Die Landes-Ärztekammern sind für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft zuständig. Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem:
- Überwachung der Berufsausübung von Ärzten
- Vertretung der Interessen der Ärzte
- Abnahme von Prüfungen
- Entwicklung von Satzungen
- Förderung von Qualitätsicherungsmaßnahmen und Fortbildungen
- Vermittlung zwischen Arzt und Patient bei Streitigkeiten
- Einrichtung von Ethikkommissionen und Schlichtungsstellen
- Herausgabe des offiziellen Ärzteblattes
- Führen der Ärztestatistik
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
Alle Ärzte in Deutschland sind Pflichtmitglieder in der jeweiligen Ärztekammer des Bundeslandes in dem sie praktizieren. |