Zur Zeit werden rund 400.000 gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker mit Insulin Glargin behandelt und etwa 100.000 mit Insulin Detemir. Seit heute erhalten Diabetiker mit Typ-2-Diabetes jedoch nur noch in Ausnahmefällen von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die lang wirkenden Insulinanaloga Insulin Glargin und Insulin Detemir.
Dieser im März 2010 getroffene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rechtskräftig. Das Verbot gilt jedoch nur, wenn die Insulinanaloga teurer sind als die Humaninsuline. Krankenkassen können mit den Herstellern der Analoga Verträge aushandeln, die ihren Versicherten die weitere Versorgung sichert.
Hintergrund ist eine negative Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zu Humaninsulin. Demnach dürfen die lang wirkenden Analoga Insulin glargin (Lantus®, Sanofi-Aventis) und Insulin detemir (Levemir®, Novo Nordisk) nur noch Typ-2-Diabetikern verordnet werden, die gegen intermediär wirkende Humaninsuline allergisch sind.
Insulin glargin darf außerdem weiterhin Patienten verordnet werden, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und individueller Anpassung des Ausmaßes der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. [Quelle: Pharmazeutische Zeitung]
Im Vorfeld hatten die Hersteller den Kassen Verträge angeboten, mit denen sie die Kostenneutralität garantieren und die Verordnungsfähigkeit sichern wollten. Doch noch längst nicht alle Kassen haben solche Verträge abgeschlossen.
Die Krankenkassen, die Mehrwert- oder Versorgungswahlverträge abgeschlossen haben, werden auf den Internetseiten von Sanofi Aventis (www.sanofi-aventis.de) und Novo Nordisk (www.novonordisk.de) veröfffentlicht. [Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung]




















