Beste Private Krankenversicherung
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Kindernachversicherung
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Der Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind beginnt ohne Wartezeiten und Gesundheitsüberprüfung - eine sogenannte Kindernachversicherung - ab dem Zeitpunkt der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:
  • Am Tag, an dem das Kind geboren wird, muss ein Elternteil bereits drei Monate bei dem jeweiligen Versicherer versichert sein.

  • Die Versicherung erfolgt spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats.

  • Der Versicherungsschutz des Kindes kann nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils (§ 2 abs. 2 MB/KK).

Es kann jedoch ein beliebiger ambulanter Tarif gewählt werden. Mit Rücksicht auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines angemessenen Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.

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