Arbeitnehmer / Angestellte |
Selbständige / Freiberufler |
Beamte / Beamtenanwärter |
Studierende |
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nicht älter als 55 Jahre |
nicht älter als 55 Jahre |
nicht älter als 55 Jahre |
nicht älter als 55 Jahre |
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mind. 3 Jahre in Folge ein Bruttojahresgehalt von min. 49.950 Euro |
3 Monate nach Beginn des Studiums muss eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen |
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