
| Als Lohnersatzleistungen werden Leistungen bezeichnet, die der Sozialversicherungsträger (wie die Krankenkasse oder das Arbeitsamt) zu tragen hat. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Krankengeld. Es besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung während des gesamten Zeitraums, in dem Lohnersatzleistungen bezogen werden. |
