
| Patienten können als zusätzliche Leistungen bei stationärer Unterbringung im Krankenhaus sogenannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierbei muss zwischen ärztlichen Wahlleistungen - wie privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt - und nichtärztlichen Wahlleistungen - wie Einbettzimmer oder Mehrbettzimmer, Sanitärzelle, Telefon oder Bereitstellung eines Fernsehgerätes - unterschieden werden. |
