung für Nieren- und Hochdruckerkrankungen, Hermann Haller, sagte zu dem neuen Medikament: “Es nützt etwas, aber es ist kein Wundermittel.” Die bisherige Behandlungsdauer sei noch zu kurz, um eine eindeutige Stellungnahme abzugeben.

 

Quellen und Links:
Bild: So funktioniert der EHEC Keim
BildBlog: Panikmache in deutschen Landen
Robert Koch Institut: Häufung des lebensbedrohlichen, durch Bakterien verursachten HUS
Spiegel Online Wissenschaft: Neue Therapie weckt Hoffnung für Ehec-Patienten
New England Journal of Medicine: Complement Blockade in Severe Shiga-Toxin–Associated HUS
TAZ: Es hilft, ist aber kein Wundermittel
Illustration: geralt / PIXELIO

PKV – Versicherungspflichtgrenze auf ein Jahr verkürzt

Monday, November 15th, 2010
Wechsel

Wechsel in die PKV wird einfacher

Dank der neuen Gesundheitsreform können viele Arbeitnehmer ab 2011 in die private Krankenversicherung wechseln.

Die geplante Gesundheitsreform bringt einige wichtige Änderungen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer mit sich. Derzeit ist ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben die Möglichkeit sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Aktuell müssen Arbeitnehmer allerdings drei Jahre in Folge mindestens 49.950 Euro verdienen um die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV zu haben. Berücksichtigt werden hier nur regelmäßge Gehaltszahlungen, sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt.

Zahlungen aus geleisteten Überstunden oder Feiertagszuschlägen werden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass ein solcher Wechsel eine solide Grundlage haben sollte und das Einkommen nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft über der Grenze liegt.

Die Gesundheitsreform 2011 sieht vor die derzeit bestehende Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach Inkrafttreten dieser Verkürzung hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, der ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Erstmalig in der Geschichte der privaten Krankenversicherungen wird die Versicherungspflichtgrenze zudem gesenkt – von 49.950 Euro auf 49.500 Euro im Jahr. Durch die bevorstehenden Änderungen haben nun deutlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchzuführen.

GKV: Hohe Strafe bei Zusatzbeitrag Zahlungsverzug

Thursday, August 19th, 2010

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig verstärkt einkommensunabhängig berechnet und die umstrittenen Zusatzbeiträge mit Hilfe hoher Säumniszuschläge eingetrieben werden.

Da sich die zunächst geplante, vom Einkommen des Versicherten unabhängige Kopfpauschale vor allem wegen ihrer “fehlenden sozialen Gerechtigkeit” auf starke Kritik stieß und nicht durchsetzen ließ, soll ein derartiger Umbau der Beitragsberechnung nun durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze erfolgen.

Schon seit einigen Monaten stellen verschiedene Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Rechnung. Einige Kassen haben jedoch bisher nur geringen Erfolg dabei, diese Zahlungen von ihren Versicherten zu einzutreiben.

Deshalb planen Politiker und Krankenkassen jetzt die Einführung hoher Gebühren bzw. Strafen für gesetzlich Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben: Drei monatliche Zusatzbeiträge müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich an die Krankenkasse überwiesen werden.

Das sind je nach Krankenkasse mindestens 30 und höchstens 120 Euro, bei einer Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrags oder dem geplanten Wegfall der Obergrenze könnten diese “Säumniszuschläge”  sogar noch teurer für die Versicherten werden.

Geldstrafen gegen “zivilen Ungehorsam” von Kassenpatienten?

Es scheint als wolle man,  nachdem die zunächst geplante Kopfpauschale nicht durchsetzbar war, jetzt auf Nummer sicher gehen: Sollen die zukünftig von ihrem Einkommen unabhängigen Beiträge, die gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse zahlen müssen, auf keinen Fall am Ende doch noch durch zivilen Ungehorsam von Kassenpatienten scheitern? Die Höhe dieser “Säumniszuschläge” liegt jedenfalls deutlich über den üblichen Zinsen oder den in anderen Fällen erlaubten Mahngebühren.

Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.

Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden.  Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, Jr. [Quelle: Wikipedia]

Eine kleine kommentierte Presseschau mit Ausschnitten aktueller Zeitungs-Artikel zu den geplanten Säumniszuschlägen:

Den Anfang machte vor einer Woche, am 12.08.10, die Deutsche Apotheker Zeitung mit der Schlagzeile

Zusatzbeitrag: Rösler will säumige Versicherte bestrafen

GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den Einheitsbeitrag “bestraft” werden. Das geht aus dem “Diskussionsentwurf” zum GKV-Finanzierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verschickt wurde. Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren.

Nach ein paar Tagen relativer Ruhe in den Mainstream-Medien berichtete als nächstes Focus Online am 16.08. über die Pläne, die inzwischen nicht mehr den Weg über die Arbeitgeber vorsahen:

Gesundheit: Politik fordert Säumnis-Zuschlag bei Krankenkassen

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition hätten am Montag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings verwarfen sie zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Focus Money Online konnte am folgenden Tag bereits konkret vermelden, dass für säumige gesetzlich Krankenversicherte zwischen 30 und 120 Euro zusätzlich fällig werden sollen:

Kassen-Zusatzbeitrag: Strafgeld für säumige Zahler

Höchstens soll dieser Säumniszuschlag so hoch wie drei monatliche Zusatzbeiträge sein, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Rund eine Million Versicherte verweigert laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die Zahlung der Zusatzbeiträge ohne großen bürokratischen Aufwand sichergestellt wird.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte den Koalitionsfraktionen vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Danach sollen die Kassen künftig von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Bisher ist der Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen, auf maximal ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro im Monat ohne Einkommensprüfung begrenzt. Gewerkschaften und Ärztevertreter bekräftigten ihre Kritik an den Reformplänen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete am 17. und 18.08. zum selben Thema:

Zusatzbeiträge der Kassen: Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP [bei ihren] Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten.

Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Im zweiten Artikel werden dann weitere interessante Aspekte der von CDU/CSU und FDP vorbereiteten Änderungen im Gesundheitssystem angesprochen. Geplant sind auch eine Erhöhung der Ärztehonorare und ein Verbot für gesetzliche Krankenkassen, ihren Versicherten Tarife mit Chefarztbehandlung, besserer Krankenhaus-Unterbringung und Übernahme ähnlicher “Mehrkosten” anzubieten:

Säumige Kassenpatienten: Mindestens 30 Euro Strafe

Die Regierungskoalition ist sich einig: Gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Kassen die Zusatzbeiträge vorenthalten, sollen mit der Zahlung von mindestens 30 Euro bestraft werden. Unterdessen sollen die Ärztehonorare trotz Sparpaket im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen. Heute sind Versicherte zwar auch zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet, die Kassen haben aber kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, die angekündigte klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einzufügen. Ziel ist offenbar, der gesetzlichen Versicherung Tarife zu untersagen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung enthalten oder die Mehrkosten eines Kostenerstattungstarifs decken, wie sie zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg anbietet. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen konzentrieren.

Der CDU-Gesundheitsfachmann Jens Spahn sprach von einer guten Grundlage für die weiteren Beratungen.

Die Frage ist vielleicht nur: Gut für wen? Cui bono? Vermutlich werden sich die Politiker einigen können, viele GKV-Kunden aber wohl über die verschärften Sanktionen, die ihnen drohen, wenig begeistert sein.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 18.08. mit Hinweis auf die schon bisher bestehenden Sanktionsmaßnahmen:

Zusatzbeitrag: Wer zu spät zahlt, den bestraft die Kasse

Bislang haben die Krankenkassen wenig Möglichkeiten, die Zahlung der Beiträge zu erzwingen: Anders als früher dürfen sie säumigen Mitgliedern nicht mehr einfach den Versicherungsschutz kündigen. Sie dürfen lediglich den Schutz auf das medizinisch Notwendigste reduzieren. Außerdem können sie ein normales Mahnverfahren einleiten, bei dem auch schon jetzt geringe Säumniszuschläge möglich sind.

Für Gesundheitsminister Rösler ist das Strafgeld auch deshalb wichtig, weil er das Instrument der Zusatzbeiträge mit der Gesundheitsreform ausweiten will. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Beitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Die Arbeitnehmer müssen diesen Anteil alleine tragen.

In einigen Berichten ist auch schon von bis zu 225 Euro Säumniszuschlag für “Gutverdiener” die Rede, was aber laut einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 18.08. durch das Gesundheitsministerium dementiert wurde — Die Strafe ist nach oben offen und kann zur Pfändung von Gehalt, Konto und Sachwerten führen:

Ministerium weist Bericht über Säumniszuschlag von 225 Euro zurück

Die maximale Höhe des geplanten Säumniszuschlags für gesetzlich Kranken­versicherte lasse sich nicht pauschal benennen, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin zu einem Bericht der „Rheinischen Post“. Eine Obergrenze wie die in dem Bericht genannten 225 Euro gebe es nicht.

Die [Säumniszuschläge] soll künftig jeder Versicherte zahlen müssen, der ein halbes Jahr nicht den Zusatzbeitrag gezahlt hat. Der Patient behält seinen Versicherungsschutz [...] Allerdings drohen, wenn die am Dienstag vereinbarten Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt würden, Inkasso- oder sogar Pfändungsverfahren.

Auf Versicherungsseite.de gibt es “konstruktive Kritik” für gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlen:

Säumniszuschlag erst ab Gültigkeit der neuen Gesundheitsreform

Eigentlich ist dieser Schritt absolut notwendig. [...] Säumige Versicherte schaden ganz eindeutig der Versichertengemeinschaft. [...] Es ist sowieso etwas unverständlich warum manche Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mit Erhebung des Zusatzbeitrags haben die meisten Versicherten (die sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben) ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.  [...] Der Protest gegen den Zusatzbeitrag durch Wechsel der Krankenkasse hat mehr Stil, als einfach den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

So kann man die Frage, wem der geplante Säumniszuschlag nutzt, auch aus der anderen Richtung betrachten: Wem schadet eine weit verbreitete “Verweigerung” der Zahlung des einkommensunabhängigen Krankenkassen-Zusatzbeitrages?

Zwingt sie die anderen gesetzlich Versicherten dazu, noch höhere Zusatzbeiträge zu bezahlen? Oder werden dadurch die Politiker dazu gebracht, andere Lösungen für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden?

Egal ob er abschreckend genug wirkt oder nicht: Der jetzt geplante Zusatzbeitrag-Säumniszuschlag wird wohl, falls er tatsächlich rechtsgültig beschlossen wird, den Krankenkassen einiges an neuen Einnahmen bescheren und die “Kopfpauschale Light” der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge fester im deutschen Gesundheitssystem verankern.

Nachrichten Blog

Thursday, December 17th, 2009

Hier, im Nachrichten Blog der “Beste Private Krankenversicherung” Website, erscheinen aktuelle Meldungen, Neuigkeiten, Nachrichten, Informationen und Kommentare rund um die Themen Krankenversicherung, Krankheit und Gesundheit.