Die Negativliste für Hilfsmittel ist die Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis.
Es entfallen aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen:
- Hilfsmittel mit geringem Preis wie Einweghandschuhe etc.
- Hilfsmittel mit geringem oder nicht eindeutig nachgewiesenem therapeutischen Nutzen, wie Knie- und Knöchelkompressionsstücke etc.
- Instandsetzungsarbeiten an Brillengestellen bei Erwachsenen
- Kostenübernahme für Brillenetuis
- Batterien und Ladegeräte für Hörgeräte für Erwachsene
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