
|
Der Ombudsmann für private Krankenversicherungen und deren Kunden ist eine neutrale, außergerichtliche Schilchtungstelle. In Streitfällen zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer versucht der Ombudsmann zu schlichten. Die Inanspruchnahme des Ombudsmannes ist nicht mit Kosten verbunden. Kosten, die durch einen hinzugezogenen Anwalt entstehen, muss der Versicherungsnehmer selber tragen. Unter gewissen Umständen kann der Ombudsmann nicht mehr tätig werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.pkv-ombudsmann.de. |
