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Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Grenze bis zu der ein Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegt. Liegt das jährliche Einkommen eines Arbeitnehmers oberhalb dieser Grenze, hat er die Möglichkeit in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Im Jahr 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 50.850,- € (monatl. 4.237,50 €) |
