Beste Private Krankenversicherung
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Familienversicherung
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Eine Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn das monatliche Gesamteinkommen von Ehepartner und Kindern ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet, sind diese automatisch mitversichert.

Für die Kinder des Versicherungsnehmers besteht Anspruch auf Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht
    erwerbstätig sind,

  • bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul-,
    Hochschul- oder Berufsausbildung befinden,

  • über das 25. Lebensjahr hinaus für die Zeit, um die eine Schul-,
    Hochschul- oder Berufsausbildung wegen Erfüllung des Wehr- oder
    des Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurde,

  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder
    seelischer Behinderung außer Stande sind, selbst für ihren
    Unterhalt zu sorgen.
Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht, wenn ein Elternteil

  • nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und

  • ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2010: 45.000 €) bezieht und sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten
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