Posts Tagged ‘Gesetzliche Krankenversicherung’

Immer noch viele Menschen ohne Krankenversicherung

Monday, July 11th, 2011

Trotz der im Jahre 2006 eingeführten Versicherungspflicht, haben mehr als 40.000 Bundesbürger in Deutschland immer noch keine Krankenversicherung. Vor der Einführung der Versicherungspflicht gab es in Deutschland etwa 200.000 Menschen ohne Versicherungsschutz. Nach in Kraft treten hat sich ein Großteil der Betroffenen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (ca. 150.000) und ein Teil entschied sich für die private Krankenversicherung (PKV). Die übrigen Bürger blieben ohne Krankenversicherungsschutz. Laut Caritasverband steigt in einigen Regionen Deutschlands die Zahl derer die keine Krankenversicherung besitzen.

Im Zuge der Änderungen in der Gesundheitsreform wurden die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, Versicherungsnehmern den so genannten Basistarif anzubieten. Die Leistungen dieses Tarifs sind vergleichbar mit denen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Aufnahme in diesen Tarif ist keine Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung erforderlich. Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet jeden Antragssteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand im Basistarif aufzunehmen. Die kosten des Basistarifs orientieren sich an der Höchstgrenze der Beitrags in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und liegen derzeit bei etwa 500 Euro im Monat. Derzeit sind etwa 9.000 Menschen im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert.

Bei der Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung, steht eine Vielzahl an Angeboten verschiedener Versicherer zur Verfügung. Um bei der Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen und Leistungen der Versicherungen nicht der Überblick zu verlieren, bietet sich ein private Krankenversicherung online Vergleich an. Damit lässt sich schnell und kostenlos ermitteln welche Tarife der PKV in Frage kommen. Erst nach sorgfältiger Prüfung sollte ein Wechsel der Krankenversicherung durchgeführt werden.

Krankenkassen wimmeln Senioren ab

Tuesday, May 10th, 2011

Nach der Insolvenz der City BKK haben Versicherte der pleite gegangenen gesetzlichen Krankenkasse Schwierigkeiten, eine neue Kasse zu finden.

Die Financial Times Deutschland berichtet in einem aktuellen Artikel, dass die Hanseatische Krankenkasse (HEK) vor allem ältere ehemalige Mitglieder der City BKK abwimmelt, obwohl sie gesetzlich verpflichtet ist, sie aufzunehmen:

“Niemand darf abgelehnt werden. Alle bisherigen Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Dies gilt auch für mitversicherte Angehörige.”

Die Hamburger Verbraucherschutzzentrale hat die HEK wegen des Vorwurfs, statt der teuren alten und kranken Mitglieder nur junge und gesunde haben zu wollen, schon länger im Visier:

“Wir haben schon öfters gehört, dass Ältere und sehr Kranke bei dieser Kasse nicht willkommen sind”, sagte der Leiter für Patientenschutz, Christoph Kranich, der Financial Times Deutschland.

Die Abschreckung teurer Versicherter liege jedoch in der Logik des Gesundheitssystems, das auf mehr Wettbewerb unter den Kassen setze. Spiegel Online kommentiert: “Für die Betroffenen muss es ein Alptraum sein”.

Er habe Beschwerden über elf Versicherer vorliegen, die Interessenten mit “merkwürdigen Behauptungen” abzuwimmeln versuchten, sagte City-BKK-Sprecher Torsten Nowak dem Berliner “Tagesspiegel”.

Die City BKK hatte ihre Insolvenz mit der ungünstigen Versichertenstruktur begründet. Ihr fehle es an jungen und gesunden Mitgliedern und die vorhandenen verursachten überdurchschnittliche Kosten.

Die HEK weißt die Vorwürfe zurück: “Wenn es im Einzelfall zu missverständlichen Äußerungen gekommen sein sollte, dann tut es uns leid”, sagte der stellvertretende Vorsitzende Torsten Kafka.

Quellen: Spiegel.de, FTP.de

GKV – Wichtiges Urteil zur Kostenerstattung

Monday, February 28th, 2011

Das Sozialgericht in Detmold hat aktuell über zwei Fälle entschieden, in denen strittig war ob die Krankenkenkasse die geforderten Leistungen zu erbringen hat oder nicht. In diesem Fall war man sich uneinig darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Magenverkleinerung zu tragen hat.

Bei den aktuellen Fällen handelte es sich um eine übergewichtige Frau, mit einem Gewicht von etwa 130 Kilogramm und einem BMI (Body Maß Index) von 44, welche die Zahlung einer Magenoperation eingeklagt hatte. Die Frau ist hatte diesem Weg gewählt, da eindeutig eine krankhafte Adipositas vorlag und sie laut eingener Angaben bereits eine Vielzahl an Diäten durchgeführt, sowie Präparate zu Gewichtsreduzierung genutzt hatte. Auch der behandelnde Arzt befürwortete eine Magenverkleinerung bei der Patientin. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse riet zu einer Ernährungsberatung, so wie zu einer Psychotherapie und lehnte den Antrag ihrer Versicherungsnehmerin ab.

Sozialgericht gibt Krankenversicherung Recht

Die Richter vom Sozialgericht Detmold in NRW stimmten der Argumentation der Krankenkasse in vielen Teilen zu. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse lediglich Leistungen, die wirtschaftlich, gesundheitlich sinnvoll und zielführend sind. Auch nach erfolgter Magenoperation sei eine grundlegende Veränderung des Verhaltens der Patienting notwendig. Damit diese Veränderungen erfolgreich vorgenommen werde können, muss vor einer derartigen Operation ein Basisprogramm aus Ernährungsberatung, Selbsthilfegruppen und Sport durchgeführt werden. Es könne auch durch ambulante und stationäre Therapien, eine Geweichtsabnahme herbeigeführt werden. Eine solche Magenoperation sei daher der letzte Ausweg und in diesem Falle aufgrund des fehlenden Willens zur Lebensveränderung nicht angebracht.

Rollstuhlfahrer hat Anspruch auf Rollstuhlbasketball

In einem weiteren Fall klagte ein querschnittsgelähmter Rollstuhlfahrer auf einen Zuschuss zur Finanzierung von Rollstuhlbasketball. Der Mann konnte die Richter des Sozialgerichtes in Detmold davon überzeugen, dass der Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse dauerhaft entrichtet werden muss.

Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung müssen oft für ihre Leistungen eintreten. In diesen Fällen gibt es eine Schlichtungsstelle speziell für die private Krankenversicherung – den PKV Obmudsmann, welcher versucht eine gütliche Einigung herbeizuführen (weitere Informationen unter www.pkv-ombudsmann.de).

GKV Zusatzbeiträge trotz Hartz IV

Wednesday, February 2nd, 2011

Bisher mussten Empfänger von Hartz IV Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse komplett selbst bezahlen. In besonderen Härtefällen wurden die Zusatzbeiträge von den Arbeitsagenturen übernommen. Seit 1. Januar 2011 haben sich die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich verändert.

Nun ist für gesetzlich versicherte Leistungsempfänger, nicht mehr nur der tatsächliche Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse von Bedeutung, sondern auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr von der Bundesregierung auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Bei Hartz-IV-Empfängern übernimmt der Gesundheitsfonds der Bundesregierung die Zahlung an die Krankenkasse.

Ist der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag der Krankenkasse höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, erhält die Krankenkasse keinen Ausgleich für die entstandene Differenz. Für das Jahr 2011 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von null Euro beschlossen, was dazu führt, dass die Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, keinen Anteil vom Gesundheitsfonds erhalten.

Im Zuge der aktuell Gesundheitsreform 2011 wird es den Krankenkassen ermöglicht, diese ausstehende Differenz durch eine entsprechende Satzungsänderung von betroffenen Versicherungsnehmern einzufordern. Damit sind Leistungsempfänger verpflichtet, den Fehlbetrag aus eigener Tasche zu zahlen.

Private Krankenversicherung – Wechsel nach Tariferhöhung

Thursday, December 2nd, 2010

Stethoskop

Gesundheitsreform schwächt GKV - Bild: Birgit Reitz-Hofmann

Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) fürchten bevorstehende Erhöhungen Ihrer Beiträge. Bei einer Erhöhung der Beiträge haben Versicherte jedoch die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und in eine andere Gesellschaft zu wechseln oder eine Beschwerde einzureichen.

Einige der privaten Krankenversicherungen erhöhen 2011 ihre Beiträge. Fachleute gehen davon aus, dass die Versicherten die anstehenden Beitragserhöhungen nicht ohne weiteres hinnehmen werden und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Weiterhin wird 2011 aufgrund der Änderungen der Gesundheitsreform erwartet, dass die Anzahl der privat versicherten stark ansteigt. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, welche die privaten Krankenversicherungen stärken.

Es werden z.B. die Arzneimittelrabatte welche bisher den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorbehalten waren, nun auch den privaten Krankenversicherern zugänglich gemacht. Des Weiteren wird der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch den Wegfall der 3-Jahresfrist stark vereinfacht. Arbeitnehmer können nun bereits ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln, sofern Sie in 2010 ein Jahresgehalt von 49.950 Euro erwirtschaftet haben. Zudem wird den gesetzlichen Krankenkassen untersagt Zusatzversicherungen anzubieten. Trotz der dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen und Kostenreduzierungen bei der PKV, werden einige Versicherer ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöhen.

Wer mit den Erhöhungen nicht einverstanden ist, kann sich beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung beschweren. Zudem haben alle Versicherungsnehmer, deren Tarife erhöht werden, die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und die Versicherung oder den Tarif zu wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich von den Änderungen der Gesundheitsreform benachteiligt. Beitragserhöhungen, Zusatzbeiträge und die deutlich vereinfachte Möglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, könnten einen enormen Verlust an Mitgliedern mit sich bringen. “Die Anbebung der Beitragssatzes um 0,6 % sei nicht erforderlich gewesen, wenn man sich vorab auf ein engagiertes Sparpaket geeinigt hätte” argumentierte der GKV-Spitzenverband.

Quelle: www.gesundial.de

GKV und PKV: Was ändert sich für Versicherte?

Monday, November 15th, 2010

Der deutsche Bundestag beschloss am Freitag die umstrittene Gesundheitsreform zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Was ändert sich für die Versicherten?

Arbeitnehmer: Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Die Krankenkassenbeiträge für rund 71 Millionen Versicherte steigen zum Jahreswechsel von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2 Prozent ihres Bruttolohns zukünftig 0,3 Prozent mehr als bisher.

Dadurch steigen die Einnahmen der Krankenkassen um gut 6 Millarden Euro. Außerdem können sie einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe einfordern anstatt wie bisher höchstens 37,50 Euro oder 1 Prozent des Einkommens des Versicherten.

Einkommen Arbeitnehmer-Anteil Mehrkosten Maximaler Zusatzbeitrag
500,00 41,00 1,50 10,00
1000,00 82,00 3,00 20,00
1500,00 123,00 4,50 30,00
2000,00 164,00 6,00 40,00
2500,00 205,00 7,50 50,00
3000,00 246,00 9,00 60,00
3500,00 287,00 10,50 70,00

Für die neue Kopfpauschale wird es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben wenn die jeweilige Krankenkasse mehr  als 2 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aller Beschäftigten benötigt.

Arbeitgeber: Beitrag wird eingefroren

Der Anteil der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag steigt um ebenfalls 0,3 auf 7,3 Prozent und wird dann eingefroren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr zahlen als Arbeitgeber und zukünftige Beitragssteigerungen durch die Arbeitnehmer allein getragen oder durch Steuerzuschüsse finanziert werden müssen.

Arbeitslose: ALG I und ALG II

Die Empfänger von ALG I müssen den Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Für ALG II Empfänger wird er dagegen aus Steuern finanziert.

Leichterer Wechsel in die PKV

Wer ein Jahreseinkommen von mehr als 50000 Euro hat, kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste für einen Wechsel in die PKV diese Pflichtversicherungsgrenze in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Zusatzbeiträge muss man während der Frist nicht zahlen.

Zusatzversicherungen weiter erlaubt

Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen, entgegen den ursprünglichen Plänen der Koalition, weiterhin Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer anbieten.

Strafzuschläge

Zahlt ein Kassenmitglied über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger seine Zusatzbeiträge nicht, kann die Krankenkasse einen Verspätungszuschlag einfordern: maximal die Summe der letzten drei Zusatzbeiträge, mindestens jedoch 30 Euro sind zulässig. Solange die Zusatzbeiträge und Verspätungszuschläge nicht gezahlt sind, besteht auch kein Anspruch auf den Sozialausgleich.

Wann kommt die nächste Reform?

Bundesgesundheitsminister Rösler verkündet, dass die Finanzierung der Krankenkassen mit dem neuen System auf Jahre hinaus gesichert ist. Ähnliche Prognosen früherer Amtsinhaber haben allerdings nicht lange gehalten. Die Opposition hat schon angekündigt, die Reform nach 2013 rückgängig zu machen.

Noch zu stoppen?

SPD, Grüne und Linkspartei lehnen das schwarz-gelbe Modell ab und setzen statt dessen auf eine Bürgerversicherung: Alle Bürger sind in einem einheitlichen System versichert, wobei sie auf alle Einkunftsarten — also auch auf Mieteinnahmen, Pachten oder Kapitalerträge — Beiträge entrichten müssen.

Quellen:
BZ-Berlin, Wedel Schulauer Tageblatt, Frankfurter Rundschau, Bild, Welt, Stuttgarter Zeitung

PKV – Versicherungspflichtgrenze auf ein Jahr verkürzt

Monday, November 15th, 2010
Wechsel

Wechsel in die PKV wird einfacher

Dank der neuen Gesundheitsreform können viele Arbeitnehmer ab 2011 in die private Krankenversicherung wechseln.

Die geplante Gesundheitsreform bringt einige wichtige Änderungen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer mit sich. Derzeit ist ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben die Möglichkeit sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Aktuell müssen Arbeitnehmer allerdings drei Jahre in Folge mindestens 49.950 Euro verdienen um die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV zu haben. Berücksichtigt werden hier nur regelmäßge Gehaltszahlungen, sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt.

Zahlungen aus geleisteten Überstunden oder Feiertagszuschlägen werden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass ein solcher Wechsel eine solide Grundlage haben sollte und das Einkommen nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft über der Grenze liegt.

Die Gesundheitsreform 2011 sieht vor die derzeit bestehende Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach Inkrafttreten dieser Verkürzung hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, der ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Erstmalig in der Geschichte der privaten Krankenversicherungen wird die Versicherungspflichtgrenze zudem gesenkt – von 49.950 Euro auf 49.500 Euro im Jahr. Durch die bevorstehenden Änderungen haben nun deutlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchzuführen.

Heftige Kritik an Gesundheitsreform

Friday, November 12th, 2010

Frank Walter Steinmeier (SPD-Fraktionschef) Bildquelle: welt.de

Frank Walter Steinmeier (SPD-Fraktionschef) hat Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) kurz vor Verabschiedung der Gesundheitsreform scharf angegriffen. Der Gesundheitsminister lege: “die Axt an eines der besten Gesundheitssysteme der Welt”, sagte Walter Steinmeier. Rösler plane einen “Umsturz durch die Hintertür”:

Der Minister beende die solidarische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, führe die Kopfpauschale ein und verlange künftig von den Versicherten Vorkasse beim Arzt zu leisten. “Rösler zerstöre damit die Vertrauensgrundlage, auf der unser erfolgreicher Sozialstaat seit Jahrzehnten beruht”, sagte Steinmeier.

Hintergrund ist, dass Gesundheitsminister Rösler die Arbeitgeberbeteiligung bei 7,3% des Einkommens einfrieren will. Künftige Kostensteigerungen sollen nunmehr nur von den Arbeitnehmern getragen werden. Außerdem ist geplant, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von den gesetzlich Versicherten zu kassieren.

Das “Pharma-Sparpaket” des Gesundheitsministers, welches den gesetzlichen Krankenkassen 2011 Ausgaben von 2 Milliarden Euro für Arzneimittel einsparen soll, geht Steinmeier nicht weit genug. Rösler fehle der Mut, sich gegen die “Selbstbedienungsmentalität der Pharmabranche” durchzusetzen. “Dieses Rückgrat hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, und wie wichtig das ist, zeigt sich heute bei einem Gesundheitsminister, der nicht nur nichts tut, sondern diese Selbstbedienungsmentalität sogar aktiv fördert”, äußerte sich Steinmeier.

(Quelle: Focus.de)

Rösler will an Praxisgebühr festhalten

Friday, November 5th, 2010

Philip Roesler

Bundesgesundheitsminister Philip Rösler (FDP) Bildquelle: faz.net

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat vor an der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal festzuhalten.

„Die Praxisgebühr bringt den gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich 1,5 Milliarden Euro“, erklärte Rösler beim vierten „Wortwechsel“ des Deutschen Ärzteblattes am 2. November vor etwa 500 Ärzten sowie Medizinstudenten an der Berliner Charite. „Angesichts der Finanzsituation kann ich nicht versprechen, dass wir darauf verzichten werden.“ sagte der Bundesgesundheitsminister.

Die Praxisgebühr wurde 2004 von Röslers Amtsvorgängerin Ulla Schmidt (SPD) eingeführt. Eine an der Podiumsdiskussion teilnehmende Hausärztin erwähnte dass der Einzug der Praxisgebühr seit ihrer Einführung für Ärzte und Ärztinnen einen großen Mehraufwand bedeuten. „Für uns ist das ein durchlaufender Posten, der viel Zeit unserer Mitarbeiter in Anspruch nimmt“, kritisierte sie.

Philip Rösler wies auf die Möglichkeit hin, den Ablauf unbürokratischer zu regeln, indem die Praxisgebühr über die Versichertenkarte abgerechnet wird. „Es gibt Modelle, die Gebühr über die elektronische Gesundheitskarte automatisch einziehen zu lassen – ähnlich wie man auch im Internet spezielle Dienste abrechnen kann“, erklärte Rösler. Mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bespreche er derzeit die Möglichkeiten. Um ein derartiges Verfahren erfolgreich einzuführen sei allerdings eine flächendeckende Verbreitung der elektronischen Gesundheitskarte und deren Akzeptanz bei den Arztpraxen.

Keine Zusatzbeiträge für Hartz IV-Bezieher

Thursday, November 4th, 2010

Bildquelle: © Alexander Klaus / PIXELIO

Ab Januar 2011 brauchen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger, Minijobber, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Behinderte ohne Einkommen keine Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung mehr entrichten.

Aktuell müssen beispielsweise Langzeitarbeitslose die für sie enormen Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) aus eigener Tasche finanzieren.
 
 
Ein Großteil der Arbeitsagenturen weigerte sich in der Vergangenheit, die Zusatzkosten für Bezieher von Sozialleistungen zu übernehmen, so dass oftmals nur ein Wechsel in eine andere günstigere Krankenkasse blieb.

In den Fällen in denen der Versicherte einen Sondertarif mit seinem Versicherer vereinbart hatte, wurden die Zusatzbeiträge teilweise doch von der Agentur für Arbeit übernommen, da dieser Sondertarif bei einem Krankenkassen-Wechsel sonst weggefallen wäre.

Ab Januar 2011 werden die Zusatzbeiträge für die genannten Gruppen von der Agentur für Arbeit übernommen. Geringverdiener sollen nach den neuesten Plänen ebenfalls einen Sozialausgleich erhalten. Wie sich die Umsetzung genau gestalten wird ist noch nicht klar. Es war ebenfalls geplant, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Rentner von der Zahlung der Zusatzbeiträge zu befreien, was jedoch durch einen Einspruch der CDU wieder verworfen wurde.

(Quelle: www.zeit.de)