Pflegebedürftig sind Personen, die
- wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
- für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf ihres täglichen Lebens
- auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate -
- in erheblichem oder höherem Maße
der Hilfe anderer Personen bedürfen, also Pflegebedürftigkeit haben. |