
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben in vielen Fällen Eigenanteile bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zu tragen. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch durch eine Härtefallregelung von allen Zuzahlungen befreien lassen. Eine vollständige Befreiung von den Eigenanteilen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
kann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer sonst unzumutbar belastet würde. |
