
Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von
für alle Antragsarten. Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Ist dieses nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren. |
