Beste Private Krankenversicherung
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Beitragsbemessungsgrenze
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Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze, teilweise und leicht missverständlich auch Einkommensgrenze genannt, bezeichnet im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die max. Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Nicht zu verwechseln mit Versicherungspflichtgrenze (PKV). Liegt des Einkommen über der Grenze, so kann trotzdem kein höherer Versicherungsbeitrag erhoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich.

Im Jahr 2010 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000,- € (monatlich 3.750,- €)
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