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Beim Delegationsverfahren wird eine Behandlung an einen nichtärztlichen Behandler (z.B. Diplompsychologen oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten) übertragen. Es müssen hierfür jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Für ein Delegationsverfahren in der Psychotherapie muss der Arzt
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