
Der Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind beginnt ohne Wartezeiten und Gesundheitsüberprüfung - eine sogenannte Kindernachversicherung - ab dem Zeitpunkt der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:
Es kann jedoch ein beliebiger ambulanter Tarif gewählt werden. Mit Rücksicht auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines angemessenen Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig. |
