Die private Krankenversicherung erlebte ab 1925 ihren Aufschwung, als es auf Grund der Informationen aus Sterbetafeln und Krankheitsverläufen möglich wurde, Versicherungsverläufe und die daraus folgende Erfüllbarkeit der versprochenen Versicherungsleistung zu garantieren.
Derzeit sind ca. 16 Millionen Deutsche bei ca. 50 Versicherungsunternehmen durch eine private Krankenversicherung gegen Krankheitsrisiken, teilweise als Zusatzversicherung, abgesichert.
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch V festgelegt, wer in eine private Krankenversicherung wechseln darf. Für Arbeitnehmer wurden die Wechselmöglichkeiten im Jahr 2011 erheblich erleichtert.
Wer kann sich privat krankenversichern?
In die private Krankenversicherung können folgende Personengruppen eintreten bzw. wechseln:
- Selbständige,
- Freiberufler,
- Beamte,
- Studenten,
- Arbeitnehmer, deren Verdienst oberhalb der Einkommensgrenze liegt.
Außer den Arbeitnehmern muss keine der aufgeführten Personengruppen eine Einkommensgrenze überschreiten.
Neuerungen zum Wechsel in die private Krankenversicherung 2011
Für Arbeitnehmer erleichtert sich ab 2011 der Wechsel in die private Krankenversicherung auf zweierlei Weise:
- Die so genannte Wechselfrist wurde von drei auf ein Jahr verkürzt. Das bedeutet für Sie als Arbeitnehmer, dass bereits eine einmalige Überschreitung der Einkommensgrenze den Wechsel für Sie ermöglicht.
- Die Einkommensgrenze wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland herabgesetzt. Bestand 2010 noch eine Einkommensgrenze von 49950,- Euro Jahresverdienst, so können Sie 2011 schon ab 49500,- Euro Jahresverdienst in die private Krankenversicherung wechseln.
Diese Änderungen erleichtern die Wahlfreiheit als Arbeitnehmer erheblich, da durch die Verkürzung der Wechselfrist der Wechsel in eine private Krankenversicherung vereinfacht und der Wettbewerb zur gesetzlichen Krankenversicherung verstärkt wird.
Weitere Neuerungen
Wahltarife, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder auch die Auslandskrankenversicherung, dürfen ab 2011 nur durch private Krankenversicherungen angeboten werden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig aufgehoben. Das bedeutet: zukünftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen tragen vornehmlich die gesetzlich Versicherten.
Für Personen, deren Verdienst dauerhaft oberhalb der Einkommensgrenze liegt und die keine junge Familie haben, kann der Wechsel in einen geeigneten PKV Tarif von erheblichem Vorteil sein. Experten im Bereich Private Krankenversicherung helfen dabei kostenlos.
Bildquelle: Ronny Richert / Pixelio
Tags: PKV, Private Krankenversicherung





















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