
| Beamte sind ab dem Zeitpunkt ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Beamte erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten - die "Beihilfe". Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes. In der privaten Krankenversicherung gibt es für die "Restabsicherung" spezielle Beamtentarife. |
