Seit heute streiken die Ärzte der kommunalen Krankenhäuser. Sie empfehlen ihren Patienten, auf anderen Kliniken auszuweichen. Dadurch ergeben sich zahlreiche Probleme für Patienten. Auch wenn die Gewerkschaft betont, den Streik nicht auf dem Rücken der Kranken auszutragen und zumindest eine Notversorgung aufrechterhalten zu wollen.
Etwa 30 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland werden von den Kommunen betrieben. Die übrigen Kliniken sind in der Trägerschaft von Kirchen, Universitäten oder privaten Gesellschaften. Deshalb empfiehlt der Marburger Bund betroffenen Patienten, geplante Eingriffe nicht in Kreiskrankenhäusern und städtischen Kliniken, sondern in kirchlichen beziehungsweise privat betriebenen Krankenhäuser durchführen zu lassen. Auch Berlin und Hamburg eignen sich zum Ausweichen, weil die kommunalen Kliniken beider Städte aufgrund bereits vereinbarter Tarifverträge von den Streiks ausgenommen sind.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist der Vorschlag der Gewerkschaft allerdings nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn nicht jedes Krankenhaus steht Kassenpatienten offen. Während Privatpatienten normalerweise freie Wahl zwischen sämtlichen Kliniken haben und das Krankenhaus nach eigenen Wünschen aussuchen dürfen, müssen Kassenpatienten an dieser Stelle einige Einschränkungen hinnehmen.
„Gesetzlich Versicherten stehen im Normalfall nur solche Kliniken offen, die Vertragspartner der Kassen sind und die Kosten per Chipkarte abrechnen“, erläutert Michael Ihly, Sprecher der Techniker Krankenkasse. Bei kirchlichen und kommunalen Krankenhäusern ist das üblicherweise kein Problem, Schwierigkeiten kann es aber bei bestimmten Privatkliniken geben.
„Wenn diese Häuser keinen Versorgungsvertrag mit der Kasse unterzeichnet haben, bleiben Kassenpatienten, die sich dennoch dort behandeln lassen, meist auf den gesamten Kosten sitzen“, warnt Ihly. Die gesetzlichen Versicherungen erstatten hier nicht einmal den Betrag, den sie in einem gewöhnlichen Krankenhaus bezahlt hätten. Bevor Patienten eine geplante Operation deshalb vom Kreiskrankenhaus in eine private Klinik verschieben, sollten sie unbedingt klären, ob ihre Krankenkasse die Kosten auch dort überninmt.
[Quelle: Focus]




















