Beste Private Krankenversicherung
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Mutterschaftsgeld (GKV/PKV)
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Mutterschaftsgeld für GKV- bzw. PKV-versicherte Frauen

  • Mutterschaftsgeld in der GKV
    In der GKV versicherte weibliche Personen haben gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
    Voraussetzungen sind dass die Schwangere zu Beginn der Schutzfrist ein eigenständiges Mitglied der GKV ist und Anspruch auf Krankengeld hat oder
    in einem Arbeitsverhältnis steht, jedoch aufgrund der Schutzfrist kein Arbeitsgentgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird.

    Frauen erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung für den Zeitraum der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld vom Versicherer. Diese beginnen 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 oder 12 Wochen nach der Geburt.
    Die Kassenleistung beträgt maximal 13,- € pro Kalendertag. Abhängig von der Länge des Monats sind dies maximal 364,- bis 403,- €. Wenn das Nettogehalt der letzten 3 abgerechneten Monate höher ist, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss an die versicherte Person, in Höhe der Differenz.

  • Mutterschaftsgeld in der PKV
    Frauen die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für den Zeitraum der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210,- €. Das Mutterschaftsgeld wird vom Bundesversicherungsamt in Bonn gezahlt.

    Die Differenz zwischen dem Höchstbetrag von 14,- € pro Tag Mutterschaftsgelds und dem umgerechneten Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Monate zahlt der Arbeitgeber in Form eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

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