
|
Zu den Hilfsmitteln zählen z.B. Hörgeräte, Prothesen, Geh- und Stützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, künstliche Augen, Brillen (Gestelle und Gläser) und Kontaktlinsen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Heimdialysegeräte, Gehwagen, Krankenfahrstühle etc.. In der privaten Krankenversicherung ist vorgesehen, dass erstattungsfähige Hilfsmittel von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Stationär verordnete Hilfsmittel sind erstattungsfähig, sofern ein Tarif für ambulante Behandlungskosten ausgewählt wurde. Der Leistungsumfang variiert von Anbieter zu Anbieter. |
