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Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, das als Berechnungsgrundlage bei der Rechnungsstellung dient. Es ist auf Grundlage einer Umfrage unter den in Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern entstanden, in welcher das durchschnittliche Honorar ermittelt wurde. Die Höhe der Vergütung für die Behandlung ist der freien Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker überlassen. Sofern die Höhe des Honorars nicht vor Behandlungsbeginn ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der in der GebüH enthaltenen Beträge bewegt. |
