Archive for the ‘Krankenkassen’ Category

Krankenkassen wimmeln Senioren ab

Tuesday, May 10th, 2011

Nach der Insolvenz der City BKK haben Versicherte der pleite gegangenen gesetzlichen Krankenkasse Schwierigkeiten, eine neue Kasse zu finden.

Die Financial Times Deutschland berichtet in einem aktuellen Artikel, dass die Hanseatische Krankenkasse (HEK) vor allem ältere ehemalige Mitglieder der City BKK abwimmelt, obwohl sie gesetzlich verpflichtet ist, sie aufzunehmen:

“Niemand darf abgelehnt werden. Alle bisherigen Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Dies gilt auch für mitversicherte Angehörige.”

Die Hamburger Verbraucherschutzzentrale hat die HEK wegen des Vorwurfs, statt der teuren alten und kranken Mitglieder nur junge und gesunde haben zu wollen, schon länger im Visier:

“Wir haben schon öfters gehört, dass Ältere und sehr Kranke bei dieser Kasse nicht willkommen sind”, sagte der Leiter für Patientenschutz, Christoph Kranich, der Financial Times Deutschland.

Die Abschreckung teurer Versicherter liege jedoch in der Logik des Gesundheitssystems, das auf mehr Wettbewerb unter den Kassen setze. Spiegel Online kommentiert: “Für die Betroffenen muss es ein Alptraum sein”.

Er habe Beschwerden über elf Versicherer vorliegen, die Interessenten mit “merkwürdigen Behauptungen” abzuwimmeln versuchten, sagte City-BKK-Sprecher Torsten Nowak dem Berliner “Tagesspiegel”.

Die City BKK hatte ihre Insolvenz mit der ungünstigen Versichertenstruktur begründet. Ihr fehle es an jungen und gesunden Mitgliedern und die vorhandenen verursachten überdurchschnittliche Kosten.

Die HEK weißt die Vorwürfe zurück: “Wenn es im Einzelfall zu missverständlichen Äußerungen gekommen sein sollte, dann tut es uns leid”, sagte der stellvertretende Vorsitzende Torsten Kafka.

Quellen: Spiegel.de, FTP.de

Rösler will an Praxisgebühr festhalten

Friday, November 5th, 2010

Philip Roesler

Bundesgesundheitsminister Philip Rösler (FDP) Bildquelle: faz.net

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat vor an der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal festzuhalten.

„Die Praxisgebühr bringt den gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich 1,5 Milliarden Euro“, erklärte Rösler beim vierten „Wortwechsel“ des Deutschen Ärzteblattes am 2. November vor etwa 500 Ärzten sowie Medizinstudenten an der Berliner Charite. „Angesichts der Finanzsituation kann ich nicht versprechen, dass wir darauf verzichten werden.“ sagte der Bundesgesundheitsminister.

Die Praxisgebühr wurde 2004 von Röslers Amtsvorgängerin Ulla Schmidt (SPD) eingeführt. Eine an der Podiumsdiskussion teilnehmende Hausärztin erwähnte dass der Einzug der Praxisgebühr seit ihrer Einführung für Ärzte und Ärztinnen einen großen Mehraufwand bedeuten. „Für uns ist das ein durchlaufender Posten, der viel Zeit unserer Mitarbeiter in Anspruch nimmt“, kritisierte sie.

Philip Rösler wies auf die Möglichkeit hin, den Ablauf unbürokratischer zu regeln, indem die Praxisgebühr über die Versichertenkarte abgerechnet wird. „Es gibt Modelle, die Gebühr über die elektronische Gesundheitskarte automatisch einziehen zu lassen – ähnlich wie man auch im Internet spezielle Dienste abrechnen kann“, erklärte Rösler. Mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bespreche er derzeit die Möglichkeiten. Um ein derartiges Verfahren erfolgreich einzuführen sei allerdings eine flächendeckende Verbreitung der elektronischen Gesundheitskarte und deren Akzeptanz bei den Arztpraxen.

Teure Vorkasse-Tarife der GKV

Tuesday, October 26th, 2010

Vorkasse-Tarife der gesetzlichen Krankenkassen mit Nachteilen und Mehrkosten behaftet

Bei Vorkasse-Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen zahlt der Versicherte wie in der privaten Krankenversicherung seine Arzt- und Krankenhausrechnung zunächst aus eigener Tasche und bekommt den Betrag dann vom Versicherer erstattet.

Der Gesundheitsminister Philip Rösler (FDP) möchte dieses Prinzip in der GKV künftig stärker durchsetzen. Versicherte sollen dadurch eine bessere Übersicht über Ihre Krankheitskosten erhalten. Verbraucherschützer warnen jedoch: “Was sich auf den ersten Blick harmlos anhört, ist für die Versicherten bei näherem Hinsehen höchst folgenreich.”

Der Grund ist, dass Ärzte dann wie bei Privatpatienten höhere Sätze abrechnen, die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur die normalen Preise erstatten. Die Patienten bleiben auf einer Differenz von mehr als 50% sitzen.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, hat vorgeschlagen, anstelle der Vorkasse eine Patientenquittung für einen verbesserten Überblick einzuführen.

[Bildquelle: ksta.de]

Wer zahlt Honorarplus der Ärzte?

Thursday, October 7th, 2010
Philipp Rösler

Philip Rösler (FDP) Bildquelle: sueddeutsche.de

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verkündet, dass die Erhöhung der Honorare der Kassenärzte die Versicherten nichts “zusätzlich” kosten wird. Das Honorarplus der Ärzte werde durch die Erhöhung der Versicherungsbeiträge von 14,9% auf 15,5% finanziert.

Nach Einschätzung von Minister Philip Rösler (FDP) wird die Erhöhung der Kassenarzt-Honorare die Versicherten nichts kosten. Im Deutschlandradio sage Rösler am Mittwoch, das Honorarplus werde aktuell nicht zu Mehrkosten für die Versicherten führen. Die anstehende Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen von 14,9% auf 15,5% reiche zu Finanzierung aus.

Die gesetzlichen Krankenkassen würden nicht gezwungen einen weiteren Zusatzbeitrag zu verlangen, sagte Rösler. Von der Ärzteschaft erwarte er aber ebenfalls einen Sparbeitrag von 3,5 der ingesamt 9 Milliarden Euro, die eingespart werden sollten. Krankenkassen und Ärzte hatten sich am Dienstag in einem gemeinsamen Bewertungsausschuss auf ein Honorarplus von mehr als 1 Milliarde Euro geeinigt.

Krankenkassen die eine Nullrunde angestrebt hatten, wurden durch den unabhängigen Sachverständigen überstimmt. Der Spitzenverband hatte kritisiert, dass die Erhöhung der Honorare zu Lasten der Beitragszahler gehe.

Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird die von den Kassen genannte Summe von 1 Milliarde Euro angezweifelt. KBV-Chef Andreas Köhler sagte gegenüber dem TV-Sender n-tv: “Wir haben am gestrigen Tage eine Zuwachssituation geschaffen, die sich auf 675 Millionen beziffert und nicht auf eine Milliarde”. Dieser Betrag sei in der von Rösler vorgesehenen Beitragserhöhung berücksichtigt.

GKV: Hohe Strafe bei Zusatzbeitrag Zahlungsverzug

Thursday, August 19th, 2010

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig verstärkt einkommensunabhängig berechnet und die umstrittenen Zusatzbeiträge mit Hilfe hoher Säumniszuschläge eingetrieben werden.

Da sich die zunächst geplante, vom Einkommen des Versicherten unabhängige Kopfpauschale vor allem wegen ihrer “fehlenden sozialen Gerechtigkeit” auf starke Kritik stieß und nicht durchsetzen ließ, soll ein derartiger Umbau der Beitragsberechnung nun durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze erfolgen.

Schon seit einigen Monaten stellen verschiedene Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Rechnung. Einige Kassen haben jedoch bisher nur geringen Erfolg dabei, diese Zahlungen von ihren Versicherten zu einzutreiben.

Deshalb planen Politiker und Krankenkassen jetzt die Einführung hoher Gebühren bzw. Strafen für gesetzlich Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben: Drei monatliche Zusatzbeiträge müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich an die Krankenkasse überwiesen werden.

Das sind je nach Krankenkasse mindestens 30 und höchstens 120 Euro, bei einer Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrags oder dem geplanten Wegfall der Obergrenze könnten diese “Säumniszuschläge”  sogar noch teurer für die Versicherten werden.

Geldstrafen gegen “zivilen Ungehorsam” von Kassenpatienten?

Es scheint als wolle man,  nachdem die zunächst geplante Kopfpauschale nicht durchsetzbar war, jetzt auf Nummer sicher gehen: Sollen die zukünftig von ihrem Einkommen unabhängigen Beiträge, die gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse zahlen müssen, auf keinen Fall am Ende doch noch durch zivilen Ungehorsam von Kassenpatienten scheitern? Die Höhe dieser “Säumniszuschläge” liegt jedenfalls deutlich über den üblichen Zinsen oder den in anderen Fällen erlaubten Mahngebühren.

Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.

Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden.  Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, Jr. [Quelle: Wikipedia]

Eine kleine kommentierte Presseschau mit Ausschnitten aktueller Zeitungs-Artikel zu den geplanten Säumniszuschlägen:

Den Anfang machte vor einer Woche, am 12.08.10, die Deutsche Apotheker Zeitung mit der Schlagzeile

Zusatzbeitrag: Rösler will säumige Versicherte bestrafen

GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den Einheitsbeitrag “bestraft” werden. Das geht aus dem “Diskussionsentwurf” zum GKV-Finanzierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verschickt wurde. Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren.

Nach ein paar Tagen relativer Ruhe in den Mainstream-Medien berichtete als nächstes Focus Online am 16.08. über die Pläne, die inzwischen nicht mehr den Weg über die Arbeitgeber vorsahen:

Gesundheit: Politik fordert Säumnis-Zuschlag bei Krankenkassen

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition hätten am Montag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings verwarfen sie zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Focus Money Online konnte am folgenden Tag bereits konkret vermelden, dass für säumige gesetzlich Krankenversicherte zwischen 30 und 120 Euro zusätzlich fällig werden sollen:

Kassen-Zusatzbeitrag: Strafgeld für säumige Zahler

Höchstens soll dieser Säumniszuschlag so hoch wie drei monatliche Zusatzbeiträge sein, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Rund eine Million Versicherte verweigert laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die Zahlung der Zusatzbeiträge ohne großen bürokratischen Aufwand sichergestellt wird.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte den Koalitionsfraktionen vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Danach sollen die Kassen künftig von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Bisher ist der Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen, auf maximal ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro im Monat ohne Einkommensprüfung begrenzt. Gewerkschaften und Ärztevertreter bekräftigten ihre Kritik an den Reformplänen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete am 17. und 18.08. zum selben Thema:

Zusatzbeiträge der Kassen: Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP [bei ihren] Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten.

Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Im zweiten Artikel werden dann weitere interessante Aspekte der von CDU/CSU und FDP vorbereiteten Änderungen im Gesundheitssystem angesprochen. Geplant sind auch eine Erhöhung der Ärztehonorare und ein Verbot für gesetzliche Krankenkassen, ihren Versicherten Tarife mit Chefarztbehandlung, besserer Krankenhaus-Unterbringung und Übernahme ähnlicher “Mehrkosten” anzubieten:

Säumige Kassenpatienten: Mindestens 30 Euro Strafe

Die Regierungskoalition ist sich einig: Gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Kassen die Zusatzbeiträge vorenthalten, sollen mit der Zahlung von mindestens 30 Euro bestraft werden. Unterdessen sollen die Ärztehonorare trotz Sparpaket im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen. Heute sind Versicherte zwar auch zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet, die Kassen haben aber kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, die angekündigte klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einzufügen. Ziel ist offenbar, der gesetzlichen Versicherung Tarife zu untersagen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung enthalten oder die Mehrkosten eines Kostenerstattungstarifs decken, wie sie zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg anbietet. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen konzentrieren.

Der CDU-Gesundheitsfachmann Jens Spahn sprach von einer guten Grundlage für die weiteren Beratungen.

Die Frage ist vielleicht nur: Gut für wen? Cui bono? Vermutlich werden sich die Politiker einigen können, viele GKV-Kunden aber wohl über die verschärften Sanktionen, die ihnen drohen, wenig begeistert sein.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 18.08. mit Hinweis auf die schon bisher bestehenden Sanktionsmaßnahmen:

Zusatzbeitrag: Wer zu spät zahlt, den bestraft die Kasse

Bislang haben die Krankenkassen wenig Möglichkeiten, die Zahlung der Beiträge zu erzwingen: Anders als früher dürfen sie säumigen Mitgliedern nicht mehr einfach den Versicherungsschutz kündigen. Sie dürfen lediglich den Schutz auf das medizinisch Notwendigste reduzieren. Außerdem können sie ein normales Mahnverfahren einleiten, bei dem auch schon jetzt geringe Säumniszuschläge möglich sind.

Für Gesundheitsminister Rösler ist das Strafgeld auch deshalb wichtig, weil er das Instrument der Zusatzbeiträge mit der Gesundheitsreform ausweiten will. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Beitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Die Arbeitnehmer müssen diesen Anteil alleine tragen.

In einigen Berichten ist auch schon von bis zu 225 Euro Säumniszuschlag für “Gutverdiener” die Rede, was aber laut einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 18.08. durch das Gesundheitsministerium dementiert wurde — Die Strafe ist nach oben offen und kann zur Pfändung von Gehalt, Konto und Sachwerten führen:

Ministerium weist Bericht über Säumniszuschlag von 225 Euro zurück

Die maximale Höhe des geplanten Säumniszuschlags für gesetzlich Kranken­versicherte lasse sich nicht pauschal benennen, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin zu einem Bericht der „Rheinischen Post“. Eine Obergrenze wie die in dem Bericht genannten 225 Euro gebe es nicht.

Die [Säumniszuschläge] soll künftig jeder Versicherte zahlen müssen, der ein halbes Jahr nicht den Zusatzbeitrag gezahlt hat. Der Patient behält seinen Versicherungsschutz [...] Allerdings drohen, wenn die am Dienstag vereinbarten Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt würden, Inkasso- oder sogar Pfändungsverfahren.

Auf Versicherungsseite.de gibt es “konstruktive Kritik” für gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlen:

Säumniszuschlag erst ab Gültigkeit der neuen Gesundheitsreform

Eigentlich ist dieser Schritt absolut notwendig. [...] Säumige Versicherte schaden ganz eindeutig der Versichertengemeinschaft. [...] Es ist sowieso etwas unverständlich warum manche Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mit Erhebung des Zusatzbeitrags haben die meisten Versicherten (die sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben) ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.  [...] Der Protest gegen den Zusatzbeitrag durch Wechsel der Krankenkasse hat mehr Stil, als einfach den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

So kann man die Frage, wem der geplante Säumniszuschlag nutzt, auch aus der anderen Richtung betrachten: Wem schadet eine weit verbreitete “Verweigerung” der Zahlung des einkommensunabhängigen Krankenkassen-Zusatzbeitrages?

Zwingt sie die anderen gesetzlich Versicherten dazu, noch höhere Zusatzbeiträge zu bezahlen? Oder werden dadurch die Politiker dazu gebracht, andere Lösungen für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden?

Egal ob er abschreckend genug wirkt oder nicht: Der jetzt geplante Zusatzbeitrag-Säumniszuschlag wird wohl, falls er tatsächlich rechtsgültig beschlossen wird, den Krankenkassen einiges an neuen Einnahmen bescheren und die “Kopfpauschale Light” der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge fester im deutschen Gesundheitssystem verankern.

Keine Homöopathie für Kassenpatienten?

Thursday, July 15th, 2010

Für manche ist es Aberglaube, Esoterik, Einbildung, Scharlatanerie oder Humbug. Für andere ist es die funktionierende sanfte Alternative zur Schulmedizin und Chemie der Pharma-Konzerne. Ist Homöopathie so umstritten, weil Ihr Nutzen nicht belegt ist oder weil finanzielle Interessen der Gesundheits-Industrie gegen sie stehen?

Die seit vielen Jahren geführte Diskussion um den Nutzen von Homöopathie kocht im Rahmen der Überlegungen zur Verbesserung der Finanzen von Krankenkassen jetzt wieder hoch: Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sparen, darum sollen Kassenpatienten in Zukunft homöopathische Behandlungen aus eigener Tasche zahlen.

Eine kommentierte Presseschau mit bisherigen Stellungnahmen und unterschiedlichen Standpunkten zum Thema in verschiedenen Medien:

Das Nachrichtenmagazin Spiegel, dessen aktueller Artikel einer der Auslöser der momentane Diskussion ist, titelte bereits vor 5 Jahren “eindeutig”…

26.08.2005, Spiegel.de

Medizinische Studie: Homöopathie beruht auf Einbildung

Die Präparate seien nicht besser als Scheinmedikamente ohne jeden Wirkstoff, erklärt ein Schweizer Forscherteam. Ein Team um Matthias Egger von der Universität Bern hat jetzt 110 Homöopathie- mit 110 Schulmedizin-Studien verglichen. Die Forscher verglichen den jeweiligen Wirkstoff mit einem Placebo, einem Scheinmedikament ohne Wirkstoff. Zudem vergaben sie allen Studien eine Note, in die Teilnehmerzahl und Qualität der Studie einflossen.

In den “großen, besseren” Untersuchungen erwiesen sich nur die Schulmedizin-Präparate als hilfreich. Es gab demnach keine Hinweise darauf, dass die Homöopathie besser war als das wirkstofffreie Scheinmedikament. Oder anders ausgedrückt: Die Wirkung der homöopathischen Präparate basierte, sofern vorhanden, auf Einbildung.

Aktuell schlägt ein Artikel des Spiegel hohe Wellen, in dem die Streichung der Kostenübernahme für Homöopathie gefordert wird:

10.07.2010, Spiegel.de

Kürzungsforderung: Krankenkassen sollen sich Homöopathie sparen

Nachdem für die meisten Wissenschaftler erwiesen ist, dass die Homöopathie auf einem Placeboeffekt beruht, fordert die SPD nun, die Alternativmedizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. “Man sollte den Kassen schlicht verbieten, die Homöopathie zu bezahlen”, sagte Karl Lauterbach, SPD-Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestags, dem SPIEGEL.

Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, hält die jetzige Situation für “extrem unbefriedigend”. Es gebe nach Hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis für die Homöopathie.

Jürgen Windeler, der zum 1. September seinen Job als Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) antritt, nennt die Homöopathie im SPIEGEL ein “spekulatives, widerlegtes Konzept”. Bis heute sei nicht erwiesen, dass die Methode einen medizinischen Nutzen habe. “Dazu muss man auch gar nicht mehr weiterforschen, die Sache ist erledigt”, sagt der künftige oberste Medizinprüfer im Land.

Mitte Mai sprach sich die britische Ärztevereinigung British Medical Association offiziell gegen den Einsatz homöopathischer Mittel im öffentlichen Gesundheitssystem aus. Hunderte britische Ärzte forderten, die Stoffe aus dem Katalog der von Gesundheitsbehörden bezahlten Mittel zu nehmen. Homöopathie sei nichts als “Hexenhandwerk”, sagte ein Vertreter der Standesorganisation.

Die Grünen sind gegen eine Streichung der Kostenübernahme homöopathischer Behandlungen. Offenbar nicht wegen ihrer Wirksamkeit, sondern weil sie billig sind und natürliche Wirkstoffe auch in der Schulmedizin verwendet werden:

12.07.2010, Welt.de

Gesundheitspolitik: Grüne gegen Verbot von Homöopathie auf Kassenkosten

Die Grünen lehnen eine Herausnahme von Naturheilverfahren aus der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Fraktionschefin Renate Künast sagte der „Berliner Zeitung“: „Die pauschale Kritik an der Homöopathie verkennt, dass selbst die Schulmedizin in vielen Fällen auf die industrielle Nachahmung von Heilmitteln zurückgreift, die es in der Natur kostenlos gibt.“

Die Kosten für Homöopathie stünden in keinem Verhältnis zu den gigantischen Summen, die für Schulmedizin ausgegeben würden.

Falls es finanzielle Interessen sind, die den Widerstand gegen homöopathische Heilmethoden begründen, könnte man erwarten, dass der vorgeschlagene Stopp der Kostenübernahme für Homöopathie von der Pharma-Industrie befürwortet wird. Deren schulmedizinische Medikamente sind ja die “Alternative” und deutlich teurer als die leichter herstellbaren homöopathischen. Doch anscheinend sind die Arzneimittelhersteller für die Beibehaltung der Kostenübernahme für homöpathische Behandlungen:

12.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Homöopathie-Erstattung: BAH und BPI kritisieren Lauterbach

Sowohl der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) als auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sehen in homöpathischen Präparaten eine sinnvolle Alternative für Patienten und Ärzte.

Die Erfahrungen betroffener Patienten würden aus der Debatte komplett außen vor gelassen, kritisierte Professor Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Krankenkassen führten die Wahlleistungen in ihrem Katalog, weil Zehntausende von Patienten mit der Homöopathie gute Erfahrungen gemacht hätten.

Die Ausgaben der Kassen für homöopathische Arzneimittel seien im Verhältnis der Gesamtausgaben absolut zu vernachlässigen, sagte Sickmüller. Bis auf wenige Ausnahmen müssten Patienten solche Präparate außerhalb von Wahltarifen selbst zahlen.

Dass die homöopathischen Ärzte nichts von den aktuellen Plänen und dem kritischen Bericht im Spiegel halten, war voraussehbar. Aber haben sie gute Argumente? Der Deutsche Zentralverein bezieht Stellung in einer aktuellen Pressemitteilung:

13.07.2010, OpenPR.de

Gesundheit & Medizin: Der SPIEGEL und die Homöopathie

Pressemitteilung von: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte

Der SPIEGEL behauptet in der Titelgeschichte vom 12.7.2010, dass der Nutzen von Homöopathie nicht belegt sei, und dass es sich um eine Scheintherapie handele.

Wir stellen dazu fest, dass

  • die ganz überwiegende Zahl von Doppelblindstudien zu diesem Thema eine Wirkung der Homöopathie belegt
  • die Metaanalyse von Shang et al diesen Befund nicht widerlegt. Dahinter steckt ein grundsätzlicher Denkfehler: Wenn homöopathische Mittel bei Diarrhoen wirksam sind in einer Doppelblindstudie, wird das nicht dadurch widerlegt, dass das Mittel Arnica bei der Behandlung von Muskelkater bei Marathonläufern statistisch nicht signifikant wirksam ist. Metaanalysen sind dann sinnvoll, wenn Studien mit vergleichbarer Indikation und Methodik verglichen werden. Abgesehen davon hat diese Metaanalyse selbst methodische Fehler; konkret wurde ihr unter anderem vorgeworfen, dass die Auswahlkriterien für Studien im Nachhinein festgelegt wurden, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
  • die Versorgungsforschung zeigt, dass die Homöopathie in der Praxis effektiv und kostengünstig ist. (Charité-Studie, PEK Schweiz)
  • demnach der Vorwurf einer Placebobehandlung nicht haltbar ist.

Dass homöopathische Mittel in ihrer Wirkung deutlich über Placebo hinausgehen, zeigt sich auch bei der Behandlung schwerer, akuter Erkrankungen; wie z. B. Lungenentzündung und eitrige Mandelentzündungen. Homöopathische Ärzte behandeln diese ebenfalls. Im Vergleich zu konventionellen Kollegen haben sie dabei zwischen 0,1 und 1% der Antibiotikaverschreibungen.

Auch homöopathische Ärzte geben Antibiotika, wenn sie kein passendes homöopathisches Mittel finden. Entweder sind also 99% der Antibiotikagaben in der konventionellen Praxis überflüssig – oder wir haben es hier doch mit einem sehr wirksamen „Placebo“ zu tun.

Ihren großen Durchbruch hatte die Homöopathie im 19. Jahrhundert als sich zeigte, dass die Mortalität unter konventioneller Behandlung über 50% lag – unter homöopathischer Behandlung um die 5%. (vgl. www.organon2010.de Menüpunkt: Infektionskrankheiten)

Ausgaben für homöopathische Arzneimittel und homöopathische ambulante Versorgung:

  • Ausgaben für Arzneimittel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 2009: 28 Milliarden Euro (etwa 17 % der Gesamtausgaben der GKV)
  • Ausgaben für homöopathische Arzneimittel im Bereich GKV 2009: 25 Millionen – also etwa 1 Promille (Quelle: BPI Pharma-Daten 2009)
  • Gesamtausgaben für ambulante Versorgung zulasten GKV 2009: 26 Milliarden Euro – (etwa 15 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – Quelle KBV)
  • Ausgaben für homöopathische ambulante Versorgung im Bereich GKV: ca. 7 Millionen Euro/Q  – also etwa 1 Promille (Quelle: Zahlen von GKV-Kassen)

Etwa 140.000 Ärzte sind gegenwärtig in vertragsärztlichen Praxen in Deutschland niedergelassen; etwa 7.000 Ärzte haben eine Zusatzbezeichnung Homöopathie – also etwa 5 Prozent.

Auch wenn über die Nützlichkeit von Homöopathie verschiedene Meinungen existieren, lässt sich das finanzielle Einsparpotenzial offenbar konkret einschätzen und ist nur sehr gering. Falls es überhaupt vorhanden ist, denn wenn stattdessen schulmedizinische Methoden angewendet werden, könnte das deutlich teurer für die Krankenkassen werden – ein Punkt der in der bisherigen Diskussion des Themas offenbar nicht (oder nur selten) zur Sprache kommt.

Bei Apotheke-Adhoc.de wird erläutert, dass es nur noch ein geringes Einsparpotenzial durch das Streichen homöopathischer Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt, weil diese Leistungen 2004 bereits größtenteils aus dem Leistungskatalog gestrichen wurden.

Die im dortigen Artikel genannten GKV-Ausgaben für Homöpathie von 28 Millionen Euro “vor vier Jahren” scheinen jedoch unter den in der obigen Pressemitteilung genannten aktuellen Ausgaben zu liegen. Ebenfalls irritierend sind die Jahres-Angaben im Artikel, denn wenn die Präperate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, warum konnten dann bei Sicht aus 2010 “vor vier Jahren [homöopathische] Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden” und jetzt nicht mehr? Vielleicht haben die “Apotheker” sich nur verwirrend ausgedrückt oder da tatsächlich ein paar Zahlen durcheinander gebracht:

13.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Leistungskatalog GKV: Keine Kosten durch Homöopathie

Die Zahlen des Arzneimittelverordnungsreports aus dem Jahr 2008 lassen kaum Einsparpotenzial vermuten. Nach Angaben des Bundgesundheitsministeriums (BMG) liegt der Anteil an den GKV-Arzneimittelausgaben bei 0,06 Prozent.

Vor vier Jahren sah die Situation anders aus. Weil damals homöopathische, anthroposophische und biochemische Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden konnten, lagen die GKV-Ausgaben in diesem Bereich bei 28 Millionen Euro.

Seit die Präparate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, ist eine Verordnung nur noch eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für die Behandlung von Kindern unter zwölf Jahren sowie für Indikationsgebiete, bei denen Homöopathika zum Therapiestandard zählen.

Im Rahmen des Wettbewerbs haben die Kassen jedoch die Möglichkeit, Homöopathie als Leistung anzubieten.

Andreas Mihm sieht in seinem Kommentar in der FAZ einen Placebo-Effekt nicht nur in der Homöopathie, sondern auch in der Politik:

13.07.2010, FAZ.net

Gesundheit: Eine Placebo-Debatte

Viele Menschen schwören auf die heilsame Wirkung von Homöopathie. Schade, dass die sich so schwer belegen lässt. Deshalb verweigert die gesetzliche Krankenversicherung mit gutem Grund in aller Regel die Übernahme der Kosten für mondphasengerecht gerührte und geschüttelte Kügelchen.

Die Kasse soll zahlen, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachweisbar ist. Doch die Deutschen lieben die sanfte Medizin der Homöopathen. Einige Kassen haben sich das Interesse an Naturmedizin zu eigen gemacht und bieten ihren Versicherten – gegen Zuzahlung – eigene Wahltarife oder Versorgungsverträge an, in denen die Erstattung von Homöopathiekosten enthalten ist. Für die Kassen ist das ein Kundenbindungsprogramm, weil Versicherte sonst zur Konkurrenz wechseln würden.

Solche Programme sind so lange in Ordnung, wie sie nicht von anderen Versicherten quersubventioniert werden. Viel einsparen ließe sich mit einem völligen Verbot übrigens nicht. Daher lenkt die Diskussion lediglich ab von den wichtigen gesundheitspolitischen Themen und vermittelt denen, die sie führen, ein gutes Gefühl. Eine echte Placebo-Debatte.

In der Blogosphäre wird momentan ebenfalls kontrovers zum Thema Homöopathie diskutiert und Stellung bezogen, z.B. bei PsychoPhysik.com (“Wer vom Konzept der Homöopathie spricht, muss das Ähnlichkeitsprinzip prüfen und nichts anderes.”) [1] [2] [3] und Denker.net (“unwissenschaftlicher Nonsense und sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung ebensowenig erstattet werden wie Seancen, Pendeln, Fernstreicheln oder Schamanentum”) [4].

Interessant ist auch die umgekehrte Frage in einem Kommentar bei FreieWelt.net: “Warum soll der Anhänger der Homöopathie eine Kasse mitfinanzieren, die mit Kanonen (Antibiotika) auf Spatzen schießt?” [5].

Krankenkasse bezahlt nicht mehr für Diabetes Medikamente

Saturday, June 19th, 2010

Kassenpatienten mit Diabetes müssen in Deutschland künftig auf zwei jahrelang verschriebene Wirkstoffe verzichten. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezahlen die Krankenkassen künftig keine Behandlung mehr mit den Wirkstoffen Glitazon oder Glinid.

Glinide und Glitazone sind Medikamente gegen Typ-2-Diabetes. Der Nutzen von Gliniden sei nicht belegt worden, erklärte der G-BA. Eine Ausnahme bestehe für Diabetiker mit schweren Nierenfunktionsstörungen, für die der Wirkstoff weiter verschrieben werden könne.

Bei den Glitazonen sei der mögliche Schaden – etwa durch Herzprobleme und Knochenbrüche als Folge der Behandlung – größer als der Nutzen für die Patienten. Zudem gebe es andere Präparate, die keine derartigen Nebenwirkungen und Langzeitrisiken haben.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt aber noch nicht sofort in Kraft. Patienten und Ärzte sollen ausreichend Zeit bekommen, ihre Therapien umzustellen. Der G-BA ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören sollen.

Quelle: Tagesschau.de

Erste gesetzliche Krankenkassen sind zahlungsunfähig

Tuesday, June 15th, 2010

Während die Bundesregierung keine Lösung für die finanziellen Probleme im Gesundheitswesen findet, droht mehreren Krankenkassen der Bankrott. Steht vielleicht sogar die gesamte Branche vor einer Pleitewelle?

Noch im März 2010 wurden von der City BKK Gerüchte über Zahlungsprobleme dementiert und Erfolgsmeldungen verbreitet. Das Management verkündete, das Unternehmen würde sich auf  Wachstumskurs befinden und habe im ersten Quartal mehr als 1500 neue Versicherte werben können.

Zwar erhebt die Betriebskrankenkasse seit dem 1. April einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat, ist damit allerdings nicht allein. So dürfte die Zahlungsunfähigkeit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung relativ überraschend für die Versicherten kommen.

Nachdem vor wenigen Tagen bereits darüber berichtet wurde, dass die DAK vor der Pleite stehe, wurde dieses jetzt für die City BKK bittere Realität. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Samstag, dass die City BKK gemeinsam mit einer weiteren Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt ihre drohende Insolvenz gemeldet habe.

Damit ist seit Einführung des Gesundheitsfonds die erste gesetzliche Krankenversicherung pleite und steht vor der Zerschlagung.

Die insolvente Krankenkasse

Die City BKK hat 500 Mitarbeiter und entstand 2004 bei einer Fusion der Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) und der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin (BKK Berlin). Anfang 2005 schloss sie sich dann mit den Betriebskrankenkassen BeneVita BKK und BKK Bauknecht zusammen.

Mehr als die Hälfte der bundesweit 207.000 Versicherten der City BKK sind älter als 60 Jahre. Während durchschnittlich nur rund sieben Prozent der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse unter mehreren Krankheiten leiden, sind es bei der jetzt insolventen Kasse 16 Prozent.

Da der hohe Anteil an alten und kranken Menschen besonders hohe Behandlungskosten mit sich bringt, ist offenbar keine andere Krankenkasse zur Fusion mit der City BKK bereit.

Laut Spiegel Online hat die City BKK seit 2009 circa 50 Millionen Euro Schulden angesammelt. Der Vorsitzende des baden-württembergischen BKK-Landesverbands, Konrad Ehing, rechnet damit, dass ihre Schließung rund 150 Millionen Euro kosten würde.

Diese hätten die anderen BKK zu tragen, was weitere Pleiten bedeuten könnte. Können sie die finanzielle Last alleine nicht schultern, übernehmen alle anderen gesetzlichen Versicherungen über den GKV-Spitzenverband die entstehenden Kosten.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sehen das Amt und das zuständige Bundesgesundheitsministerium kaum Chancen, die City BKK zu erhalten. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, dass sich Kunden angeschlagener Krankenversicherungen im Insolvenzfall keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen, denn „die Kunden können innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen wechseln, wohin sie wollen.“

Krisentreffen am Donnerstag

Wegen der drohenden Pleite der City BKK findet am Donnerstag ein Krisentreffen des BKK-Bundesverbands statt.

„Aufgrund der bestehenden Strukturschwäche hat die City BKK keine stabile Zukunftsprognose, deshalb ist eine Änderung zwingend. Dabei kann auch die Kassenschließung ein Mittel der Wahl sein“, erklärte Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK-Bundesverbandes. Ob eine Schließung notwendig sei, würde aber erst nach der Anhörung der Beteiligten im August 2010 entschieden werden können.

Das BKK-System sei aufgrund einer positiven Vermögenssituation aus eigener Kraft in der Lage, die finanziellen Probleme der City BKK dauerhaft zu lösen, sagte Kaltenbach. Natürlich sei eine derartige Veränderung für 128 beteiligte Betriebskrankenkassen und sieben Landesverbände eine komplexe und schwierige Aufgabe.

„Deshalb haben wir für den Donnerstag eingeladen, denn für solide und nachhaltige Lösungen ist eine breite Zustimmung der Mitglieder erforderlich. Eine zusätzliche Belastung von rund 100 Millionen Euro für die kassenarteninterne Hilfe ist für die Betriebskrankenkassen schmerzhaft. Es müssen Entscheidungen fallen, die überlagert sind vom Schatten eines unterfinanzierten Gesundheitsfonds und der bislang ungewissen Zukunft der Finanzierung der GKV im nächsten Jahr. Gleichwohl bin ich optimistisch, dass wir eine gemeinsame Lösung finden, die das System robust abfedert.“

Insolvenz bereits beschlossen?

Nach Informationen des Magazins „Spiegel“ haben sich das Aufsichtsamt und das zuständige Gesundheitsministerium bereits auf das Aus für die City BKK geeinigt. In dem Bericht heißt es, dass die Krankenkasse zum 1. September dieses Jahres solleendgültig geschlossen solle.

Kürzlich trafen sich der Geschäftsführer des BKK Bundesverbands, Heinz Kaltenbach, BVA-Präsident Maximilian Gassner und Abteilungsleiter Ulrich Orlowski aus dem Bundesgesundheitsministerium mit dem Insolvenzberater Arndt Geiwitz, um über das Schicksal der maroden Krankenkasse zu beraten. Kaltenbach schrieb nach der Sitzung eine E-Mail, in der er die Ergebnisse des Treffens zusammenfasste:

„Dr. Gassner drängt in Abstimmung mit Herrn Dr. Orlowski (BMG) auf eine Kassenschließung der City BKK zum 1. 9. 2010“, heißt es dort Berichten zufolge. „Eine geordnete und vorbereitete Schließung wird für erforderlich gehalten.“ Große Spielräume würde es nicht mehr geben: „Das Amt wird diese Kassenschließung kompromisslos durchziehen.“

Bis Mitte Juli muss nun das Ministerium entscheiden, ob die Krankenkasse aufgegeben wird. Das würde vorraussichtlich große Hoffnungen erschüttern, die in den 2009 eingeführten Gesundheitsfonds gesetzt wurden. Dieser soll die gesetzlichen Krankenkassen angesichts der schnell steigenden Gesundheitskosten vor einer Zahlungsunfähigkeit bewahren – nun aber tritt erstmals seit der Gründung des Fonds das Gegenteil ein.

Pleitewelle der Krankenkassen?

Aus Sicht von Experten ist die Situation der City BKK ein Alarmsignal für die immer schwierigere Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen insgesamt. Dem „Spiegel“ zufolge hat neben der City BKK auch die BKK Heilberufe Finanzprobleme gemeldet. Es handelt sich also bei der Schieflage der City BKK offenbar nicht um den einzigen Krisenfall in der Branche.

Auch dass erst vor wenigen Tagen die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Berichte über eine drohende Insolvenz dementieren musste, zeigt, wie angespannt die Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen ist. Der Kassenriese DAK hat knapp fünf Millionen Versicherten und steht trotz regelmäßiger Dementis seit Monaten im Verdacht, Liquiditätsprobleme zu haben. „Wenn die Regierung nicht nachjustiert“, warnt der Stuttgarter AOK-Vorstand Christopher Hermann, „kommt der große Crash.“

Nun herrscht Panik in der Branche, Kassenmanager und Gesundheitspolitiker fürchten den Beginn einer Pleitewelle. Es droht eine finanzielle Kettenreaktion und der Verband der Ersatzkassen arbeitet an einem Frühwarnsystem, das drohende Insolvenzen schon im Vorfeld erkennen soll.

Die Entwicklung bei der Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren zeigt ein deutliches Bild: 1994 gab es laut dem Spitzenverbandes GKV in Deutschland 1152 gesetzliche Krankenkassen, mittlerweile sind es nur noch 169.

Domino-Effekt droht

Während Union und FDP am kommenden Wochenende auf einer Klausursitzung neue Sparmöglichkeiten ausloten wollen, geht es für immer mehr Krankenkassen ums blanke Überleben, auch weil die Kosten einer Insolvenz der City BKK von allen Mitgliedskassen des Bundesverbands aufgebracht werden müssten.

„Wir haben etwa zehn Millionen Mitglieder“, rechnet Ehing vor, „das heißt, dass jeder BKK-Versicherte mit etwa 15 Euro zur Kasse gebeten würde.“ Diese Ausgaben müssen die Kassen aber von ihren laufenden Mitteln abzweigen.

Für große Kassen wie die Deutsche BKK würden sofort zusätzliche Beträge in Höhe von über 15 Millionen Euro fällig, für die BKK Gesundheit mehr als 20 Millionen Euro. Das sind Summen, die diese Kassen selbst in eine Schieflage bringen könnten. Ehing befürchtet deshalb, dass von der Schließung der City BKK ein Domino-Effekt ausgehen könnte.

Quellen: Finanzen.de, Tagesspiegel.de, Deutsche-Apotheker-Zeitung.de, Welt.de, Spiegel.de

Bereit zum Krankenkasse wechseln

Tuesday, May 11th, 2010

Fast jeder zweite Versicherte würde eine Kündigung seiner gesetzlichen Krankenkasse zumindest erwägen, wenn diese einen Zusatzbeitrag von 8 Euro einführt. Knapp die Hälfte dieser wechselbereiten Versicherten ist sich sogar sicher, die bisherige Krankenkasse in so einem Fall zu verlassen. Besonders groß ist die Wechselbereitschaft bei Versicherten mit höherer Schulbildung ausgeprägt. Das ergab eine von Accenture und Wudermann beauftragte Studie des Marktforschungsinstituts TNS Infratest.

Von Bedeutung scheint dabei auch die Art des Beitragseinzugs zu sein: Die Zusatzbeiträge werden nicht mit Hilfe der Arbeitgeber eingezogen. Krankenkassen müssen ihre Versicherten direkt ansprechen, um den Zusatzbeitrag erheben zu können. Das scheint die Kostensteigerung den Versicherten besonders bewusst zu machen und so ihre Verärgerung und Wechselbereitschaft zu stärken.

Die Bereitschaft zur Kündigung zeige, dass die Kundenloyalität in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) nur sehr gering ausgeprägt sei, sagte der Leiter des Bereichs Gesundheitswesen bei Accenture, Christoph Egle, dem VersicherungsJournal. Aufgrund des zu großen Teilen einheitlichen Leistungsportfolios sei dies auch nicht verwunderlich.

[Quelle: VersicherungsJournal]