GKV: Hohe Strafe bei Zusatzbeitrag Zahlungsverzug

19.8.2010

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig verstärkt einkommensunabhängig berechnet und die umstrittenen Zusatzbeiträge mit Hilfe hoher Säumniszuschläge eingetrieben werden.

Da sich die zunächst geplante, vom Einkommen des Versicherten unabhängige Kopfpauschale vor allem wegen ihrer “fehlenden sozialen Gerechtigkeit” auf starke Kritik stieß und nicht durchsetzen ließ, soll ein derartiger Umbau der Beitragsberechnung nun durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze erfolgen.

Schon seit einigen Monaten stellen verschiedene Krankenkassen ihren Versicherten Zusatzbeiträge in Rechnung. Einige Kassen haben jedoch bisher nur geringen Erfolg dabei, diese Zahlungen von ihren Versicherten zu einzutreiben.

Deshalb planen Politiker und Krankenkassen jetzt die Einführung hoher Gebühren bzw. Strafen für gesetzlich Versicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht gezahlt haben: Drei monatliche Zusatzbeiträge müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich an die Krankenkasse überwiesen werden.

Das sind je nach Krankenkasse mindestens 30 und höchstens 120 Euro, bei einer Erhöhung des maximalen Zusatzbeitrags oder dem geplanten Wegfall der Obergrenze könnten diese “Säumniszuschläge”  sogar noch teurer für die Versicherten werden.

Geldstrafen gegen “zivilen Ungehorsam” von Kassenpatienten?

Es scheint als wolle man,  nachdem die zunächst geplante Kopfpauschale nicht durchsetzbar war, jetzt auf Nummer sicher gehen: Sollen die zukünftig von ihrem Einkommen unabhängigen Beiträge, die gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse zahlen müssen, auf keinen Fall am Ende doch noch durch zivilen Ungehorsam von Kassenpatienten scheitern? Die Höhe dieser “Säumniszuschläge” liegt jedenfalls deutlich über den üblichen Zinsen oder den in anderen Fällen erlaubten Mahngebühren.

Ziviler Ungehorsam ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren.

Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden.  Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, Jr. [Quelle: Wikipedia]

Eine kleine kommentierte Presseschau mit Ausschnitten aktueller Zeitungs-Artikel zu den geplanten Säumniszuschlägen:

Den Anfang machte vor einer Woche, am 12.08.10, die Deutsche Apotheker Zeitung mit der Schlagzeile

Zusatzbeitrag: Rösler will säumige Versicherte bestrafen

GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den Einheitsbeitrag “bestraft” werden. Das geht aus dem “Diskussionsentwurf” zum GKV-Finanzierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der an die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verschickt wurde. Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren.

Nach ein paar Tagen relativer Ruhe in den Mainstream-Medien berichtete als nächstes Focus Online am 16.08. über die Pläne, die inzwischen nicht mehr den Weg über die Arbeitgeber vorsahen:

Gesundheit: Politik fordert Säumnis-Zuschlag bei Krankenkassen

Die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition hätten am Montag einem entsprechenden Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt, hieß es in Koalitionskreisen. Allerdings verwarfen sie zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Focus Money Online konnte am folgenden Tag bereits konkret vermelden, dass für säumige gesetzlich Krankenversicherte zwischen 30 und 120 Euro zusätzlich fällig werden sollen:

Kassen-Zusatzbeitrag: Strafgeld für säumige Zahler

Höchstens soll dieser Säumniszuschlag so hoch wie drei monatliche Zusatzbeiträge sein, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Rund eine Million Versicherte verweigert laut einem Zeitungsbericht den gesetzlichen Kassen bisher die Zahlung des Zusatzbeitrags. Der Anteil der säumigen Mitglieder beträgt je nach Krankenkasse bis zu 30 Prozent. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drängt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass die Zahlung der Zusatzbeiträge ohne großen bürokratischen Aufwand sichergestellt wird.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte den Koalitionsfraktionen vor wenigen Tagen einen Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt. Danach sollen die Kassen künftig von den Versicherten Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können. Bisher ist der Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder aus eigener Tasche zahlen müssen, auf maximal ein Prozent des Einkommens oder pauschal acht Euro im Monat ohne Einkommensprüfung begrenzt. Gewerkschaften und Ärztevertreter bekräftigten ihre Kritik an den Reformplänen.

Die Frankfurter Allgemeine berichtete am 17. und 18.08. zum selben Thema:

Zusatzbeiträge der Kassen: Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP [bei ihren] Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten.

Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen.

Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Im zweiten Artikel werden dann weitere interessante Aspekte der von CDU/CSU und FDP vorbereiteten Änderungen im Gesundheitssystem angesprochen. Geplant sind auch eine Erhöhung der Ärztehonorare und ein Verbot für gesetzliche Krankenkassen, ihren Versicherten Tarife mit Chefarztbehandlung, besserer Krankenhaus-Unterbringung und Übernahme ähnlicher “Mehrkosten” anzubieten:

Säumige Kassenpatienten: Mindestens 30 Euro Strafe

Die Regierungskoalition ist sich einig: Gesetzlich Krankenversicherte, die ihren Kassen die Zusatzbeiträge vorenthalten, sollen mit der Zahlung von mindestens 30 Euro bestraft werden. Unterdessen sollen die Ärztehonorare trotz Sparpaket im kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro steigen. Heute sind Versicherte zwar auch zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet, die Kassen haben aber kaum Sanktionsmöglichkeiten.

Die Koalitionäre einigten sich auch darauf, die angekündigte klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einzufügen. Ziel ist offenbar, der gesetzlichen Versicherung Tarife zu untersagen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung enthalten oder die Mehrkosten eines Kostenerstattungstarifs decken, wie sie zum Beispiel die AOK Rheinland/Hamburg anbietet. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll sich auf Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen konzentrieren.

Der CDU-Gesundheitsfachmann Jens Spahn sprach von einer guten Grundlage für die weiteren Beratungen.

Die Frage ist vielleicht nur: Gut für wen? Cui bono? Vermutlich werden sich die Politiker einigen können, viele GKV-Kunden aber wohl über die verschärften Sanktionen, die ihnen drohen, wenig begeistert sein.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 18.08. mit Hinweis auf die schon bisher bestehenden Sanktionsmaßnahmen:

Zusatzbeitrag: Wer zu spät zahlt, den bestraft die Kasse

Bislang haben die Krankenkassen wenig Möglichkeiten, die Zahlung der Beiträge zu erzwingen: Anders als früher dürfen sie säumigen Mitgliedern nicht mehr einfach den Versicherungsschutz kündigen. Sie dürfen lediglich den Schutz auf das medizinisch Notwendigste reduzieren. Außerdem können sie ein normales Mahnverfahren einleiten, bei dem auch schon jetzt geringe Säumniszuschläge möglich sind.

Für Gesundheitsminister Rösler ist das Strafgeld auch deshalb wichtig, weil er das Instrument der Zusatzbeiträge mit der Gesundheitsreform ausweiten will. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Beitrag in unbegrenzter Höhe erheben. Die Arbeitnehmer müssen diesen Anteil alleine tragen.

In einigen Berichten ist auch schon von bis zu 225 Euro Säumniszuschlag für “Gutverdiener” die Rede, was aber laut einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts vom 18.08. durch das Gesundheitsministerium dementiert wurde — Die Strafe ist nach oben offen und kann zur Pfändung von Gehalt, Konto und Sachwerten führen:

Ministerium weist Bericht über Säumniszuschlag von 225 Euro zurück

Die maximale Höhe des geplanten Säumniszuschlags für gesetzlich Kranken­versicherte lasse sich nicht pauschal benennen, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin zu einem Bericht der „Rheinischen Post“. Eine Obergrenze wie die in dem Bericht genannten 225 Euro gebe es nicht.

Die [Säumniszuschläge] soll künftig jeder Versicherte zahlen müssen, der ein halbes Jahr nicht den Zusatzbeitrag gezahlt hat. Der Patient behält seinen Versicherungsschutz [...] Allerdings drohen, wenn die am Dienstag vereinbarten Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt würden, Inkasso- oder sogar Pfändungsverfahren.

Auf Versicherungsseite.de gibt es “konstruktive Kritik” für gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlen:

Säumniszuschlag erst ab Gültigkeit der neuen Gesundheitsreform

Eigentlich ist dieser Schritt absolut notwendig. [...] Säumige Versicherte schaden ganz eindeutig der Versichertengemeinschaft. [...] Es ist sowieso etwas unverständlich warum manche Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Mit Erhebung des Zusatzbeitrags haben die meisten Versicherten (die sich nicht für einen Wahltarif entschieden haben) ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt.  [...] Der Protest gegen den Zusatzbeitrag durch Wechsel der Krankenkasse hat mehr Stil, als einfach den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

So kann man die Frage, wem der geplante Säumniszuschlag nutzt, auch aus der anderen Richtung betrachten: Wem schadet eine weit verbreitete “Verweigerung” der Zahlung des einkommensunabhängigen Krankenkassen-Zusatzbeitrages?

Zwingt sie die anderen gesetzlich Versicherten dazu, noch höhere Zusatzbeiträge zu bezahlen? Oder werden dadurch die Politiker dazu gebracht, andere Lösungen für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden?

Egal ob er abschreckend genug wirkt oder nicht: Der jetzt geplante Zusatzbeitrag-Säumniszuschlag wird wohl, falls er tatsächlich rechtsgültig beschlossen wird, den Krankenkassen einiges an neuen Einnahmen bescheren und die “Kopfpauschale Light” der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge fester im deutschen Gesundheitssystem verankern.

Erfolg im Kampf gegen AIDS: HIV Infizierter geheilt

23.7.2010

Im Kampf gegen die tödliche Immunschwäche-Krankheit AIDS gab es einen aufsehenerregenden Erfolg: Berliner Ärzten gelang es erstmalig, einen HIV-Infizierten zu heilen und offenbar sogar gegen eine erneute HIV-Infektion zu immunisieren. Zuvor war weltweit kein einziger Fall einer Heilung von dem AIDS Virus HIV bekannt. Gleichzeitig heilten die Ärzte die Leukämie-Erkrankung (Blutkrebs) des Patienten.

Ein Artikel von Zeit Online beschreibt ruhig und einfühlsam die faszinierende Heilung des Patienten, die von Ärzten und Medien teilweise auch als “Sensation” oder “Wunder” bezeichnet wird.

Er wirkt auf seltsam gebrochene Weise jugendlich, wie ein flügger Vogel mit verletzten Flügeln. Sein Gang ist schleppend, unsicher. Als er sich auf das braune Ledersofa im Büro seines Doktors hockt, sieht er verloren aus auf dem riesigen Möbel und dennoch voller Selbstbewusstsein. Tatsächlich ist der Mann 44 Jahre alt. Dass man ihm sein Alter nicht ansieht, ist umso erstaunlicher, wenn man weiß, was er durchgestanden hat.

Vor 18 Monaten wurde Neil von der Boulevardpresse regelrecht gejagt und musste gegen die Öffentlichkeit streng abgeschirmt werden. Zeitweise lebte er außerhalb Berlins in einer geheimen Wohnung. Neil ist, soweit bekannt, der erste und einzige Mensch, der von dem Aids-Virus HIV geheilt wurde. Seit mehr als drei Jahren schluckt er keine Medikamente mehr gegen den tückischen Erreger, trotzdem ist das Virus aus seinem Körper verschwunden. Und nach menschlichem Ermessen wird HIV ihn auch nie wieder befallen können. Doch seine Heilung war ein Drama. »Man kann dabei sterben«, sagt Neil lakonisch.

Zweimal ist er dem Tod von der Schippe gesprungen. Zwei der schlimmsten Geißeln, die die moderne Medizin kennt, trafen ihn. Neil war viele Jahre lang HIV-positiv. Dann erkrankte er außerdem an Krebs. Und wie es heute aussieht, war sein doppeltes Unglück gerade der Grund dafür, dass er jetzt mehr oder weniger gesund ist.

In einem Interview bei Zeit.de mit dem Sprecher des Kompetenznetzes HIV/AIDS, Norbert Brockmeyer, sagt dieser:

Das Problem ist, und das wissen wir schon seit Jahren, dass das Virus seine Affinität für Rezeptoren ändert. Es gibt noch einen zweiten Rezeptor, den sogenannten CXCR4, den das Virus nutzt, um eine Zelle zu infizieren. Die Frage ist jetzt, wie lange braucht das Virus, bis es sich wieder so weit vermehrt hat, dass es auf der einen Seite wieder nachweisbar ist und auf der anderen Seite den Rezeptortyp gewechselt hat. Noch sieht alles sehr fantastisch aus, aber wir müssen schauen, was in den nächsten Monaten passiert.

Die Umstände der Heilung machen deutlich, dass es ein besonderer Einzelfall war, einen enormem Überlebenskampf mit Transplantation, Chemotherapie und Koma des auch an Krebs erkrankten HIV-infizierten Patienten erforderte und so eine Behandlung für die meisten anderen Betroffenen nicht direkt möglich ist.

Brockmeyer:

Die Suche nach einem Knochenmarkspender für einen Leukämiepatienten dauert oft Monate. Dann noch jemanden zu finden, der die notwendige Rezeptorveränderung hat, die das Virus daran hindert, eine Zelle zu infizieren, ist wie das Suchen der Nadel im Heuhaufen. In Deutschland und Europa haben gerade ein Prozent der Bevölkerung diese Veränderung im CCR5-Rezeptor. Dann gibt es eine Vielzahl von Nebenwirkungen, die bis zum Tod führen können. Das heißt, eine Transplantation ist nicht irgendetwas, dass man jedem HIV-Patienten, der nicht gerade eine Leukämie hat, anraten sollte.

HIV/AIDS bleibt also auch nach dieser erstmalig gelungenen Heilung noch für lange Zeit ein großes Problem für die Menschheit. Doch der jüngste Erfolg im Kampf gegen die zuvor unbesiegbare Krankheit gibt begründete Hoffnung und ist ein wichtiger Durchbruch für die Erforschung von Behandlungs-, Heilungs- und Immunisierungs-Methoden.

Zeit.de:

Natürlich wollten die Berliner Ärzte ihren Erfolg wiederholen, aus einem Einzelfall eine richtige Studie machen. Acht weitere HIV-infizierte Leukämiekranke wurden an Thiel überwiesen. Doch wiederholen konnte er seinen Erfolg nicht. Für diese Patienten fand sich kein einziger [geeigneter] Spender.

Dennoch könnte aus Neils Heilung eines Tages auch eine Kur für andere HIV-Patienten erwachsen: In den USA steht der erste Test einer Gentherapie an, die Neils Heilung nachempfindet, aber nicht auf einen unwahrscheinlichen Glückstreffer bei der Knochenmarkspende angewiesen sein soll. Die Forschungsperspektive ist eine Resistenz gegen jenes Virus, das die Welt mit der Seuche Aids überzieht.

Neil ist schon resistent. Sein neues Immunsystem verhindert, dass er sich erneut mit HIV infiziert. Er kann auch niemanden anstecken.

In der FAZ gibt es ebenfalls einen interessanten Artikel zu der erfolgreichen HIV-Heilung. Dort steht ein anderer Arzt im Mittelpunkt aber die Aussagen sind ähnlich und es wird erneut deutlich, dass der Erfolg nicht ohne weiteres wiederholbar ist:

Auf der Welt-Aidskonferenz in Wien will er nun seine neuen Forschungsergebnisse vorstellen. Acht mögliche Patienten hat er seit 2008 betreut. In nur einem Fall, für eine dreijährige Russin, fanden sich 120 mögliche Spender, darunter auch einer mit der CCR5-Mutation. Drei weitere Leukämiekranke warten noch auf ihre Ergebnisse und können darauf hoffen, dass sich ein solcher Spender findet. Zwei HIV-Infizierte mussten behandelt werden, ohne dass sich ein Spender mit der Mutation gefunden hätte. Sie wären sonst an dem Blutkrebs gestorben. Die letzten beiden Patienten starben, ohne dass Hütter ihnen helfen konnte.

Ein nicht zu vergessender Aspekt der jetzt entdeckten Heilmethode von HIV-Infektionen ist die Erkenntnis, dass es jetzt noch einen weiteren guten Grund gibt, sich als Knochenmarkspender registrieren zu lassen: So kann man nicht nur die Chance erhalten, einem krebskranken Menschen das Leben zu retten. Wie sich jetzt gezeigt hat, helfen Knochmarkspenden außer im Kampf gegen Krebs auch in der AIDS-Forschung und der Heilung von HIV-Infektionen.

Darüber, wie eine Knochenmarkspende abläuft und über die Möglichkeiten, sich als potenzieller Knochenmarkspender registrieren zu lassen, kann man sich z.B. auf den folgenden Webseiten informieren:

Keine Homöopathie für Kassenpatienten?

15.7.2010

Für manche ist es Aberglaube, Esoterik, Einbildung, Scharlatanerie oder Humbug. Für andere ist es die funktionierende sanfte Alternative zur Schulmedizin und Chemie der Pharma-Konzerne. Ist Homöopathie so umstritten, weil Ihr Nutzen nicht belegt ist oder weil finanzielle Interessen der Gesundheits-Industrie gegen sie stehen?

Die seit vielen Jahren geführte Diskussion um den Nutzen von Homöopathie kocht im Rahmen der Überlegungen zur Verbesserung der Finanzen von Krankenkassen jetzt wieder hoch: Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sparen, darum sollen Kassenpatienten in Zukunft homöopathische Behandlungen aus eigener Tasche zahlen.

Eine kommentierte Presseschau mit bisherigen Stellungnahmen und unterschiedlichen Standpunkten zum Thema in verschiedenen Medien:

Das Nachrichtenmagazin Spiegel, dessen aktueller Artikel einer der Auslöser der momentane Diskussion ist, titelte bereits vor 5 Jahren “eindeutig”…

26.08.2005, Spiegel.de

Medizinische Studie: Homöopathie beruht auf Einbildung

Die Präparate seien nicht besser als Scheinmedikamente ohne jeden Wirkstoff, erklärt ein Schweizer Forscherteam. Ein Team um Matthias Egger von der Universität Bern hat jetzt 110 Homöopathie- mit 110 Schulmedizin-Studien verglichen. Die Forscher verglichen den jeweiligen Wirkstoff mit einem Placebo, einem Scheinmedikament ohne Wirkstoff. Zudem vergaben sie allen Studien eine Note, in die Teilnehmerzahl und Qualität der Studie einflossen.

In den “großen, besseren” Untersuchungen erwiesen sich nur die Schulmedizin-Präparate als hilfreich. Es gab demnach keine Hinweise darauf, dass die Homöopathie besser war als das wirkstofffreie Scheinmedikament. Oder anders ausgedrückt: Die Wirkung der homöopathischen Präparate basierte, sofern vorhanden, auf Einbildung.

Aktuell schlägt ein Artikel des Spiegel hohe Wellen, in dem die Streichung der Kostenübernahme für Homöopathie gefordert wird:

10.07.2010, Spiegel.de

Kürzungsforderung: Krankenkassen sollen sich Homöopathie sparen

Nachdem für die meisten Wissenschaftler erwiesen ist, dass die Homöopathie auf einem Placeboeffekt beruht, fordert die SPD nun, die Alternativmedizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. “Man sollte den Kassen schlicht verbieten, die Homöopathie zu bezahlen”, sagte Karl Lauterbach, SPD-Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestags, dem SPIEGEL.

Auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, hält die jetzige Situation für “extrem unbefriedigend”. Es gebe nach Hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis für die Homöopathie.

Jürgen Windeler, der zum 1. September seinen Job als Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) antritt, nennt die Homöopathie im SPIEGEL ein “spekulatives, widerlegtes Konzept”. Bis heute sei nicht erwiesen, dass die Methode einen medizinischen Nutzen habe. “Dazu muss man auch gar nicht mehr weiterforschen, die Sache ist erledigt”, sagt der künftige oberste Medizinprüfer im Land.

Mitte Mai sprach sich die britische Ärztevereinigung British Medical Association offiziell gegen den Einsatz homöopathischer Mittel im öffentlichen Gesundheitssystem aus. Hunderte britische Ärzte forderten, die Stoffe aus dem Katalog der von Gesundheitsbehörden bezahlten Mittel zu nehmen. Homöopathie sei nichts als “Hexenhandwerk”, sagte ein Vertreter der Standesorganisation.

Die Grünen sind gegen eine Streichung der Kostenübernahme homöopathischer Behandlungen. Offenbar nicht wegen ihrer Wirksamkeit, sondern weil sie billig sind und natürliche Wirkstoffe auch in der Schulmedizin verwendet werden:

12.07.2010, Welt.de

Gesundheitspolitik: Grüne gegen Verbot von Homöopathie auf Kassenkosten

Die Grünen lehnen eine Herausnahme von Naturheilverfahren aus der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Fraktionschefin Renate Künast sagte der „Berliner Zeitung“: „Die pauschale Kritik an der Homöopathie verkennt, dass selbst die Schulmedizin in vielen Fällen auf die industrielle Nachahmung von Heilmitteln zurückgreift, die es in der Natur kostenlos gibt.“

Die Kosten für Homöopathie stünden in keinem Verhältnis zu den gigantischen Summen, die für Schulmedizin ausgegeben würden.

Falls es finanzielle Interessen sind, die den Widerstand gegen homöopathische Heilmethoden begründen, könnte man erwarten, dass der vorgeschlagene Stopp der Kostenübernahme für Homöopathie von der Pharma-Industrie befürwortet wird. Deren schulmedizinische Medikamente sind ja die “Alternative” und deutlich teurer als die leichter herstellbaren homöopathischen. Doch anscheinend sind die Arzneimittelhersteller für die Beibehaltung der Kostenübernahme für homöpathische Behandlungen:

12.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Homöopathie-Erstattung: BAH und BPI kritisieren Lauterbach

Sowohl der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) als auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sehen in homöpathischen Präparaten eine sinnvolle Alternative für Patienten und Ärzte.

Die Erfahrungen betroffener Patienten würden aus der Debatte komplett außen vor gelassen, kritisierte Professor Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, Krankenkassen führten die Wahlleistungen in ihrem Katalog, weil Zehntausende von Patienten mit der Homöopathie gute Erfahrungen gemacht hätten.

Die Ausgaben der Kassen für homöopathische Arzneimittel seien im Verhältnis der Gesamtausgaben absolut zu vernachlässigen, sagte Sickmüller. Bis auf wenige Ausnahmen müssten Patienten solche Präparate außerhalb von Wahltarifen selbst zahlen.

Dass die homöopathischen Ärzte nichts von den aktuellen Plänen und dem kritischen Bericht im Spiegel halten, war voraussehbar. Aber haben sie gute Argumente? Der Deutsche Zentralverein bezieht Stellung in einer aktuellen Pressemitteilung:

13.07.2010, OpenPR.de

Gesundheit & Medizin: Der SPIEGEL und die Homöopathie

Pressemitteilung von: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte

Der SPIEGEL behauptet in der Titelgeschichte vom 12.7.2010, dass der Nutzen von Homöopathie nicht belegt sei, und dass es sich um eine Scheintherapie handele.

Wir stellen dazu fest, dass

  • die ganz überwiegende Zahl von Doppelblindstudien zu diesem Thema eine Wirkung der Homöopathie belegt
  • die Metaanalyse von Shang et al diesen Befund nicht widerlegt. Dahinter steckt ein grundsätzlicher Denkfehler: Wenn homöopathische Mittel bei Diarrhoen wirksam sind in einer Doppelblindstudie, wird das nicht dadurch widerlegt, dass das Mittel Arnica bei der Behandlung von Muskelkater bei Marathonläufern statistisch nicht signifikant wirksam ist. Metaanalysen sind dann sinnvoll, wenn Studien mit vergleichbarer Indikation und Methodik verglichen werden. Abgesehen davon hat diese Metaanalyse selbst methodische Fehler; konkret wurde ihr unter anderem vorgeworfen, dass die Auswahlkriterien für Studien im Nachhinein festgelegt wurden, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
  • die Versorgungsforschung zeigt, dass die Homöopathie in der Praxis effektiv und kostengünstig ist. (Charité-Studie, PEK Schweiz)
  • demnach der Vorwurf einer Placebobehandlung nicht haltbar ist.

Dass homöopathische Mittel in ihrer Wirkung deutlich über Placebo hinausgehen, zeigt sich auch bei der Behandlung schwerer, akuter Erkrankungen; wie z. B. Lungenentzündung und eitrige Mandelentzündungen. Homöopathische Ärzte behandeln diese ebenfalls. Im Vergleich zu konventionellen Kollegen haben sie dabei zwischen 0,1 und 1% der Antibiotikaverschreibungen.

Auch homöopathische Ärzte geben Antibiotika, wenn sie kein passendes homöopathisches Mittel finden. Entweder sind also 99% der Antibiotikagaben in der konventionellen Praxis überflüssig – oder wir haben es hier doch mit einem sehr wirksamen „Placebo“ zu tun.

Ihren großen Durchbruch hatte die Homöopathie im 19. Jahrhundert als sich zeigte, dass die Mortalität unter konventioneller Behandlung über 50% lag – unter homöopathischer Behandlung um die 5%. (vgl. www.organon2010.de Menüpunkt: Infektionskrankheiten)

Ausgaben für homöopathische Arzneimittel und homöopathische ambulante Versorgung:

  • Ausgaben für Arzneimittel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 2009: 28 Milliarden Euro (etwa 17 % der Gesamtausgaben der GKV)
  • Ausgaben für homöopathische Arzneimittel im Bereich GKV 2009: 25 Millionen – also etwa 1 Promille (Quelle: BPI Pharma-Daten 2009)
  • Gesamtausgaben für ambulante Versorgung zulasten GKV 2009: 26 Milliarden Euro – (etwa 15 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – Quelle KBV)
  • Ausgaben für homöopathische ambulante Versorgung im Bereich GKV: ca. 7 Millionen Euro/Q  – also etwa 1 Promille (Quelle: Zahlen von GKV-Kassen)

Etwa 140.000 Ärzte sind gegenwärtig in vertragsärztlichen Praxen in Deutschland niedergelassen; etwa 7.000 Ärzte haben eine Zusatzbezeichnung Homöopathie – also etwa 5 Prozent.

Auch wenn über die Nützlichkeit von Homöopathie verschiedene Meinungen existieren, lässt sich das finanzielle Einsparpotenzial offenbar konkret einschätzen und ist nur sehr gering. Falls es überhaupt vorhanden ist, denn wenn stattdessen schulmedizinische Methoden angewendet werden, könnte das deutlich teurer für die Krankenkassen werden – ein Punkt der in der bisherigen Diskussion des Themas offenbar nicht (oder nur selten) zur Sprache kommt.

Bei Apotheke-Adhoc.de wird erläutert, dass es nur noch ein geringes Einsparpotenzial durch das Streichen homöopathischer Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt, weil diese Leistungen 2004 bereits größtenteils aus dem Leistungskatalog gestrichen wurden.

Die im dortigen Artikel genannten GKV-Ausgaben für Homöpathie von 28 Millionen Euro “vor vier Jahren” scheinen jedoch unter den in der obigen Pressemitteilung genannten aktuellen Ausgaben zu liegen. Ebenfalls irritierend sind die Jahres-Angaben im Artikel, denn wenn die Präperate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, warum konnten dann bei Sicht aus 2010 “vor vier Jahren [homöopathische] Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden” und jetzt nicht mehr? Vielleicht haben die “Apotheker” sich nur verwirrend ausgedrückt oder da tatsächlich ein paar Zahlen durcheinander gebracht:

13.07.2010, Apotheke-Adhoc.de

Leistungskatalog GKV: Keine Kosten durch Homöopathie

Die Zahlen des Arzneimittelverordnungsreports aus dem Jahr 2008 lassen kaum Einsparpotenzial vermuten. Nach Angaben des Bundgesundheitsministeriums (BMG) liegt der Anteil an den GKV-Arzneimittelausgaben bei 0,06 Prozent.

Vor vier Jahren sah die Situation anders aus. Weil damals homöopathische, anthroposophische und biochemische Präparate noch zu Lasten der Kassen verordnet werden konnten, lagen die GKV-Ausgaben in diesem Bereich bei 28 Millionen Euro.

Seit die Präparate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, ist eine Verordnung nur noch eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für die Behandlung von Kindern unter zwölf Jahren sowie für Indikationsgebiete, bei denen Homöopathika zum Therapiestandard zählen.

Im Rahmen des Wettbewerbs haben die Kassen jedoch die Möglichkeit, Homöopathie als Leistung anzubieten.

Andreas Mihm sieht in seinem Kommentar in der FAZ einen Placebo-Effekt nicht nur in der Homöopathie, sondern auch in der Politik:

13.07.2010, FAZ.net

Gesundheit: Eine Placebo-Debatte

Viele Menschen schwören auf die heilsame Wirkung von Homöopathie. Schade, dass die sich so schwer belegen lässt. Deshalb verweigert die gesetzliche Krankenversicherung mit gutem Grund in aller Regel die Übernahme der Kosten für mondphasengerecht gerührte und geschüttelte Kügelchen.

Die Kasse soll zahlen, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachweisbar ist. Doch die Deutschen lieben die sanfte Medizin der Homöopathen. Einige Kassen haben sich das Interesse an Naturmedizin zu eigen gemacht und bieten ihren Versicherten – gegen Zuzahlung – eigene Wahltarife oder Versorgungsverträge an, in denen die Erstattung von Homöopathiekosten enthalten ist. Für die Kassen ist das ein Kundenbindungsprogramm, weil Versicherte sonst zur Konkurrenz wechseln würden.

Solche Programme sind so lange in Ordnung, wie sie nicht von anderen Versicherten quersubventioniert werden. Viel einsparen ließe sich mit einem völligen Verbot übrigens nicht. Daher lenkt die Diskussion lediglich ab von den wichtigen gesundheitspolitischen Themen und vermittelt denen, die sie führen, ein gutes Gefühl. Eine echte Placebo-Debatte.

In der Blogosphäre wird momentan ebenfalls kontrovers zum Thema Homöopathie diskutiert und Stellung bezogen, z.B. bei PsychoPhysik.com (“Wer vom Konzept der Homöopathie spricht, muss das Ähnlichkeitsprinzip prüfen und nichts anderes.”) [1] [2] [3] und Denker.net (“unwissenschaftlicher Nonsense und sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung ebensowenig erstattet werden wie Seancen, Pendeln, Fernstreicheln oder Schamanentum”) [4].

Interessant ist auch die umgekehrte Frage in einem Kommentar bei FreieWelt.net: “Warum soll der Anhänger der Homöopathie eine Kasse mitfinanzieren, die mit Kanonen (Antibiotika) auf Spatzen schießt?” [5].

Diabetiker: Kein teures Insulin mehr für Kassenpatienten

15.7.2010

Zur Zeit werden rund 400.000 gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker mit Insulin Glargin behandelt und etwa 100.000 mit Insulin Detemir. Seit heute erhalten Diabetiker mit Typ-2-Diabetes jedoch nur noch in Ausnahmefällen von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die lang wirkenden Insulinanaloga Insulin Glargin und Insulin Detemir.

Dieser im März 2010 getroffene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rechtskräftig. Das Verbot gilt jedoch nur, wenn die Insulinanaloga teurer sind als die Humaninsuline. Krankenkassen können mit den Herstellern der Analoga Verträge aushandeln, die ihren Versicherten die weitere Versorgung sichert.

Hintergrund ist eine negative Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zu Humaninsulin. Demnach dürfen die lang wirkenden Analoga Insulin glargin (Lantus®, Sanofi-Aventis) und Insulin detemir (Levemir®, Novo Nordisk) nur noch Typ-2-Diabetikern verordnet werden, die gegen intermediär wirkende Humaninsuline allergisch sind.

Insulin glargin darf außerdem weiterhin Patienten verordnet werden, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und individueller Anpassung des Ausmaßes der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. [Quelle: Pharmazeutische Zeitung]

Im Vorfeld hatten die Hersteller den Kassen Verträge angeboten, mit denen sie die Kostenneutralität garantieren und die Verordnungsfähigkeit sichern wollten. Doch noch längst nicht alle Kassen haben solche Verträge abgeschlossen.

Die Krankenkassen, die Mehrwert- oder Versorgungswahlverträge abgeschlossen haben, werden auf den Internetseiten von Sanofi Aventis (www.sanofi-aventis.de) und Novo Nordisk (www.novonordisk.de) veröfffentlicht. [Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung]

GKV Beitrag und Zusatzbeitrag werden wieder erhöht

6.7.2010

Presseschau: Meldungen und Kommentare zur aktuell beschlossenen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und Zusatzbeiträge

Spiegel Online erinnert an das gleiche Spiel bei der vorherigen WM und warnt vor 20% Krankenkassenbeitrag bis 2010:

Der Zeitpunkt für die schlechte Nachricht war geschickt gewählt. Gerade erst hatte die Fußball-Nationalmannschaft im WM-Viertelfinale Argentinien besiegt. Und die meisten Bundesbürger fieberten bereits dem Halbfinale gegen Italien entgegen. Die Regierung nutzte die Gunst der Stunde, um eine saftige Beitragserhöhung bei der Krankenversicherung zu beschließen.

So geschah es Anfang Juli 2006, zu Zeiten der Großen Koalition.

Im WM-Sommer 2010 verläuft das Reform-Schauspiel nach dem gleichen Muster. Mit zwei kleinen Unterschieden: Statt Schwarz-Rot regiert inzwischen Schwarz-Gelb. Und die Nachricht einer massiven Beitragserhöhung wurde nicht zwischen Halb- und Viertelfinale publik, sondern einen Tag vor der Neuauflage des WM-Viertelfinals von 2006.

Nach acht Monaten ist FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) nun da angekommen, wo seine Vorgängerin Ulla Schmidt (SPD) nach acht Jahren aufgehört hat.

Bis 2020 könnte sich der Fehlbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar auf 45 Milliarden Euro erhöhen. Um diese Summe zusammenzukratzen, müsste etwa der allgemeine Beitragssatz im gleichen Zeitraum um 4,5 Prozentpunkte auf 20 Prozent steigen. Oder der Zusatzbeitrag entsprechend ausgeweitet werden. So oder so läge der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung dann schlimmstenfalls bei rund 20 Prozent. Also etwa auf dem Niveau, auf dem sich bereits der Beitragssatz zur Rentenversicherung befindet.

Im Donaukurier wird ergänzt, dass die 2% Zusatzbeitrag nur ein Zwischenschritt zu weiteren Erhöhungen sind:

Die Koalition will neben der Beitragserhöhung auch den Spielraum der Kassen bei den Zusatzbeiträgen erweitern. Zusatzbeiträge können die Kassen von ihren Versicherten erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Es wird erwogen, die bisherige Begrenzung der Zusatzbeiträge auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens auf zwei Prozent hochzusetzen. FDP-Generalsekretär Christian Lindner widersprach einem Bericht der “Berliner Zeitung”, dem zufolge die Liberalen die Obergrenze komplett aufheben wollten. Allerdings sollen die Kassen nach dem Willen der FDP auch höhere Zuschläge als die zwei Prozent erheben können

Der Tagesspiegel erinnert an Wahlversprechen und kündigt für kommendes Jahr Sozialabgaben von über 40% an:

Im Herbst 2009, zu Beginn der Wahlperiode, verkündeten CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag noch vollmundig: „Wir werden dafür sorgen, dass sich Arbeit lohnt, dass den Bürgern mehr Netto vom Bruttoeinkommen bleibt.“ Ein dreiviertel Jahr später haben die Koalitionspartner angesichts der desaströsen Haushaltslage nicht nur das Versprechen kassiert, die Steuern zu senken. Sie planen nun auch eine deutliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im Jahr 2011. Gleichzeitig steigt der Arbeitslosenbeitrag leicht an. Mit der Folge, dass Arbeitnehmern dann „weniger Netto vom Brutto“ bleiben wird.

Durch die Beitragserhöhungen steigen die Sozialabgaben 2011 auf mehr als 40 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen für Rente, Pflege, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ab 2011 Abgaben von 40,35 Prozent. Bei Kinderlosen summiert sich dies sogar auf 40,6 Prozent, da sie einen Sonderbeitrag für die Pflege zahlen. Vorsorglich haben Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie „die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten“ unter 40 Prozent halten wollen. Rechnet man den Sonderbeitrag der Arbeitnehmer in der Krankenversicherung von 0,9 Prozent raus, dann landet man bei Sozialabgaben von 39,45 Prozent – und damit unter der Zielmarke.

In der Rheinischen Post Online wird in Aussicht gestellt, dass Arbeitnehmern gekündigt wird, wenn sie die Beitragssteigerungen nicht ohne die Arbeitgeber finanzieren:

Der Vize-Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), hat die von der Regierung geplante Anhebung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung scharf kritisiert. “Eine Erhöhung der Lohnnebenkosten ist ein tödliches Spiel für Arbeitsplätze in Deutschland, das muss jeder wissen”, sagte Fuchs

[Hinweis: Der Politiker Michael Fuchs (CDU) und der Redakteur Michael Fuchs (Beste Private Krankenversicherung Nachrichten) sind zwei verschiedene Personen.]

Das Handelsblatt weiß zu berichten, dass sich über die Beschlüsse nur die Krankenkassen freuen:

Viele murren nun – nur eine Gruppe ist zufrieden.

Voraussichtlich zum 1. Januar will die Bundesregierung den allgemeinen Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte anheben. Der Arbeitnehmerbeitrag steigt dadurch von 7,9 auf 8,2 Prozent, der Arbeitgeberbeitrag von sieben auf 7,3 Prozent des Bruttolohns.

Für die Wirtschaft bedeutet dies Mehrbelastungen von fast drei Mrd. Euro bei den Lohnzusatzkosten. Die Rentenversicherung – de facto Arbeitgeber der Rentner – wird um eine halbe Mrd. Euro zusätzlich belastet. Ähnliches gilt für die Bundesagentur für Arbeit, die für Bezieher von Arbeitslosengeld den Krankenkassenbeitrag zahlen muss.

Die Hauptlast des für 2011 erwarteten Defizits in der gesetzlichen Krankenversicherung von elf Mrd. Euro müssen aber die 50 Millionen Beitragszahler tragen.

Nur die Kassen fanden Worte des Lobs. “Es ist gut für Versicherte und Beitragszahler, dass die Regierung jetzt endlich Kalkulationssicherheit schafft, auch wenn sich niemand über höhere Belastungen freut”, sagte AOK-Vize, Jürgen Graalmann dem Handelsblatt.

Bei Evangelisch.de wird darauf hingewiesen, dass durch die Beitragserhöhung Rentner zukünftig weniger Geld zur Verfügung haben werden:

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, wies auf den drohenden Kaufkraftverlust für Ruheständler durch steigende Beitragssätze hin. “Höhere Kassenbeiträge sind schmerzhaft für die Rentner. Dadurch wird die Renten-Nullrunde zur Minusrunde“, sagte sie der “Bild”-Zeitung (Samstagsausgabe).

Peter Stuckhard von der Neuen Westfälischen Zeitung kommentiert:

“Was jetzt diskutiert wird, ist also nichts anderes als die Umsetzung des Gesundheitsfonds, den sich die große Koalition ausgedacht hatte: Die Arbeitgeber zahlen 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer ebenfalls 7,3 Prozent plus 0,9 Prozent Zusatzbeitrag, der am 1. Juli 2005 unter scham- und völlig skrupelloser Täuschung der Beitragszahler im Gesetz zur Finanzierung von Zahnersatz eingeführt wurde. Natürlich dient er längst der allgemeinen Finanzierung der Krankenkassen.

Der Fonds enthält noch eine weitere gesetzlich fixierte Automatik, von der man nur selten hört: Wenn er die Ausgaben der Krankenkassen zwei Jahre hintereinander zu weniger als 95 Prozent abdeckt, muss die Bundesregierung den Beitragssatz erhöhen. Sollten die Pläne verwirklicht werden, sind sie die exakte Weiterführung der Politik der großen Koalition. Und wieder heißt es : armer Minister Rösler! All das Gehampel könnte sich die Regierung sparen: Weg mit dem Fonds, weg mit dubiosen Zusatzbeiträgen, zurück zur Beitragsautonomie der Krankenkassen und damit zur Abstimmung ihrer Kunden mit den Füßen.”

Bei n-tv wird dazu die Frage beantwortet…

Können Versicherte bei einer Beitragserhöhung die Kasse wechseln?

Mit der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes, was per Rechtsordnung geschieht, besteht Verbraucherschützern zufolge kein Sonderkündigungsrecht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Eine uneingeschränkter Wechsel ist nach 18-monatiger Mitgliedschaft in der bisherigen Kasse möglich. Diese Bindungsfrist entfällt, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Dann haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: Für Versicherte mit einem freiwilligen Wahltarif etwa mit Selbstbehalt gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Sie bleiben drei Jahre gebunden.

Sieter Sattler, Frankfurter Neue Presse, hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben und kommentiert:

Abgesehen davon, dass die Anhebung der Kassenbeiträge fantasielos wäre, geschehe sie möglicherweise auch noch ohne wirkliche Not. Zuletzt hatte es immer geheißen, dass es im nächsten Jahr ein 11-Milliarden-Finanzloch bei den Kassen geben würde. Doch da war man noch von einer anhaltenden Wirtschaftskrise ausgegangen, die aber Fachminister Brüderle (FDP) jetzt für beendet erklärt hat. Der Finanzexperte des Instituts für Weltwirtschaft, Alfred Boss, geht davon aus, dass angesichts der sich neu abzeichnenden positiven Entwicklung von Konjunktur und Arbeitsmarkt das Defizit von Kassen und Gesundheitsfonds viel geringer ausfällt als bisher errechnet. Er glaubt, dass «nur» 3,4 Milliarden Euro fehlen werden. Das wären 2,1 Milliarden Euro mehr als dieses Jahr – die allein mit den etwa in dieser Höhe geplanten Einsparungen bei den Arzneimittelpreisen auszugleichen wären.

Die Koalition sollte noch einmal ernsthaft prüfen, ob die zusätzlichen Belastungen den Beitragszahlern nicht doch erspart werden können. Ansonsten müsste man fragen, ob die FDP politisch und inhaltlich jetzt endgültig abtauchen wolle. Dass man ihr vorwarf, sich nur um Steuer- und Beitragssenkung und nichts anderes zu kümmern, heißt noch lange nicht, dass sie ihr Kernthema völlig vergessen sollte. Was bliebe ansonsten noch von der FDP übrig – und vom Bruttoeinkommen der Steuerzahler?

Der Kommentar von Peter Mücke, NDR, ARD-Hauptstadtstudio, bei Tagesschau.de sieht die Beitragserhöhungen als notwendig um Zeit zu gewinnen, in der die Politiker sich etwas sinnvolles ausdenken können:

Ein Eingeständnis des Scheiterns
Warum nicht gleich so?
… Schwarz-Gelb muss die Beiträge erhöhen
Damit wird letztlich nur ein Teil des zweiten Konjunkturpaketes zurückgenommen.
Die Entscheidung ist nicht die Lösung für die Finanz- und Strukturprobleme im Gesundheitssystem. Aber derzeit der einzige Ausweg aus der völlig verfahrenen Situation. Die Koalitionspartner hatten sich mit ihren Forderungen eingemauert. Jetzt haben sie die Zeit abzurüsten, um dann in Ruhe noch einmal von vorne anzufangen mit einer schwarz-gelben Gesundheitspolitik.

Im Greenpeace Magazin äußert sich Stefan Müller (CDU) ähnlich:

Die Koalitionspläne für höhere Kassenbeiträge können aus Sicht des CSU-Politikers Stefan Müller die Finanzprobleme im Gesundheitssystem nicht dauerhaft lösen. «Die Reform löst vor allem kurzfristige Probleme»

Der CSU-Politiker forderte die Koalition auf, die Zweifel der Bürger an der Koalition als Warnsignal aufzufassen. «Die Umfragen zeigen eine Verunsicherung der Bürger. Das muss man ernst nehmen. Da haben wir auch unseren Beitrag zu geleistet. Deshalb müssen wir bei der Gesundheits- und der Energiepolitik im Herbst zu Entscheidungen kommen. Den Beweis müssen wir antreten», sagte Müller.

Und Jörn Boewe stellt bei JungeWelt.de fest, dass die aktuelle Entwicklung gewollt ist:

Systematisch ruiniert
Die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen schreitet voran – man kann sagen: nach Plan.
Spätestens im nächsten Jahr wird der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wohl nicht mehr die Ausnahme, sondern der Normalfall sein.

Damit sind dann zwar die Fi­nanzprobleme im Gesundheitswesen nicht gelöst. Aber das traditionelle System der paritätischen Finanzierung der Sozialkassen – »Arbeitnehmer« und »Arbeitgeber« zahlen jeweils die Hälfte –wird ein paar Grad weiter in die Schieflage rutschen. Für die abhängig Beschäftigten ist das alles andere als erfreulich. Aber fürs Unternehmerlager schlechthin und insbesondere die private Versicherungswirtschaft ist es ein weiterer Schritt in die bewährte Richtung. Wer das für Verschwörungstheorie hält, sollte einen Blick in die einschlägigen Strategiepapiere der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände werfen. Oder einen Vortrag von, sagen wir, Friedrich Merz, über private Vorsorge mit Renditechancen besuchen.

Das chronische Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nicht überraschend und ist offenkundig auch politisch gewollt. Wie der Sozialverband Deutschland berechnete, würde es das Budget der Kassen um zehn Milliarden Euro entlasten, wenn die Bundesregierung »versicherungsfremde Leistungen« (wie etwa die beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder) aus Steuermitteln finanzieren würde. Die Studie wurde bereits vor zwei Jahren vorgelegt.

Wolfgang S. Rettich nennt in seinem Blog die Ursache der Problems:

Das Bruttoinlandsprodukt der BRD stieg von 2000 mit 2.062,5 Milliarden Euro auf 2.492,0 Milliarden Euro in 2008. Das ist eine Steigerung von ca. 20,82 %. Die Einnahmen aller Gesetzlichen Krankenkassen betrugen in 2000 ca. 133,8 Milliarden Euro und in 2008 ca. 161,7 Milliarden Euro. Auch hier eine Steigerung um ca. 20,85 %. Die gleiche Steigerung ist auch bei den Ausgaben aller GKV zu betrachten.

Betrachten wir uns noch die Entwicklung der Löhne zwischen 2000 und 2008. Wie allgemein bekannt ist, werden Krankenkassenbeiträge von ArbeitnehmerInnen gezahlt und das – wie oben dargestellt – prozentual von ihren Arbeitseinkünften.

In 2000 betrug das Arbeitnehmerentgelt aller Beschäftigten in der BRD rund 1.100,1 Milliarden Euro brutto. Dies steig bis 2008 auf 1.225,8 Milliarden Euro brutto. Demnach stieg das Arbeitnehmerentgelt zwischen 2000 und 2008 nur um ca. 12.72 %.

Wenn nun aber die Einnahmen der GKV über die Einkünfte der Erwerbstätigen erzielt werden und die Einnahmen um 20,85 % gestiegen sind und die Einkünfte der Erwerbstätigen nur um 12,72 % gestiegen sind, muss der Beitragssatz erhöht werden.

Fazit: Die Berechnungsgrundlage hat in den letzen Jahren nicht mit dem Wirtschaftswachstum schritt gehalten. Die Löhne sind nicht so gestiegen wie sie hätten steigen müssen!

PKV Tarif Wechsel Urteil: Zuschlag unzulässig

27.6.2010

Wenn Kunden einer privaten Krankenversicherung in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters wechseln, in dem die Leistungen nicht höher oder  umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, darf das Versicherungsunternehmen keinen Zuschlag für neu hinzugekommene Risiken kassieren.

Versicherte brauchen bei so einem Wechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmen also keine neuen Risikozuschläge in Kauf nehmen.

Mit seinem Urteil (Az: 8 C 42.09) gab nun das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Streit mit der Allianz Private Krankenversicherungs-AG recht.

Dadurch wird jetzt ein Trick unterbunden, mit dem Versicherer günstige Angebote für Neukunden auf den Markt bringen, indem die Tarife in kurzen Zeitabständen leicht verändert und neu kalkuliert werden.

Vom Versicherungsvertragsgesetz sind nämlich Zuschläge beim Tarifwechsel innerhalb eines Anbieters verboten. Strittig war nur, ob die Versicherer dieses durch die eine Änderung und Neukalkulation des Angebots umgehen dürfen.

Die Allianz Versicherung hatte mit ihrem seit 2007 verkauften Aktimed Tarif besonders gesunden Versicherten ein Angebot mit sehr niedrigen Monatsbeiträgen gemacht. Die Schwelle für krankheitsbedingte Risikozuschläge war dabei jedoch niedriger als zuvor.

Für den Wechsel ihrer Bestandskunden von einem anderen in den Aktimed Tarif erhob das Unternehmen einen „Tarifstrukturzuschlag“ von 20 Prozent – mit der Begründung, der neue Tarif sei völlig anders kalkuliert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte den von ihr als rechtswidrig eingestuften Zuschlag und gegen das Verbot zog die Allianz vor Gericht.

Der Zuschlag „verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht“, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Für die Einstufung im neuen Tarif sei allein der Gesundheitszustand maßgeblich, der beim ersten Beitritt zu einem Tarif des Versicherers festgestellt worden sei.

Durch das Urteil ergeben sich für Privatversicherte neue Möglichkeiten, die Beiträge für ihre Krankenversicherung deutlich zu senken. Denn bisher waren besonders günstigste, neu aufgelegte Tarife für Versicherte mit Gesundheitsproblemen kaum zugänglich. Manche alte Tarife wurden nicht mehr verkauft und “vergreisten” bei stark steigenden Beiträgen.

Jetzt können aber auch bisherige Kunden mit hinzugekommen Gesundheitsproblemen von neuen Tarifen ihres Versicherers profitieren, die sich bisher ausschließlich an gesunde Neukunden richteten. Die Einsparmöglichkeiten können erheblich sein und mehrere hundert monatlich Euro betragen.

Experten raten dazu, die neuen Wechselmöglichkeiten innerhalb der bisherigen PKV zu prüfen, dabei aber nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch die Leistungen der neuen Tarife gründlich zu vergleichen.

Quellen: Ärzteblatt, Stiftung Warentest, Handelsblatt

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

Tarifstrukturzuschlag bei Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (23.6.2010) entschieden, dass Versicherer der privaten Krankenversicherung nicht berechtigt sind, von ihren Versicherungsnehmern bei deren Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie zu erheben.

Die Klägerin, ein privates Krankenversicherungsunternehmen, bietet seit März 2007 neue Krankenversicherungstarife an. Im Gegensatz zu den bisher bestehenden Tarifen sehen die neu aufgelegten Tarife eine niedrigere Grundprämie für sogenannte “beste Risiken” mit einem korrespondierend ausgeweiteten Bereich von individuellen Risikozuschlägen vor. Von Versicherungsnehmern, die vom bestehenden Tarif in den neuen Tarif wechseln wollen, verlangt die Klägerin einen Tarifstrukturzuschlag. Er entspricht nach ihren Angaben einem pauschalen Risikozuschlag, der die unterschiedliche Bemessung der Grundprämie im alten und neuen Tarif ausgleichen soll.

Die BaFin verpflichtete die Klägerin, Anträge ihrer Versicherungsnehmer auf Wechsel aus Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz in die neuen Tarife ohne Erhebung eines Tarifstrukturzuschlages anzunehmen, soweit bei Vertragsbeginn keinerlei Vorerkrankungen, Beschwerden oder sonstige gefahrerhöhende Umstände dokumentiert wurden, die nach den Annahmegrundsätzen für die neuen Tarife zu einem Risikozuschlag führen. Die hiergegen erhobene Klage der Klägerin hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Erfolg.

Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung bei Tarifwechsel verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig.

- BVerwG 8 C 42.09

Krankenkasse bezahlt nicht mehr für Diabetes Medikamente

19.6.2010

Kassenpatienten mit Diabetes müssen in Deutschland künftig auf zwei jahrelang verschriebene Wirkstoffe verzichten. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezahlen die Krankenkassen künftig keine Behandlung mehr mit den Wirkstoffen Glitazon oder Glinid.

Glinide und Glitazone sind Medikamente gegen Typ-2-Diabetes. Der Nutzen von Gliniden sei nicht belegt worden, erklärte der G-BA. Eine Ausnahme bestehe für Diabetiker mit schweren Nierenfunktionsstörungen, für die der Wirkstoff weiter verschrieben werden könne.

Bei den Glitazonen sei der mögliche Schaden – etwa durch Herzprobleme und Knochenbrüche als Folge der Behandlung – größer als der Nutzen für die Patienten. Zudem gebe es andere Präparate, die keine derartigen Nebenwirkungen und Langzeitrisiken haben.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt aber noch nicht sofort in Kraft. Patienten und Ärzte sollen ausreichend Zeit bekommen, ihre Therapien umzustellen. Der G-BA ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören sollen.

Quelle: Tagesschau.de

Mehrere Krankenkassen stehen vor der Insolvenz

15.6.2010

Nach Angaben der Financial Times Deutschland haben mehrere Krankenkassen eine drohende Insolvenz angezeigt. Dabei soll es sich um die City BKK, die BKK Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln, handeln. Pleitegerüchte um große Krankenkassen wie beispielsweise die DAK wurden dementiert.

Eine Sanierung der Kassen aus sich selbst heraus scheint aussichtslos. Eine Erhebung bzw. Anhebung der Zusatzbeiträge könnte die Kassen finanziel sanieren, würde aber, wie die Vergangenheit gezeigt hat zu massenhaften Austritten, führen. Die DAK beispielsweise verlor aufgrund einer Beitragserhöhung fast 150.000 Kunden.

Das Bundesversicherungsamt fürchtet nun angesichts des für 2011 drohenden Defizits von elf Milliarden Euro finanzielle Engpässe bei weiteren gesetzlichen Krankenkassen. Eine Schließung der City BKK hätte für die anderen Kassen ein weiteres Finanzloch zur Folge. Eine Insolvenz muss von den anderen gesetzlichen Krankenkassen im selben System aufgefangen werden.

Konrad Ehing Vorstandsvorsitzender des BKK-Landesverbands Baden-Württemberg sagte dem „Spiegel“, er rechne bei einer Schließung der City BKK mit Kosten von 150 Millionen Euro. Das würde für die großen BKKs eine Mehrbelastung von rund 15 Millionen Euro bedeuten.

Am Donnerstag treffen sich die Kassenvertreter, um über einen Rettungsversuch für die City BKK zu sprechen. Dazu müssten sie gemeinsam 50 Millionen Euro aufbringen. Da unter den gut 200.000 Versicherten viele negative Risiken versichert sind, hatte sich bislang keine andere Kasse zu einer Fusion bereit gezeigt.

Quellen: www.ftd.de, www.welt.de, www.spiegel.de, www.besteprivatekrankenversicherung.com

Erste gesetzliche Krankenkassen sind zahlungsunfähig

15.6.2010

Während die Bundesregierung keine Lösung für die finanziellen Probleme im Gesundheitswesen findet, droht mehreren Krankenkassen der Bankrott. Steht vielleicht sogar die gesamte Branche vor einer Pleitewelle?

Noch im März 2010 wurden von der City BKK Gerüchte über Zahlungsprobleme dementiert und Erfolgsmeldungen verbreitet. Das Management verkündete, das Unternehmen würde sich auf  Wachstumskurs befinden und habe im ersten Quartal mehr als 1500 neue Versicherte werben können.

Zwar erhebt die Betriebskrankenkasse seit dem 1. April einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat, ist damit allerdings nicht allein. So dürfte die Zahlungsunfähigkeit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung relativ überraschend für die Versicherten kommen.

Nachdem vor wenigen Tagen bereits darüber berichtet wurde, dass die DAK vor der Pleite stehe, wurde dieses jetzt für die City BKK bittere Realität. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Samstag, dass die City BKK gemeinsam mit einer weiteren Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt ihre drohende Insolvenz gemeldet habe.

Damit ist seit Einführung des Gesundheitsfonds die erste gesetzliche Krankenversicherung pleite und steht vor der Zerschlagung.

Die insolvente Krankenkasse

Die City BKK hat 500 Mitarbeiter und entstand 2004 bei einer Fusion der Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) und der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin (BKK Berlin). Anfang 2005 schloss sie sich dann mit den Betriebskrankenkassen BeneVita BKK und BKK Bauknecht zusammen.

Mehr als die Hälfte der bundesweit 207.000 Versicherten der City BKK sind älter als 60 Jahre. Während durchschnittlich nur rund sieben Prozent der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse unter mehreren Krankheiten leiden, sind es bei der jetzt insolventen Kasse 16 Prozent.

Da der hohe Anteil an alten und kranken Menschen besonders hohe Behandlungskosten mit sich bringt, ist offenbar keine andere Krankenkasse zur Fusion mit der City BKK bereit.

Laut Spiegel Online hat die City BKK seit 2009 circa 50 Millionen Euro Schulden angesammelt. Der Vorsitzende des baden-württembergischen BKK-Landesverbands, Konrad Ehing, rechnet damit, dass ihre Schließung rund 150 Millionen Euro kosten würde.

Diese hätten die anderen BKK zu tragen, was weitere Pleiten bedeuten könnte. Können sie die finanzielle Last alleine nicht schultern, übernehmen alle anderen gesetzlichen Versicherungen über den GKV-Spitzenverband die entstehenden Kosten.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sehen das Amt und das zuständige Bundesgesundheitsministerium kaum Chancen, die City BKK zu erhalten. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, dass sich Kunden angeschlagener Krankenversicherungen im Insolvenzfall keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen, denn „die Kunden können innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen wechseln, wohin sie wollen.“

Krisentreffen am Donnerstag

Wegen der drohenden Pleite der City BKK findet am Donnerstag ein Krisentreffen des BKK-Bundesverbands statt.

„Aufgrund der bestehenden Strukturschwäche hat die City BKK keine stabile Zukunftsprognose, deshalb ist eine Änderung zwingend. Dabei kann auch die Kassenschließung ein Mittel der Wahl sein“, erklärte Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK-Bundesverbandes. Ob eine Schließung notwendig sei, würde aber erst nach der Anhörung der Beteiligten im August 2010 entschieden werden können.

Das BKK-System sei aufgrund einer positiven Vermögenssituation aus eigener Kraft in der Lage, die finanziellen Probleme der City BKK dauerhaft zu lösen, sagte Kaltenbach. Natürlich sei eine derartige Veränderung für 128 beteiligte Betriebskrankenkassen und sieben Landesverbände eine komplexe und schwierige Aufgabe.

„Deshalb haben wir für den Donnerstag eingeladen, denn für solide und nachhaltige Lösungen ist eine breite Zustimmung der Mitglieder erforderlich. Eine zusätzliche Belastung von rund 100 Millionen Euro für die kassenarteninterne Hilfe ist für die Betriebskrankenkassen schmerzhaft. Es müssen Entscheidungen fallen, die überlagert sind vom Schatten eines unterfinanzierten Gesundheitsfonds und der bislang ungewissen Zukunft der Finanzierung der GKV im nächsten Jahr. Gleichwohl bin ich optimistisch, dass wir eine gemeinsame Lösung finden, die das System robust abfedert.“

Insolvenz bereits beschlossen?

Nach Informationen des Magazins „Spiegel“ haben sich das Aufsichtsamt und das zuständige Gesundheitsministerium bereits auf das Aus für die City BKK geeinigt. In dem Bericht heißt es, dass die Krankenkasse zum 1. September dieses Jahres solleendgültig geschlossen solle.

Kürzlich trafen sich der Geschäftsführer des BKK Bundesverbands, Heinz Kaltenbach, BVA-Präsident Maximilian Gassner und Abteilungsleiter Ulrich Orlowski aus dem Bundesgesundheitsministerium mit dem Insolvenzberater Arndt Geiwitz, um über das Schicksal der maroden Krankenkasse zu beraten. Kaltenbach schrieb nach der Sitzung eine E-Mail, in der er die Ergebnisse des Treffens zusammenfasste:

„Dr. Gassner drängt in Abstimmung mit Herrn Dr. Orlowski (BMG) auf eine Kassenschließung der City BKK zum 1. 9. 2010“, heißt es dort Berichten zufolge. „Eine geordnete und vorbereitete Schließung wird für erforderlich gehalten.“ Große Spielräume würde es nicht mehr geben: „Das Amt wird diese Kassenschließung kompromisslos durchziehen.“

Bis Mitte Juli muss nun das Ministerium entscheiden, ob die Krankenkasse aufgegeben wird. Das würde vorraussichtlich große Hoffnungen erschüttern, die in den 2009 eingeführten Gesundheitsfonds gesetzt wurden. Dieser soll die gesetzlichen Krankenkassen angesichts der schnell steigenden Gesundheitskosten vor einer Zahlungsunfähigkeit bewahren – nun aber tritt erstmals seit der Gründung des Fonds das Gegenteil ein.

Pleitewelle der Krankenkassen?

Aus Sicht von Experten ist die Situation der City BKK ein Alarmsignal für die immer schwierigere Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen insgesamt. Dem „Spiegel“ zufolge hat neben der City BKK auch die BKK Heilberufe Finanzprobleme gemeldet. Es handelt sich also bei der Schieflage der City BKK offenbar nicht um den einzigen Krisenfall in der Branche.

Auch dass erst vor wenigen Tagen die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Berichte über eine drohende Insolvenz dementieren musste, zeigt, wie angespannt die Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen ist. Der Kassenriese DAK hat knapp fünf Millionen Versicherten und steht trotz regelmäßiger Dementis seit Monaten im Verdacht, Liquiditätsprobleme zu haben. „Wenn die Regierung nicht nachjustiert“, warnt der Stuttgarter AOK-Vorstand Christopher Hermann, „kommt der große Crash.“

Nun herrscht Panik in der Branche, Kassenmanager und Gesundheitspolitiker fürchten den Beginn einer Pleitewelle. Es droht eine finanzielle Kettenreaktion und der Verband der Ersatzkassen arbeitet an einem Frühwarnsystem, das drohende Insolvenzen schon im Vorfeld erkennen soll.

Die Entwicklung bei der Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren zeigt ein deutliches Bild: 1994 gab es laut dem Spitzenverbandes GKV in Deutschland 1152 gesetzliche Krankenkassen, mittlerweile sind es nur noch 169.

Domino-Effekt droht

Während Union und FDP am kommenden Wochenende auf einer Klausursitzung neue Sparmöglichkeiten ausloten wollen, geht es für immer mehr Krankenkassen ums blanke Überleben, auch weil die Kosten einer Insolvenz der City BKK von allen Mitgliedskassen des Bundesverbands aufgebracht werden müssten.

„Wir haben etwa zehn Millionen Mitglieder“, rechnet Ehing vor, „das heißt, dass jeder BKK-Versicherte mit etwa 15 Euro zur Kasse gebeten würde.“ Diese Ausgaben müssen die Kassen aber von ihren laufenden Mitteln abzweigen.

Für große Kassen wie die Deutsche BKK würden sofort zusätzliche Beträge in Höhe von über 15 Millionen Euro fällig, für die BKK Gesundheit mehr als 20 Millionen Euro. Das sind Summen, die diese Kassen selbst in eine Schieflage bringen könnten. Ehing befürchtet deshalb, dass von der Schließung der City BKK ein Domino-Effekt ausgehen könnte.

Quellen: Finanzen.de, Tagesspiegel.de, Deutsche-Apotheker-Zeitung.de, Welt.de, Spiegel.de

Presseschau: 5 Euro Praxisgebühr pro Arztbesuch?

12.6.2010

Die von Kassenpatienten seit 2004 zu zahlende Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal ist unbeliebt und umstritten. Seit Jahren gibt es Vorschläge, sie abzuschaffen oder zu reformieren. Zur Zeit wird wieder verstärkt ihre Erhöhung auf 5 Euro pro Arztbesuch vorgeschlagen. Eine Auswahl von Zitaten zu diesem Thema:

05.05.2006, bild.de:

Die “Welt” berichtet: Erwägungen in der Koalition
5 Euro Praxisgebühr pro Arztbesuch?

Nach Informationen der “Welt” soll es in der Regierung Überlegungen für eine Reform der Praxisgebühr geben. Patienten sollen demnach künftig für jeden Arztbesuch fünf Euro statt der bisherigen zehn Euro pro Quartal zahlen, schreibt die “Welt” unter Berufung auf Koalitionskreise. Damit soll eine drohende Steigerung des Beitragssatzes bei den gesetzlichen Krankenkassen abgewendet werden.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) reagierte mit Unverständnis auf Warnungen der Kassen vor deutlich höheren Beitragssätzen im kommenden Jahr. Zöller zur “Berliner Zeitung”: “Das ist ins Blaue hinein gedroht. Da die Gesundheitsreform noch nicht beschlossen ist, haben die Kassen noch gar keine Grundlagen für ihre Berechnungen.”

Käme eine Neuregelung der Praxisgebühr, könnten die gesetzlichen Kassen schätzungsweise eine Milliarde Euro zusätzlich einnehmen. Im Jahr 2005 brachte die Praxisgebühr (bisher 10 Euro pro Quartal) Einnahmen von 1,6 Milliarden Euro. Für 2007 befürchten die gesetzlichen Krankenkassen hingegen ein Defizit von mindestens fünf Milliarden Euro.

21.01.2010, bild.de:

Experten schlagen Alarm
5 Euro Eintrittsgebühr für jeden Arztbesuch?

Gesundheitsökonom Thomas Drabinski, Institut für Mikrodaten-Analyse: “Die Praxisgebühr ist gescheitert. Sie hat keine abschreckende Wirkung. Überflüssige Arztbesuche konnten nicht wie erhofft begrenzt werden.” Die Gebühr müsse abgeschafft werden!

Stattdessen solle es eine reduzierte Gebühr je Arztkontakt (2,50 bis fünf Euro) oder eine Zuzahlung je nach Höhe der Behandlungskosten geben.

04.06.2010, n-tv.de:

Opposition spottet – CSU wettert
Rösler muss nachsitzen

Für 2011 zeichnet sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Defizit von elf Milliarden Euro ab.

Die “Bild”-Zeitung berichtete über eine Forderung aus der CSU, künftig die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch zu erheben. Rösler sagte dazu, dies sei nicht Gegenstand der Gespräche gewesen.

Auch die Arbeitgeber sprachen sich in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” für 5 Euro Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch aus. Derzeit beträgt die Gebühr 10 Euro im Quartal.

04.06.2010, focus.de:

Praxisgebühr
Arbeitgeber für fünf Euro pro Arztbesuch

Mit einer höheren Praxisgebühr für die Patienten wollen die Arbeitgeber das Milliardenloch der Krankenkassen stopfen. “Die Praxisgebühr sollte bei jedem Arztbesuch erhoben werden, könnte im Gegenzug aber auf fünf Euro sinken”, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände der “Frankfurter Allgemeine Zeitung” von Samstag.

Von der veränderten Zuzahlung versprechen sich die Arbeitgeber auch eine bessere Steuerung der Patienten. Die Deutschen gehen nach Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zu 18-mal im Jahr zum Arzt, so oft wie in keinem anderen Land Europas.

Zuvor hatte der CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer einen Bericht der “Bild”-Zeitung dementiert, wonach er koalitionsintern vorgeschlagen habe, dass Versicherte künftig bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr zahlen müssen. Eine Summe war in dem Bericht nicht genannt worden.

04.06.2010, welt.de:

Haushaltssanierung
CSU erwägt Praxisgebühr für jeden Arztbesuch

Sparvorschlag aus der CSU: Die Gesundheitsexperten der Partei plädieren dafür, die Praxisgebühr künftig bei jedem Arztbesuch zu erheben.

Im Streit um die Finanzierung der Gesundheitskosten will die CSU offenbar die Praxisgebühr reformieren. Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, sollen gesetzlich Versicherte künftig bei jedem Arztbesuch eine Gebühr bezahlen. Einen entsprechenden Vorschlag habe CSU-Gesundheitsexperte Johannes Singhammer bei einem Treffen der Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen unterbreitet, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung.

05.06.2010,  hummel-hummel.blog.de:

Arbeitgeber für fünf Euro Praxisgebühr für jeden Arztbesuch

Am liebsten wäre denen: man geht gar nicht zum Arzt, arbeitet bis zum Umfallen, und dass man jeden, der krank wird, gleich feuern kann.