
| Versicherte in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen. In beiden Fällen ist es möglich eine Pflegezusatzversicherung - teilweise auch Zusatzpflegeversicherung genannt - der privaten Krankenversicherung abzuschließen um eine Versorgungslücke im Pflegefall abzudecken. Viele der privaten Krankenversicherer bieten unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung an. Beispielsweise kann eine Verdoppelung der gesetzlichen Höchstleistung, Pflegetagegeld prozentual nach Pflegestufe oder eine prozentuale Erstattung der Restkosten abgeschlossen werden. |
