
| Der Begriff Einkommensgrenze bezeichnet einerseits die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, zum anderen die Beitragsbemessungsgrenze, welche die maximale Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung darstellt. |
