Die Einkommensgrenze im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet zum einen die
Versicherungspflichtgrenze, bis zu der ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert ist (diese ändert sich jedes Jahr und kann auf unsere Website jederzeit eingesehen werden), zum anderen die
Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet die maximale Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Hat ein Arbeitnehmer ein Einkommen, welches über dieser Grenze liegt, kann kein höherer Beitrag berechnet werden.