Die verschiedenen Pflegestufen werden wie folgt unterteilt:
Pflegestufe 1: Erheblich pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 1 x täglich) Pflegestufe 2: Schwer pflegebedürftig (Hilfebedarf mind. 3 x täglich) Pflegestufe 3: Schwerst pflegebedürftig (Hilfebedarf rund um die Uhr)
Bei Kindern ist für die Zuordnung des Hilfebedarfes gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Leistungen bei Häuslicher Pflege je nach Pflegestufe:
- Pflegestufe 1: 205 Euro im Monat
- Pflegestufe 2: 410 Euro im Monat
- Pflegestufe 3: 665 Euro im Monat
Aufwendungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung je Pflegestufe:
- Pflegestufe 1: 384 Euro im Monat
- Pflegestufe 2: 921 Euro im Monat
- Pflegestufe 3: 1.432 Euro im Monat. (In Härtefällen bei Pflegestufe 3 bis zu 1.918 Euro)
- Ersatzpflegekraft für bis zu 4 Wochen im Jahr in Höhe von 1.432 Euro
- technische Hilfsmittel in Höhe von 90% der Kosten abzüglich maximal 25 Euro Selbstbehalt je Hilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 2.557 Euro je Maßnahme (z.B. Hebegeräte)
- Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen: Abhängig vom Umfang der Pflegetätigkeit und der Pflegestufe des Pflegebedürftigen bis zu 376 Euro monatlich
Teilstationäre oder Kurzzeitpflege:
- Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege je Stufe 384/ 921/1.432 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege bis zu 1.432 Euro im Jahr
Stationäre Pflege:
- Aufwendungen für Pflegebedürftigkeit bis zu 1.432 Euro monatlich. In Härtefällen bis zu 1.688 Euro.
(Hinweis: Alle in diesem Artikel genannten konkreten Zahlen stammen aus dem Jahr bzw. beziehen sich auf das Jahr 2009.). |