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Private Krankenversicherung
Welche Personen haben die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung
zu versichern?
Folgende Personen haben die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen:

Arbeiter und Arbeitnehmer

Arbeiter und Angestellte, welche über einen Zeitraum von 1 Jahr konstant ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 50.850 Euro verdient haben, liegen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und können sich somit in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Sie unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In diesem Falle bietet sich ein Wechsel an, da Arbeiter und Arbeitnehmer so jährlich bis zu 2400 Euro einsparen können. Grund dafür ist das in der privaten Krankenversicherung die Beiträge nicht abhängig vom jeweiligen Gehalt berechnet werden, sondern feste Tarife entsprechend der Versicherungsleistungen angeboten werden.


Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler unterliegen in Deutschland nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und können somit frei wählen ob sie sich privat versichern oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Welche Berufsgruppen zur Gruppe der Freiberufler gehören, wird vom Einkommenssteuergesetz (EStG) bestimmt. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Heilpraktiker sowie Dolmetscher.


Beamte
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Auch Sie können daher frei wählen ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung (PKV) absichern möchten. Abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem Familienstand wird Beamten vom Dienstherrn ein Anteil der Krankenversicherungskosten erstattet. Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge, welche diesen Teil der Krankenversicherungskosten bei Beamten abdeckt. Der Beamte muss daher bei einem Versicherer nur noch die Restkosten versichern. Für diesen Fall bieten die meisten Krankenversicherer ihren Kunden einen speziell darauf abgestimmten Tarif an.


Studenten

Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit frei zu wählen ob sie sich in der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen versichern möchten. Studierende haben gegenüber Arbeitnehmern den Vorteil, dass sie sich einkommensunabhängig privat versichern können. Zu Beginn des Studiums sind Studenten zunächst pflichtversichert, können sich jedoch innerhalb der ersten 3 Monate von dieser Pflicht befreien lassen und somit den Grundstein für einen Wechsel in die private Krankenversicherung legen.
Schritte
Gewünschten Versicherungsschutz wählen:
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Leistungsumfang:
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Zahnersatz:
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Selbstbeteiligung:
   
1-/2 Bett-Zimmer:
   
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