
| Die Schweigepflicht-Entbindungsklausel ist Bestandteil des Versicherungsantrags in der privaten Krankenversicherung. Durch diese Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, hat der Versicherer die Möglichkeit, im Leistungsfall den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers oder Vorerkrankungen im Rahmen der Risikoprüfung zu erfragen. Im Todesfall oder bei Suizidverdacht hat der Versicherer Einsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten. |
