Der deutsche Bundestag beschloss am Freitag die umstrittene Gesundheitsreform zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Was ändert sich für die Versicherten?
Arbeitnehmer: Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Die Krankenkassenbeiträge für rund 71 Millionen Versicherte steigen zum Jahreswechsel von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Rentner mit 8,2 Prozent ihres Bruttolohns zukünftig 0,3 Prozent mehr als bisher.
Dadurch steigen die Einnahmen der Krankenkassen um gut 6 Millarden Euro. Außerdem können sie einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe einfordern anstatt wie bisher höchstens 37,50 Euro oder 1 Prozent des Einkommens des Versicherten.
| Einkommen |
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Arbeitnehmer-Anteil |
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Mehrkosten |
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Maximaler Zusatzbeitrag |
| 500,00 |
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41,00 |
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1,50 |
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10,00 |
| 1000,00 |
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82,00 |
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3,00 |
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20,00 |
| 1500,00 |
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123,00 |
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4,50 |
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30,00 |
| 2000,00 |
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164,00 |
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6,00 |
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40,00 |
| 2500,00 |
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205,00 |
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7,50 |
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50,00 |
| 3000,00 |
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246,00 |
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9,00 |
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60,00 |
| 3500,00 |
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287,00 |
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10,50 |
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70,00 |
Für die neue Kopfpauschale wird es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben wenn die jeweilige Krankenkasse mehr als 2 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aller Beschäftigten benötigt.
Arbeitgeber: Beitrag wird eingefroren
Der Anteil der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag steigt um ebenfalls 0,3 auf 7,3 Prozent und wird dann eingefroren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr zahlen als Arbeitgeber und zukünftige Beitragssteigerungen durch die Arbeitnehmer allein getragen oder durch Steuerzuschüsse finanziert werden müssen.
Arbeitslose: ALG I und ALG II
Die Empfänger von ALG I müssen den Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Für ALG II Empfänger wird er dagegen aus Steuern finanziert.
Leichterer Wechsel in die PKV
Wer ein Jahreseinkommen von mehr als 50000 Euro hat, kann sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste für einen Wechsel in die PKV diese Pflichtversicherungsgrenze in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten werden.
Wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Zusatzbeiträge muss man während der Frist nicht zahlen.
Zusatzversicherungen weiter erlaubt
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen, entgegen den ursprünglichen Plänen der Koalition, weiterhin Zusatzversicherungen für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer anbieten.
Strafzuschläge
Zahlt ein Kassenmitglied über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger seine Zusatzbeiträge nicht, kann die Krankenkasse einen Verspätungszuschlag einfordern: maximal die Summe der letzten drei Zusatzbeiträge, mindestens jedoch 30 Euro sind zulässig. Solange die Zusatzbeiträge und Verspätungszuschläge nicht gezahlt sind, besteht auch kein Anspruch auf den Sozialausgleich.
Wann kommt die nächste Reform?
Bundesgesundheitsminister Rösler verkündet, dass die Finanzierung der Krankenkassen mit dem neuen System auf Jahre hinaus gesichert ist. Ähnliche Prognosen früherer Amtsinhaber haben allerdings nicht lange gehalten. Die Opposition hat schon angekündigt, die Reform nach 2013 rückgängig zu machen.
Noch zu stoppen?
SPD, Grüne und Linkspartei lehnen das schwarz-gelbe Modell ab und setzen statt dessen auf eine Bürgerversicherung: Alle Bürger sind in einem einheitlichen System versichert, wobei sie auf alle Einkunftsarten — also auch auf Mieteinnahmen, Pachten oder Kapitalerträge — Beiträge entrichten müssen.
Quellen:
BZ-Berlin, Wedel Schulauer Tageblatt, Frankfurter Rundschau, Bild, Welt, Stuttgarter Zeitung