Generika als Alternative

11.4.2011

Versicherte in der privaten Krankenversicherung immer kostenbewusster — Zahlen des Wissenschaftlichen Institutes der privaten Krankenversicherung belegen den Trend

Das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung hat in einer Studie im Jahr 2009 festgestellt, dass Versicherte in der private Krankenversicherung (PKV), in 55,2% der Fälle in denen die Möglichkeit bestand, beim Kauf von Medikamenten auf die generische Alternative zurück gegriffen haben.

Somit lag die Generikaquote um 3,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr 2008 und um 8,8 Prozentpunkte über der von 2007. Bork Bretthauer, der Geschäftsführer des Verbandes Pro Generika erläutert: “Diese Entwicklung hat gute Gründe”, “Private Versicherte profitieren von Generika in zweifacher Hinsicht. Sie müssen beim Medikamentenkauf weniger Geld vorfinanzieren und durch das preisbewusste Verhalten gibt es einen deutlich geringeren Anstieg der Versicherungsprämie zu verzeichnen. Erstaunlich ist allerdings, dass PKV-Versicherte ihre Wahlfreiheit dazu nutzen, sich für die deutlich günstigere, generische Alternative zu entscheiden.”

Bretthauer sagte weiter er sei sicher, dass die Generikaquote in der PKV in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen wird.

Quelle: news.de

Ab 1000 Euro keine Vorauszahlung für Privatrezepte

28.3.2011

Keine Vorkasse für Privatrezepte über 1000 Euro

Ab April wird die Allianz Krankenversicherung ein Modell zur direkten Abrechnung von Rezepten in Apotheken anbieten. Zunächst wird der “Allianz Arzneimittelservice” nur für eine kleine Gruppe von Mitgliedern zu Verfügung stellen.

Wenn dieses Modell der Abrechnung mit den Apotheken erfolgreich ist, soll bundesweit eine Vereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband getroffen werden. Eine solche direkte Abrechnung kann jedoch erst ab einem Rezeptwert von 1000 Euro in Anspruch genommen werden.

Laut Allianz dient dieses Modell vor allem Mitgliedern in der privaten Krankenversicherung, welche an schweren Erkrankungen leiden und häufig sehr hohe Rezeptkosten vorraus zahlen müssen.
Diese Patienten können sich mit ihrem Apotheker auf das neue Verfahren einigen, der dann selber mit der APKV abrechnet, der Versicherungsnehmer muss keine Vorauszahlung leisten.

Die Allianz ist das erste Unternehmen im Bereich der privaten Krankenversicherung, welches auf diese Art und Weise mit Apothekern zusammen arbeitet. Durch die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse wollen Allianz und der Apotheker Verband festlegen, ob der “Allianz Arzneimittelservice” in dieser Form Bestand haben kann. Auch wird sich zeigen, wie das Angebot von den Versicherten angenommen wird.

“Für die Apotheken bedeutet das Direktabrechnungsverfahren einen optimalen Schutz vor Forderungsausfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln”, sagt Ulrich Hartmann, Unternehmenssprecher der Allianz.

Vor einem Jahr hatte die Allianz bereits angekündigt, Vereinbarungen mit Apothekern über besondere Service- und Beratungsleistungen anzustreben.

GKV – Wichtiges Urteil zur Kostenerstattung

28.2.2011

Das Sozialgericht in Detmold hat aktuell über zwei Fälle entschieden, in denen strittig war ob die Krankenkenkasse die geforderten Leistungen zu erbringen hat oder nicht. In diesem Fall war man sich uneinig darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Magenverkleinerung zu tragen hat.

Bei den aktuellen Fällen handelte es sich um eine übergewichtige Frau, mit einem Gewicht von etwa 130 Kilogramm und einem BMI (Body Maß Index) von 44, welche die Zahlung einer Magenoperation eingeklagt hatte. Die Frau ist hatte diesem Weg gewählt, da eindeutig eine krankhafte Adipositas vorlag und sie laut eingener Angaben bereits eine Vielzahl an Diäten durchgeführt, sowie Präparate zu Gewichtsreduzierung genutzt hatte. Auch der behandelnde Arzt befürwortete eine Magenverkleinerung bei der Patientin. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse riet zu einer Ernährungsberatung, so wie zu einer Psychotherapie und lehnte den Antrag ihrer Versicherungsnehmerin ab.

Sozialgericht gibt Krankenversicherung Recht

Die Richter vom Sozialgericht Detmold in NRW stimmten der Argumentation der Krankenkasse in vielen Teilen zu. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse lediglich Leistungen, die wirtschaftlich, gesundheitlich sinnvoll und zielführend sind. Auch nach erfolgter Magenoperation sei eine grundlegende Veränderung des Verhaltens der Patienting notwendig. Damit diese Veränderungen erfolgreich vorgenommen werde können, muss vor einer derartigen Operation ein Basisprogramm aus Ernährungsberatung, Selbsthilfegruppen und Sport durchgeführt werden. Es könne auch durch ambulante und stationäre Therapien, eine Geweichtsabnahme herbeigeführt werden. Eine solche Magenoperation sei daher der letzte Ausweg und in diesem Falle aufgrund des fehlenden Willens zur Lebensveränderung nicht angebracht.

Rollstuhlfahrer hat Anspruch auf Rollstuhlbasketball

In einem weiteren Fall klagte ein querschnittsgelähmter Rollstuhlfahrer auf einen Zuschuss zur Finanzierung von Rollstuhlbasketball. Der Mann konnte die Richter des Sozialgerichtes in Detmold davon überzeugen, dass der Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse dauerhaft entrichtet werden muss.

Auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung müssen oft für ihre Leistungen eintreten. In diesen Fällen gibt es eine Schlichtungsstelle speziell für die private Krankenversicherung – den PKV Obmudsmann, welcher versucht eine gütliche Einigung herbeizuführen (weitere Informationen unter www.pkv-ombudsmann.de).

Beiträge für PKV steuerlich geltend machen

9.2.2011

Finanzamt erkennt Beiträge für PKV in voller Höhe an

Versicherte können in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2010 die Beiträge für die Basisversorgung in der Pflege- und Krankenversicherung in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Aus diesem Grunde haben einige Steuerzahler bereits im Vorjahr geringere Lohnsteuer und Einkommensteuer gezahlt.

Für Familien, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, ist die Angabe in der Steueränderung besonders wichtig, da sowohl der Ehepartner als auch die Kinder Steuerersparnisse bringen können.

Arbeitnehmer und Angestellte können bei einem jährlichen Bruttogehalt von 45.000,00 EUR Basisbeiträge für die Krankenversicherung bis zu einer Höhe von 3.412,80 EUR steuerlich absetzen. Bei der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 551,25 EUR bei Familien mit Kindern, bis zu einer Höhe von 438,75 EUR ohne Kinder.

Somit können Arbeitnehmer ohne Kinder 3.964,00 EUR ansetzen und Arbeitnehmer mit Kindern 3.852,00 EUR.

GKV Zusatzbeiträge trotz Hartz IV

2.2.2011

Bisher mussten Empfänger von Hartz IV Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse komplett selbst bezahlen. In besonderen Härtefällen wurden die Zusatzbeiträge von den Arbeitsagenturen übernommen. Seit 1. Januar 2011 haben sich die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich verändert.

Nun ist für gesetzlich versicherte Leistungsempfänger, nicht mehr nur der tatsächliche Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse von Bedeutung, sondern auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr von der Bundesregierung auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Bei Hartz-IV-Empfängern übernimmt der Gesundheitsfonds der Bundesregierung die Zahlung an die Krankenkasse.

Ist der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag der Krankenkasse höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, erhält die Krankenkasse keinen Ausgleich für die entstandene Differenz. Für das Jahr 2011 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von null Euro beschlossen, was dazu führt, dass die Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, keinen Anteil vom Gesundheitsfonds erhalten.

Im Zuge der aktuell Gesundheitsreform 2011 wird es den Krankenkassen ermöglicht, diese ausstehende Differenz durch eine entsprechende Satzungsänderung von betroffenen Versicherungsnehmern einzufordern. Damit sind Leistungsempfänger verpflichtet, den Fehlbetrag aus eigener Tasche zu zahlen.

ARGE muss PKV Beiträge für Arbeitslose zahlen

21.1.2011

Mit der Entscheidung vom 18.01.2011 des Bundessozialgerichtes (BSG) steht nun fest, dass Empfänger von Hartz IV die Beiträge zu privaten Krankenversicherung in vollem Umfang zu zahlen sind.

Bisher haben die Arbeitsagenturen Arbeitslosen Hartz IV-Empfängern einen maximalen Betrag von 129,54 Euro für den Beitrag zur privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich anfallende Kosten für die gesundheitliche Absicherung in der privaten Krankenversicherung waren bisher von den Leistungsempfängern selber zu zahlen. Dadurch dass bereits der Anteil zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung für Arbeitslose 278,00 Euro beträgt, entstand bisher eine Differenz von 157,96 Euro, welche von Hartz IV Empfängern aufzubringen war.

Das Bundessozialgericht entschied, dass die bisherige Praxis der Arbeitsagenturen rechtswidrig war und das entsprechende Gesetz eine Regelungslücke enthielt. Von nun an müssen die Arbeitsagenturen bundesweit den vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Leistungsempfänger übernehmen.

Änderungen in der Krankenversicherung 2011

3.1.2011

Für gesetzlich Versicherte steigen die Kosten aufgrund des gestiegenen Beitragssatzes (von 14,9% auf 15,5% des Bruttojahreseinkommens) je nach Einkommen um fünf bis acht Euro. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den Gesundheitsfonds fließen um die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu stabilisieren.

Der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2011 von 558,75 Euro auf 575,44 Euro. Des Weiteren muss der Pflegeversicherungsbeitrag entrichtet werden, wodurch die monatlichen Gesamtkosten für GKV-Versicherte auf etwa 650 Euro ansteigen können.

Die Mitglieder der GKV reagieren auf die Erhöhungen der Preise

Bei der DAK haben beispielsweise etwa 6% der Mitglieder gekündigt und die Krankenkasse gewechselt. Die DAK verlangt 8 Euro Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten. Die BKK Heilberufe hat es deutlich härter getroffen – sie hat mit etwa 80.000 Kündigungen mehr als ein Drittel ihrer Versicherten verloren. Die BKK Heilberufe hatte einen Zusatzbeitrag von 1% der Bruttolohnes eingefordert, nun aber einen Einheitsbeitrag von 10 Euro eingeführt.

Einige der Krankenkassen verzichten jedoch weiterhin auf Zusatzbeiträge. Darunter beispielsweise die GEK Köln und BKK Westfalen-Lippe, welche aufgrund ihrer Fusion auf die Zusatzbeiträge verzichten können, sowie die Barmer/GEK, die Techniker Krankenkasse und die AOK Rheinland/Hamburg. Dort profitiert man von den Zusatzbeiträgen der anderen Kassen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat im vergangenen Jahr etwa 32.000 neue Mitglieder gewonnen und hatte damit den größten Zuwachs in den letzten Jahren.

Nicht nur Kassenpatienten zahlen mehr

Auch die Beiträge von vielen der rund neun Millionen Versicherten in der privaten Krankenversicherung steigen 2011. Die Erhöhungen der Tarife in der PKV bewegen sich zu Teil im zweistelligen Bereich.

Aus diesem Grund sollte ein Wechsel der Krankenversicherung sehr gut überlegt sein. Andererseits ist es aufgrund der Gesundheitsreform 2011 deutlich leichter geworden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Jeder Arbeitnehmer, der ein Jahr lang mit seinem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze(JAEG) verdient(49.500 Euro Bruttojahresgehalt), kann sich nun privat versichern. Seit 2006 bestand eine Wartefrist von drei Jahren.

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Quelle: WDR

Private Krankenversicherung – Wechsel nach Tariferhöhung

2.12.2010

Stethoskop

Gesundheitsreform schwächt GKV - Bild: Birgit Reitz-Hofmann

Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) fürchten bevorstehende Erhöhungen Ihrer Beiträge. Bei einer Erhöhung der Beiträge haben Versicherte jedoch die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und in eine andere Gesellschaft zu wechseln oder eine Beschwerde einzureichen.

Einige der privaten Krankenversicherungen erhöhen 2011 ihre Beiträge. Fachleute gehen davon aus, dass die Versicherten die anstehenden Beitragserhöhungen nicht ohne weiteres hinnehmen werden und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Weiterhin wird 2011 aufgrund der Änderungen der Gesundheitsreform erwartet, dass die Anzahl der privat versicherten stark ansteigt. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, welche die privaten Krankenversicherungen stärken.

Es werden z.B. die Arzneimittelrabatte welche bisher den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorbehalten waren, nun auch den privaten Krankenversicherern zugänglich gemacht. Des Weiteren wird der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch den Wegfall der 3-Jahresfrist stark vereinfacht. Arbeitnehmer können nun bereits ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln, sofern Sie in 2010 ein Jahresgehalt von 49.950 Euro erwirtschaftet haben. Zudem wird den gesetzlichen Krankenkassen untersagt Zusatzversicherungen anzubieten. Trotz der dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen und Kostenreduzierungen bei der PKV, werden einige Versicherer ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöhen.

Wer mit den Erhöhungen nicht einverstanden ist, kann sich beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung beschweren. Zudem haben alle Versicherungsnehmer, deren Tarife erhöht werden, die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und die Versicherung oder den Tarif zu wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich von den Änderungen der Gesundheitsreform benachteiligt. Beitragserhöhungen, Zusatzbeiträge und die deutlich vereinfachte Möglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, könnten einen enormen Verlust an Mitgliedern mit sich bringen. “Die Anbebung der Beitragssatzes um 0,6 % sei nicht erforderlich gewesen, wenn man sich vorab auf ein engagiertes Sparpaket geeinigt hätte” argumentierte der GKV-Spitzenverband.

Quelle: www.gesundial.de

GKV und PKV: Was ändert sich für Versicherte?

15.11.2010

Der deutsche Bundestag beschloss am Freitag die umstrittene Gesundheitsreform zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Was ändert sich für die Versicherten?

Arbeitnehmer: Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Die Krankenkassenbeiträge für rund 71 Millionen Versicherte steigen zum Jahreswechsel von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2 Prozent ihres Bruttolohns zukünftig 0,3 Prozent mehr als bisher.

Dadurch steigen die Einnahmen der Krankenkassen um gut 6 Millarden Euro. Außerdem können sie einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe einfordern anstatt wie bisher höchstens 37,50 Euro oder 1 Prozent des Einkommens des Versicherten.

Einkommen Arbeitnehmer-Anteil Mehrkosten Maximaler Zusatzbeitrag
500,00 41,00 1,50 10,00
1000,00 82,00 3,00 20,00
1500,00 123,00 4,50 30,00
2000,00 164,00 6,00 40,00
2500,00 205,00 7,50 50,00
3000,00 246,00 9,00 60,00
3500,00 287,00 10,50 70,00

Für die neue Kopfpauschale wird es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben wenn die jeweilige Krankenkasse mehr  als 2 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aller Beschäftigten benötigt.

Arbeitgeber: Beitrag wird eingefroren

Der Anteil der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag steigt um ebenfalls 0,3 auf 7,3 Prozent und wird dann eingefroren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr zahlen als Arbeitgeber und zukünftige Beitragssteigerungen durch die Arbeitnehmer allein getragen oder durch Steuerzuschüsse finanziert werden müssen.

Arbeitslose: ALG I und ALG II

Die Empfänger von ALG I müssen den Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Für ALG II Empfänger wird er dagegen aus Steuern finanziert.

Leichterer Wechsel in die PKV

Wer ein Jahreseinkommen von mehr als 50000 Euro hat, kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste für einen Wechsel in die PKV diese Pflichtversicherungsgrenze in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.

Wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Zusatzbeiträge muss man während der Frist nicht zahlen.

Zusatzversicherungen weiter erlaubt

Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen, entgegen den ursprünglichen Plänen der Koalition, weiterhin Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer anbieten.

Strafzuschläge

Zahlt ein Kassenmitglied über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger seine Zusatzbeiträge nicht, kann die Krankenkasse einen Verspätungszuschlag einfordern: maximal die Summe der letzten drei Zusatzbeiträge, mindestens jedoch 30 Euro sind zulässig. Solange die Zusatzbeiträge und Verspätungszuschläge nicht gezahlt sind, besteht auch kein Anspruch auf den Sozialausgleich.

Wann kommt die nächste Reform?

Bundesgesundheitsminister Rösler verkündet, dass die Finanzierung der Krankenkassen mit dem neuen System auf Jahre hinaus gesichert ist. Ähnliche Prognosen früherer Amtsinhaber haben allerdings nicht lange gehalten. Die Opposition hat schon angekündigt, die Reform nach 2013 rückgängig zu machen.

Noch zu stoppen?

SPD, Grüne und Linkspartei lehnen das schwarz-gelbe Modell ab und setzen statt dessen auf eine Bürgerversicherung: Alle Bürger sind in einem einheitlichen System versichert, wobei sie auf alle Einkunftsarten — also auch auf Mieteinnahmen, Pachten oder Kapitalerträge — Beiträge entrichten müssen.

Quellen:
BZ-Berlin, Wedel Schulauer Tageblatt, Frankfurter Rundschau, Bild, Welt, Stuttgarter Zeitung

PKV – Versicherungspflichtgrenze auf ein Jahr verkürzt

15.11.2010
Wechsel

Wechsel in die PKV wird einfacher

Dank der neuen Gesundheitsreform können viele Arbeitnehmer ab 2011 in die private Krankenversicherung wechseln.

Die geplante Gesundheitsreform bringt einige wichtige Änderungen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer mit sich. Derzeit ist ein Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben die Möglichkeit sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.

Aktuell müssen Arbeitnehmer allerdings drei Jahre in Folge mindestens 49.950 Euro verdienen um die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV zu haben. Berücksichtigt werden hier nur regelmäßge Gehaltszahlungen, sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt.

Zahlungen aus geleisteten Überstunden oder Feiertagszuschlägen werden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist, dass ein solcher Wechsel eine solide Grundlage haben sollte und das Einkommen nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft über der Grenze liegt.

Die Gesundheitsreform 2011 sieht vor die derzeit bestehende Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach Inkrafttreten dieser Verkürzung hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, der ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Erstmalig in der Geschichte der privaten Krankenversicherungen wird die Versicherungspflichtgrenze zudem gesenkt – von 49.950 Euro auf 49.500 Euro im Jahr. Durch die bevorstehenden Änderungen haben nun deutlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchzuführen.