
| Bei der Kindererziehungszeit handelt es sich um eine Pflichtbeitragszeit ohne Zahlung von Beitragsleistungen. In dieser Zeit gelten Beiträge in Höhe eines fiktiven Verdienstes als gezahlt. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gilt eine Kindererziehungszeit von einem Jahr je Kind. Für Kinder die nach 1991 geboren sind, gilt eine Kindererziehungszeit von drei Jahren je Kind. Ab dem Juni 2001 wird die Kindererziehungszeit mit 2,0 Entgeltpunkten für die Erziehung des ersten Kindes in den ersten drei Jahren bewertet. |
