
| Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer (VN) geschlossen. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Im Gegensatz zur Versicherten Person (VP) hat der Versicherungsnehmer Rechte und Pflichten gegenüber dem Versicherer, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Der Versicherungsnehmer ist in der Beitragspflicht. |
