Beste Private Krankenversicherung
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Kinderkrankengeld
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Kinderkrankengeld ist hierzulande eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bei Erkrankung eines Kindes und fehlender Betreuungsmöglichkeit kann ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zuhause bleiben. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, an bis zu 5 Tagen pro Jahr 100% Lohnfortzahlung zu gewähren.

Bei mehr als 5 Krankheitstagen pro Jahr können gesetzlich Versicherte gegen Vorlage eines ärztlichen Attests für 5 weitere Tage das "Kinderpflegekrankengeld" in Anspruch nehmen. Alleinerziehende sogar bis zu 15 weitere Tage. Die Höhe der Zahlung beträgt seit 01.01.1997 nur noch 70% des vorherigen Bruttoverdienstes, begrenzt auf 90% vom Nettoverdienst. Das Kinderpflegekrankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nur für Kinder unter 12 Jahre bezahlt.

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